Es ist noch nicht lange her, da haben Hewlett-Packard und Oracle als Partner gut zusammengearbeitet. Von HP kam die Hardware, von Oracle die Datenbank für die Rechenzentren der Kunden. Doch nach der Übernahme von Sun Microsystems für 7,4 Milliarden Dollar durch Oracle im vergangenen Jahr hat sich die Beziehung stark abgekühlt. Durch den fliegenden Wechsel des bei HP in Ungnade geratenen Chefs Mark Hurd zu Oracle flammt jetzt offene Feindschaft auf.
Larry Ellisons Oracle ist nun nicht mehr nur ein Softwarehaus und Erzrivale von SAP, sondern auch ein potenzieller Hardware-Anbieter – und damit vor allem Konkurrent von HP und IBM. Dazu kommen noch Dell und der ebenfalls im Silicon Valley ansässige Netzausrüster Cisco, der seit geraumer Zeit ebenfalls als Serveranbieter auftritt.
Mark Hurd: Im fliegenden Wechsel von Hewlett-Packard zu Oracle (Bild: Hewlett-Packard).
Der Wettbewerb im Kampf um die Rechenzentren der Zukunft ist in vollem Gang. Alle wollen ihre potenziellen Kunden mit einem möglichst großen „Stack of Technology“, einem technischen Komplettpaket, überzeugen. Möglichst „alles aus einer Hand. “ lautet die uralte Devise der Marketingstrategen in der Computerindustrie, wie sie Big Blue schon seit Jahren verfolgt.
HPs Klage mit wenig Aussicht auf Erfolg
In dieser Wettbewerbsschlacht hat HP am Dienstag vor dem Superior Court in Santa Clara gegen Mark Hurd eine Klage eingereicht. Der Umsatzmarktführer der Computerindustrie wirft seinem Ex-Chef vor, Absprachen eines umfangreichen Abfindungspaketes verletzt zu haben, in dem er den Job als Nummer zwei bei Oracle angenommen habe. In dieser Position komme er nicht umhin, HP-Betriebsgeheimnisse an einen wichtigen Konkurrenten zu verraten.
Doch nach Ansicht von Rechtsexperten im Silicon Valley dürfte es schwer werden, diese Position vor einem Gericht in Kalifornien durchzusetzen. Die dortige Gesetzeslage erlaubt keine „Konkurrenzausschluss-Paragrafen“, wie sie in anderen Bundesstaaten der USA, aber auch in Deutschland üblich sind. Daher haben sich kalifornische Gerichte in einer Reihe von Fällen der jüngeren Vergangenheit derartigen Argumenten, wie sie nun HP in diesem Fall vorbringt, nicht angeschlossen. Solche Regelungen würden zu sehr in den weiteren Lebensablauf der Betroffenen eingreifen, so die Begründung.
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