Jüngster ACTA-Entwurf verzichtet auf Providerhaftung

ISPs können aber gezwungen werden, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen. Die USA fordern schärfere Regeln für die Digitale Rechteverwertung. Uneinig ist man sich auch hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Anti-Piraterie-Abkommens.

Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) hat den aktuellen Entwurf des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA im Internet veröffentlicht. Es handelt sich um das Ergebnis der vergangenen Verhandlungsrunde am 25. August in Washington.

Hauptsächlich sei der Anwendungsbereich für des Anti-Counterfeiting Trade Agreement umstritten, schreibt der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist in einer ersten Analyse des Dokuments. Demnach pocht die EU darauf, das Abkommen auf geistiges Eigentum insgesamt – etwa auch Herkunftsbezeichnungen von Lebensmitteln wie „Champagne“- anzuwenden, während es die USA auf Urheber- und Markenrecht beschränkt wissen wollen.

Provider haften dem aktuellen Entwurf zufolge nicht für illegale Inhalte; der Passus wurde aus dem Internet-Kapitel gestrichen. Den verhandelnden Staaten wird jedoch die Autorität eingeräumt, die Provider dazu zu zwingen, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen.

Die USA fordern eine Ausweitung der Bestimmungen zur Digitalen Rechteverwaltung (DRM), die über die von der World Intellectual Property Organization (WIPO) festgelegten Regelungen hinausgeht. Derzeit legt der Passus fest, dass die Unterzeichnerstaaten rechtliche Vorkehrungen gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen treffen müssen – im Rahmen der in den 1990er Jahren unterzeichneten WIPO-Bestimmungen.

Der aktuelle Entwurf (PDF) hat laut Geist deutlich bessere Chancen auf Umsetzung als zuvor durchgesickerte Versionen. Die verbleibenden Unstimmigkeiten ließen sich bei der kommenden Diskussionsrunde in Japan bereinigen. Es könnte die letzte vor der Unterzeichnung sein.

ACTA soll den Teilnehmerstaaten zufolge – neben der EU auch Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur und die USA – weltweit die Rechtslage hinsichtlich Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen. Das Abkommen wird kritisiert, weil es Freiheitsrechte beschneidet. Außerdem wird beanstandet, dass die Diskussionen hinter verschlossenen Türen ablaufen. Die EU-Kommission hatte Ende August versprochen, den vollen Text zu veröffentlichen, bevor das Abkommen unterzeichnet wird.

Themenseiten: European Union, Internet, Politik, Urheberrecht

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