Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat einen Eilantrag der GEMA und sieben weiterer Verwertungsgesellschaften auf eine Einstweilige Verfügung zur Löschung oder Sperrung von 600 seit 1. April 2009 auf Youtube gehosteter Videos „mangels Eilbedürftigkeit“ abgelehnt. Die Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht, so das Gericht (PDF). Dass geschützte Musikkompositionen in Youtube-Clips genutzt werden, sei den Antragstellerinnen lange bekannt gewesen.
In der Sache selbst hat das LG Hamburg keine Entscheidung getroffen, sondern zur endgültigen Klärung auf das Hauptsacheverfahren verwiesen, sofern es den Beteiligten nicht gelinge, sich außergerichtlich zu einigen. Allerdings spreche viel dafür, dass den Verwertungsgesellschaften „prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch […] zusteht“. Es läge nahe, dass Youtube zumutbare Prüfungspflichten beziehungsweise Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- beziehungsweise vorgenommen habe.
Nach dem Auslaufen einer bis zum 31. März 2009 gültigen Nutzungsvereinbarung hat Youtube derzeit keine Lizenz, die es ihm hierzulande erlaubt, Nutzer-Videos mit urheberrechtlich geschützten Kompositionen zu veröffentlichen. Ein Jahr andauernde Verhandlung mit Googles Videoportal über einen neuen Lizenzvertrag hatte die GEMA im Mai abgebrochen.
Mit der jetzt abgelehnten Einstweiligen Verfügung gegen Youtube wollte die Verwertungsgesellschaft gemeinsam mit sieben internationalen Musikautorengesellschaften ein Zeichen setzen, dass sie die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht akzeptieren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören unter anderem die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM sowie die italienische SIAE. Gemeinsam repräsentiert die Allianz etwa 60 Prozent des weltweiten Musikrepertoires.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Bedauerlicherweise seien nicht alle aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt worden. Den Fingerzeig des Gerichts zum vermutlichen Ausgang des Verfahrens hat der Youtube-Mutterkonzern offenbar verstanden und will nun wieder Gespräche mit der GEMA aufnehmen: „Youtube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen. Dies kann mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden. Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen. Wir laden die GEMA daher ein, an diesen zurückzukehren.“
Neueste Kommentare
1 Kommentar zu Streit mit GEMA: Youtube muss vorerst keine Videos löschen
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
Gema
Wenn wir dann ja nach dem erneutertem Gesetz alle dazu gezwungen werden GEZ gebühren zu zahlen, sollten solche dinge eigentlich nicht mehr vorkommen. Sobald jemand einen mitschnitt von im Tv ausgestrahlten Inhalten in Youtube veröffentlicht oder?