US-Bundespolizei speichert Nacktscannerbilder

Datenschützer haben ein internes Dokument des US Marshals Service veröffentlicht. Der gibt nun routinemäßige Speicherung zu. Bisher hatte es immer wieder geheißen, die in den USA eingesetzten Geräte böten keine Archivierungsmöglichkeit.

Der US Marshals Service hat zugegeben, dass er wiederholt mehrere Zehntausend Nacktscannerbilder eines Sicherheitssystems in Florida archiviert hat. Dies heizt in den USA die Diskussion über diese Technik erneut an. Bisher hatten US-Bundesbehörden Kritik von Verbraucherschützern mit dem Argument abgewiesen, die Bilder würden sofort nach dem Check verworfen. Vergangenen Sommer teilte beispielsweise die für die Flughäfen zuständige Transportation Security Administration (TSA) mit, „gescannte Bilder können weder gespeichert noch archiviert werden“.

Auch die TSA ist kürzlich zurückgerudert (PDF): Für „Tests, Übungen und Evaluationszwecke“ sei es mit den angekauften Geräten durchaus möglich, Bilder zu speichern. Dieser Teil des Systems sei aber normalerweise bei an Flughäfen eingesetzten Modellen nicht aktiv.

Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) urteilt, dass „diese Geräte so gebaut sind und auch eingesetzt werden, dass Bilder routinemäßig gespeichert und archiviert werden. Genau das tut der US Marshals Service auch. Wir glauben, dass das wichtig für die Beurteilung ist.“ Die Verbraucherschützer klagen bereits gegen das Nacktscan-Programm der TSA. Das EPIC war es auch, die ein internes Dokument (PDF) des Marshals Service im Internet veröffentlicht hatte und so die jetzt erfolgte Stellungsnahme erzwang.

Nackt- oder Körperscanner erzeugen ein höchst detailliertes Bild von Personen. Techniken wie Millimeterwellen und Röntgenstrahlung durchdringen dazu die Kleidung und zeigen anatomische Details. Sie werden in den USA eingesetzt, da sich damit versteckte Waffen zuverlässiger finden lassen als mit Metalldetektoren.

In der Europäischen Union sind die Geräte zurzeit noch nicht zugelassen. Flughäfen in mindestens fünf Ländern setzen sie dennoch schon ein. Sie haben eine Sonderbewilligung und testen die Geräte versuchsweise. Die EU hat im Juni eine einheitliche Regelung aller Mitgliedstaaten gefordert.

Ergebnis eines Körperscans (Bild: TSA)
Ergebnis eines Körperscans (Bild: TSA)

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