Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Gymnasiallehrerin abgewiesen, die ihr Bewertungsprofil vom Lehrerbewertungsportal Spickmich.de löschen lassen wollte. Sie war im Fach Deutsch mit der Note 4,3 bewertet worden – was sie als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts betrachtete.
Auf Spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten. Zu den Kriterien gehören „guter Unterricht“, „faire Prüfungen“ und „fachlich kompetent“ ebenso wie „cool und witzig“ oder „beliebt“.
Mit dem Urteil ende die Auseinandersetzung um die Lehrerbenotung, erklärte Spickmich-Gründer Tino Keller laut Stern Online: „Lehrer müssen sich einer Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen.“ Mehr Transparenz verbessere das Schulsystem in Deutschland, und Bewertungen der Schul- und Lehrqualität seien dazu unbedingt notwendig.
Nun attackiert der Deutsche Lehrerverband das Bundesverfassungsgericht. „Ich halte dieses Urteil nicht nur für ärgerlich, sondern auch für rechtlich höchst bedenklich“, erklärte Verbandspräsident Josef Kraus gegenüber Handelsblatt Online. Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Persönlichkeitsrechte von Lehrern einer anonymen Internetbeurteilung von Lehrern durch Schüler unterordne.
Das Verfahren zog sich über drei Jahre hin. Im August 2007 hatte die Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfahlen vor dem Landgericht Köln auf Unterlassung geklagt (Az. 28 O 333/07). Die Kölner Richter wiesen die Klage als „unzulässig, im Übrigen unbegründet“ ab. Auch die Revision im Juni 2009 vor dem Bundesgerichtshof scheiterte (Az. VI ZR 196/08); das Gericht erklärte die Benotungen für zulässig, da sie weder schmähend noch beleidigend seien.
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