Deutsche Post bringt verbindlichen „E-Postbrief“

Morgen startet der Registrierungsprozess. Zur Zielgruppe gehören neben Privatkunden vor allem Unternehmen und Verwaltungen. Verfügt ein Empfänger über keine E-Postbrief-Adresse, erhält er die E-Mail ausgedruckt als Brief.

Am 14. Juli startet die Deutsche Post ihren Dienst „E-Postbrief„. Kunden können sich ab morgen ihre persönliche Adresse sichern.

Die Post will „eine zentrale Plattform für den gesamten elektronischen Schriftverkehr“ anbieten – und tritt damit erstmals als E-Mail-Provider in Erscheinung. Der herkömmliche E-Mail-Verkehr kostet sie derzeit etwa drei Prozent der Sendungsmengen im Briefgeschäft pro Jahr – Tendenz steigend.

Für den E-Postbrief ist eine Identifikation per Postident-Verfahren notwendig. Damit will die Post eine verbindliche elektronische Kommunikation gewährleisten. Auch das Versenden eines elektronischen Einschreibens ist möglich.

Wenn ein Empfänger über keine E-Postbrief-Adresse verfügt, druckt die Post die E-Mail aus und stellt sie ihm per Briefträger zu. Zielgruppe sind, neben Privatkunden, Unternehmen und Verwaltungen.

Der E-Postbrief steht in Konkurrenz zur De-Mail, die noch 2010 starten soll. Die Post erhofft sich von der vorgezogenen Markteinführung einen Vorsprung. Vergangenes Jahr war der Ex-Monopolist aus dem De-Mail-Konsortium ausgestiegen.

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2 Kommentare zu Deutsche Post bringt verbindlichen „E-Postbrief“

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  • Am 14. Juli 2010 um 15:03 von M. Brand

    Deutsche Post bringt verbindlichen „E-Postbrief“
    Wichtiger Zusatz fehlt: Rechtsverbindlich erst nach Inkrafttreten des De-Mail-Gesetzes!

    • Am 14. Juli 2010 um 15:17 von Anita Klingler

      AW: Deutsche Post bringt verbindlichen
      Genau aus diesem Grund ist im Artikel auch nicht von „rechtsverbindlich“ die Rede. Die Post selbst bezeichnet ihren E-Postbrief als „verbindlich“, weil durch das Postident-Verfahren alle Teilnehmer eindeutig identifiziert werden, bevor sie den Service nutzen können.

      Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist derzeit mit der Ausarbeitung von Kriterien beschäftigt. Das De-Mail-Gesetz soll spätestens im vierten Quartal 2010 kommen. Die Post muss sich dann – wie auch die offiziellen Projektpartner – zertifizieren lassen, um ihren E-Postbrief „rechtsverbindlich“ zu machen.

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