Nvidia und Rambus haben ein Lizenzabkommen geschlossen, das Nvidia die Nutzung mehrerer Rambus-Patente für Speichercontroller erlaubt. Dafür zahlt der Grafikkartenhersteller an Rambus Gebühren in Höhe von einem Prozent des Umsatzes mit SDR-Speichercontrollern sowie von zwei Prozent der mit RAM-Controllern des Typs DDR, DDR2, DDR3, LPDDR, LPDDR2, GDDR2, GDDR3, GDDR4 und GDDR5 erzielten Einnahmen.
Das Abkommen gilt seit dem 12. August. Der seit 2008 andauernde Rechtsstreit zwischen beiden Parteien ist damit aber nicht beigelegt. Dabei geht es um Patente für Speichercontroller für Grafikprozessoren, die die Kommunikation zwischen Speicherbausteinen und anderen Chips regeln.
Seine erste Patentklage gegen Nvidia hatte Rambus im Juli 2008 eingereicht. Im November desselben Jahres rief das Unternehmen die International Trade Commission (ITC) an, um ein Import- und Verkaufsverbot für Produkte zu erwirken, die Speichercontroller von Nvidia enthielten. Ende Juli 2010 gab die US-Handelsbehörde dem Antrag von Rambus statt. Mit der jetzigen Zahlung von Lizenzgebühren konnte Nvidia das Import- und Verkaufsverbot jedoch noch abwenden.
Schon Ende Januar 2010 hatte die ITC entschieden, dass Nvidia drei Patente des Speicherherstellers verletzt hat. Von angeblichen Verstößen gegen zwei weitere Schutzrechte sprach sie Nvidia damals frei. Zuvor hatte die Handelsbehörde mehrere Ansprüche, die Rambus aus seinen Patenten abgeleitet hatte, zurückgewiesen.
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