Urteil: Überwachung per GPS verstößt nicht gegen Menschenrechte

Sie ist zulässig, wenn begründeter Verdacht besteht. Ein verurteilter Bombenleger hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Der Mann war mittels eines GPS-Senders überführt worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat in einem Urteil bestätigt, dass Verdächtige per GPS überwacht werden dürfen. Er wies die Klage eines Mannes aus Mönchengladbach ab, der 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt – und mittels GPS überführt worden war.

Zwar sei das Recht auf Achtung des Privatlebens des Klägers eingeschränkt worden, damit habe das Bundeskriminalamt (BKA) aber gegen kein Gesetz verstoßen. Der EMGR bestätigte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, das 2005 die Beschwerde von Bernhard Uzun abgewiesen hatte.

Uzun war Mitglied der linksextremistischen „Antiimperialistischen Zelle“ (AIZ), einer Nachfolgeorganisation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er war von Dezember 1995 bis Februar 1996 vom BKA unter anderem mit Hilfe eines heimlich in sein Auto eingebauten GPS-Sender überwacht worden. Er klagte, dass die Verwertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse nicht mit Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei.

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