Bank sperrt Abofallenbetreiber nach Beschwerden das Konto

Die Premium Content GmbH steht hinter der Site my-downloads.de. Vor ihr haben bereits die Verbraucherzentralen in Hamburg und Rheinland-Pfalz nachdrücklich gewarnt. Die Sparkasse Barnim zieht nun Konsequenzen.

Die Sparkasse im brandenburgischen Barnim trennt sich nach Verbraucherbeschwerden von der als Abofallenbetreiber aufgefallenen Premium Content GmbH. Das berichtet die Märkische Oderzeitung heute in ihrer Online-Ausgabe. Die Premium Content GmbH ist eine der Firmen, die in der vor einem Monat von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichten Liste der Abofallenbetreiber auftaucht. Sie steckt hinter dem Angebot www.my-downloads.de.

Viliam Adamca, Geschäftsführer der Premium Content GmbH, ist außerdem in derselben Position bei der Frankfurter Go Web Ltd aktiv. Diese wird in der Liste der Hamburger Verbraucherschützer gleich im Zusammenhang mit 14 unseriösen Sites genannt. Die Angebote konzentrieren sich auf IQ-Tests sowie scheinbare Berufs- und Ausbildungsberatung. Außerdem gehören dem Unternehmen www.direkt-routenplaner.de, www.tattoos-welten.de, www.gedichte-welten.de, www.my-songtexte.de und www.smilies.de.

Für die Site www.my-downloads.de möchte die Premium Content GmbH das Geld von den geprellten Surfern auch auf ein Konto der Sparkasse Barnim überwiesen haben. Die reagiert jetzt auf Beschwerden von Opfern. „Wenn wir von Anfang an gewusst hätten, mit wem wir es da zu tun haben, wären wir keine Geschäftsbeziehung eingegangen“, sagt Josef Keil, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Barnim, der Märkischen Oderzeitung.

Wenn hinreichend belegt sei, dass der Geschäftspartner dem Anspruch von Treu und Glauben nicht genüge, könne man grundsätzlich keine Sparkasse zu einem Geschäftskonto zwingen. Da es sich um ein Massengeschäft handle, sei es zwar zur Kontoeröffnung gekommen, man habe aber nun alle nötigen Konsequenzen gezogen.

Vor der Site www.my-downloads.de hatte Anfang des Monats auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewarnt. Verbraucher erhielten vom Betreiber einen mit „Gerichtliches Mahnverfahren“ überschriebenen vierseitigen Brief. Darin fordert die Firma einen Betrag in Höhe von 96 Euro und behauptet, der Empfänger habe auf eine erste und zweite Mahnung nicht reagiert. Außerdem droht er mit einer „Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher“ und weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin. Das habe mit dem aktuellen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun hat, so die Verbraucherzentrale. All dies seien leere Drohungen ohne jeglichen rechtlichen Hintergrund. Es bestehe daher kein Zahlungsanspruch.

Themenseiten: Business, Compliance, Gerichtsurteil, Internet

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