Telekom muss ungewöhnlich hohe Rechnungen zum Großteil erstatten

Eine Frau aus Niedersachsen hat knapp 3500 Euro zurückverlangt. Der Betrag ist wegen eines falsch konfigurierten Routers binnen drei Monaten angefallen. Der Konzern hätte die Kundin zeitnah benachrichtigen müssen, so das Landgericht Bonn.

Die Deutsche Telekom hat bei auffällig hohen Rechnungen von Privatkunden eine Fürsorgepflicht, so das Landgericht Bonn in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 7 O 470/09) laut einem Bericht des in Bonn erscheinenden General-Anzeigers. Demnach hatte die Telekom einer Frau aus Niedersachsen für fünf Monate 5800 Euro in Rechnung gestellt. Nach Ansicht der Richter habe sich der Firma jedoch aufgrund der Diskrepanz zwischen dem gewählten Internettarif und dem tatsächlichen Nutzungsverhalten „der Eindruck aufdrängen müssen, dass offensichtlich eine ungewollte Selbstschädigung vorlag“.

Auch wenn es sich um ein Massengeschäft handelt, müssten solche Abweichungen dem Unternehmen auffallen. Die Telekom hätte der Frau den Internetzugang kurzfristig sperren und sie auf das Problem hinweisen müssen, so die Bonner Richter laut General-Anzeiger.

Der von der Frau installierte Router hatte sich immer wieder ungewollt ins Internet eingewählt. Sie hatte jedoch – um Kosten zu sparen – keine Flatrate, sondern einen Tarif mit zeitabhängiger Abrechnung abgeschlossen. Aufgrund einer komplizierten Schwangerschaft kontrollierte sie zudem über Monate hinweg ihr Konto nicht.

Als ihr die hohen Rechnungen auffielen, ließ sie die beiden letzten zurückbuchen. Vor Gericht forderte sie dann auch die Rückzahlung der für die ersten drei Monate angefallenen knapp 3500 Euro. Das Gericht sprach der Frau jedoch nur 3000 Euro zu. Sie muss demnach die normalen Kosten für ihr Telefon und die Kosten für eine Internetflatrate für die umstrittenen Monate selbst tragen.

Die Telekom hatte zunächst argumentiert, dass Kunden selbst für die Installation der Router verantwortlich seien. Die Geräte seien ab Werk so eingestellt, dass sie sich nach drei Minuten abschalten, wenn keine Daten abgerufen werden. Diese Ansicht ließ das Gericht nicht gelten: Viele Kunden seien technisch ungeschickt. Die mitgelieferte Bedienungsanleitung mit 168 Seiten verwirre sie eher, als dass sie ihnen eine Hilfe sei. Der jungen Frau wurde jedoch ein Mitverschulden angekreidet, da sie sich mit der Prüfung ihrer Rechnungen beziehungsweise der Kontoauszüge so viel Zeit gelassen hatte. Die Telekom hat das Urteil bereits angenommen.

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