Schweden nimmt Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer wieder auf

Es gibt neue Anhaltspunkte für eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft will nach Abschluss der Untersuchungen entscheiden, ob Anklage gegen Julian Assange erhoben wird. Sie ermittelt wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Belästigung.

Die schwedischen Behörden haben die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange wieder aufgenommen. Es gebe neue Hinweise darauf, dass Assange eine Straftat begangen habe, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Die Fälle zweier Frauen wurden wieder eröffnet, die gegen Assange ausgesagt hatten. Nun wird sowohl wegen Vergewaltigung als auch wegen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung ermittelt.

„Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass das Verbrechen als Vergewaltigung einzustufen ist“, sagte die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. Es seien jedoch weitere Untersuchungen notwendig, um die Situation richtig beurteilen zu können.

Vor zwei Wochen hatten die beiden Frauen einen Haftbefehl gegen Assange erwirkt, den die Staatsanwaltschaft innerhalb von 24 Stunden wieder aufhob. Daraufhin wurden die Ermittlungen wegen Vergewaltigung zunächst eingestellt.

Im zweiten Fall schwächte Oberstaatsanwältin Eva Finne den Verdacht der „sexuellen Belästigung“ auf „Belästigung“ ab.

Assange vermutet hinter dem Vorgehen der schwedischen Justiz eine Schmutzkampagne. Wikileaks hatte Ende Juli etwa 77.000 als geheim eingestufte Dokumente über den US-Militäreinsatz in Afghanistan ins Netz gestellt und damit eine Kontroverse ausgelöst. Der Nachrichtenagentur AP zufolge bereitet die Organisation die Veröffentlichung weiterer 15.000 Schriftstücke vor.

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