Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

"Melango.de; ist "Schwarzes Schaf" des Monats September(Bild: OpSec).
„Melango.de“ ist bereits zum zweiten Mal „Schwarzes Schaf“ des Monats (Bild: OpSec).

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

Die Markenschutzexperten verleihen den Betreibern von Melango.de den Negativpreis bereits zum zweiten Mal. Zum ersten Mal erhielt das Chemnitzer Unternehmen die unrühmliche Auszeichnung im November 2008. Die Plattform Melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Sie ist jedoch ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet.

Genau darin liegt laut OpSec auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhalte sich Melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei Melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen.

„Äußerst ärgerlich ist aus unserer Sicht, dass die Betreiber von Melango.de den Anschein erwecken, Verbraucher nicht vor unüberlegten Anmeldungen schützen zu wollen, da sie ja auch an ihnen Geld verdienen“, so Mechthild Imkamp von OpSec Security. „Mit der erneuten Ernennung zum Schwarzen Schaf des Monats möchten wir alle Endkonsumenten auch weiterhin vor der Masche dieses Online-Shops warnen.“

Dass die Betreiber die verfügbaren Grauzonen planmäßig ausnutzen, prangerte bereits ein Bericht des SAT-1-Magazins Akte im März 2009 an. Darin wurden mehrere Fälle geschildert, in denen Kunden die gewünschte Ware gegen Vorauszahlung über Melango.de bestellten, aber Artikel nicht erhielten. Laut dem Beitrag vertröstete das anbietende Unternehmen die verärgerten Käufer und reagierte auch auf Rückzahlungsforderungen nur mit Ausflüchten – wenn überhaupt. Als Gründe würden oft „Lieferantenengpässe“ genannt. Melango.de reagiert auf Beschwerden ebenfalls ausweichend: Man vermittle als Plattform lediglich den Kontakt und sei nicht für die korrekte Kaufabwicklung zuständig.

Unangenehm aufgefallen war den Sat1-Reportern damals auch, dass die Chemnitzer Firma auf ihrer Website Büroadressen in bester Innenstadtlage in zahlreichen deutschen Großstädten angab. Bei einer Überprüfung vor Ort konnte Sat1 jedoch weder das Büro am Berliner Kurfürstendamm noch die Niederlassung in der Münchner Ludwigstraße ausfindig machen. Dies seien lediglich „technische Büros“, spielte ein befragter Mitarbeiter deren Bedeutung in dem Bericht herunter. Inzwischen werden diese Adressen nicht mehr angegeben.

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.

Update 20. Januar 2012: Inzwischen ist ein Urteil des Amtsgerichts Dresden (Aktenzeichen 104 C 3441/11) bekannt geworden. Die IHK Dresden hat es zusammengefasst, ZDNet-Leser Don Oyle hat in seinem Kommentar den Link zur Veröffentlichung des Urteils (PDF) durch Rechtsanwalt Ralf Möbius mitgeteilt. Das Amtsgericht Dresden kam zu dem Schluss, dass die Melango.de GmbH keinen Anspruch auf Zahlung des Betrags – im konkreten Fall 403,41 Euro – hat. Die 24-monatige Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Leistungen wertet das Amtsgericht als „überraschende Klausel“. Sie wird laut Paragraf 305c, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches damit nicht Bestandteil des Vertrages. In diesem Beitrag geht ZDNet ausführlicher auf das Urteil ein.

Aus dem Auftritt von Melango.de ist laut OpSec für Verbraucher nicht deutlich ersichtlich, dass es sich ausschließlich um eine Handelsplattform für gewerbliche Nutzer handelt - zumindest nicht vor Zahlung der Mitgliedsgebühren. Nutzer des Browser-Plug-ins WOT wissen schon länger, dass Melango.de nicht den besten Ruf genießt. (Screenshot: ZDNet).
Aus dem Auftritt von Melango.de ist laut OpSec für Verbraucher nicht deutlich ersichtlich, dass es sich ausschließlich um eine Handelsplattform für gewerbliche Nutzer handelt – zumindest nicht vor Zahlung der Mitgliedsgebühren. Nutzer des Browser-Plug-ins WOT wissen schon länger, dass Melango.de nicht den besten Ruf genießt. (Screenshot: ZDNet).

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95 Kommentare zu Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt

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  • Am 13. Juni 2013 um 21:46 von A.Wagner

    Solche sind für mich die aller schlimmsten und niedersten Verbrecher. Sitzen schön im Anzug hinter Ihrem Schreibtisch und verarschen und betrügen tausende Leute. Unser toller Rechtsstaat sieht da einfach zu und macht Monate rum solche Machenschaften zu beseitigen. Vor jedem Dieb, Einrecher, Räuber etc habe ich mehr Respekt als vor solchen Leuten. Die sollte man mal ausfindig machen und richtig die Fresse polieren wenn sie aus ihrem sicheren Büro kommen und sich die Hände reiben.

  • Am 29. August 2012 um 13:58 von trittner andreas

    ALSO DIESE FIRMA SCHEINT MIR ALLES ANDERE ALS GUT .HABE MIR NUR MAL KURZ DIE SEITE ANGESEHEN UND SOLL NUN ÜBER 200EURO ZAHLEN. SIND NUR LAUTER GANGSTER UND BETRÜGER.

  • Am 2. Mai 2012 um 10:57 von Dawid

    Melango – Rechnungen/Mahnungen
    Also ich hab von Melango meine Rechnungen/Mahnungen erstmal per Post erhalten … habe natürlich nicht reagiert, die Rechnungen fingen mit 400€ an.
    Bis heute erhalte ich Mahnung doch nur per E-Mail und die Hauptforderung liegt der Zeit bei 117 € und habe auch einen Angebot bekommen, wenn ich 89 € bezahle ist die Sache vom Tisch.

    Also wenn kein Brief von Gerichtsamt kommt, muss keiner auf Inkasso reagieren. Die Sache zieht sich bei mir jetzt 1 Jahr ab und zu schreibe ich was an die Mail zurück so nach dem motto „ich könnt schreiben wie oft ihr wollt, zahle trozdem keinen Cent“ doch jetzt steht, dass keine Mails beantwortet werden hehe.

    Naja die Sache mit Melango ist schon lustig, also keiner muss sich sorgen machen. Melango wird nie vor Gericht gehen und so lange die das nicht tun, werde ich keinen cent bezahlen.

    Viele Grüße an die betrugs Opfer :)

  • Am 7. Februar 2012 um 21:56 von lalilu

    der Verein ist ein Witz
    …Nachdem wir so dumm waren und auch auf dieser Seite waren,kam heute das 2te Schreiben der Herrschafften,erste Blatt die Rechnung von fast 300 Euro.2te Blatt mit riesiger Überschrift:Wir Erstatten Strafanzeige wegen Betruges,wenn Sie nicht binnen 5 Tagen zahlen.Ich glaub ich steh im Wald,was sind das für Menschen???? Aber habe heute fleissig meine Hausaufgaben gemacht und alles erdinkliche über diese Firma ausgedruckt, und abgeheftet. Lasst die Polizei kommen, bitte schööööön

  • Am 19. Januar 2012 um 14:20 von Don Oyle

    Wer fühlt sich von MELANGO abgezockt?
    Diese Leute haben rechtmäßig was auf den Beutel bekommen und haben vor dem Gericht zu Dresden jämmerlich verloren.

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-dresden_104-c-3441-11_melango.pdf

    Hallo Don Oyle,
    vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Urteil hier aufgegriffen: http://www.zdnet.de/magazin/41559516/onlinemarktplatz-melango-de-das-amtsgericht-dresden-spricht-ein-machtwort.htm – und außerdem ältere Beiträge zum Thema um ein Update mit einem Hinweis darauf ergänzt.

    Peter Marwan
    ZDNet-Redaktion

    • Am 29. Februar 2012 um 12:16 von andi64

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als ‚Schwarzes Schaf‘ gebrandmarkt
      Ok. Nun, wie geht man denn nun dagegen vor? Ich hatte Interesse an Fahrzeugen, habe mich registiert und dann erst die Gebühren erkannt.
      Ist hier nun ein 14-tägiges Wiederrufsrecht wirksam, und wenn ja, wohin sendet man es?
      Vielen Dank für Informationen im Voraus.

      Hallo,
      vielleicht helfen Ihnen (oder am besten wohl Ihrem Anwalt) die Informationen in diesem, aktuelleren Beitrag zu dem Unternehmen weiter: http://www.zdnet.de/news/41559791/onlinemarktplatz-melango-de-zum-dritten-mal-als-schwarzes-schaf-geruegt.htm

      Peter Marwan
      ZDNet-Redaktion

  • Am 19. Januar 2012 um 14:18 von DON oYLE

    MELANGO hat verloren – die Forderung an Melango hat keinen Bestand
    Für alle, die glauben abgezockt zu werden oder abgezockt worden zu sein:

    Sehe nachfolgenden Link!

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-dresden_104-c-3441-11_melango.pdf

    Hallo Don Oyle,
    vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das Urteil in einem aktuellen Beitrag aufgegriffen – hier: http://www.zdnet.de/magazin/41559516/onlinemarktplatz-melango-de-das-amtsgericht-dresden-spricht-ein-machtwort.htm – und außerdem ältere Beiträge zum Thema um ein Update mit einem Hinweis auf Ihren Kommentar ergänzt.

    Peter Marwan
    ZDNet-Redaktion

    • Am 19. Januar 2012 um 15:44 von Jenny

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      also sollte man dies einfach gekonnt ignorieren?

    • Am 5. April 2013 um 18:12 von Jebone

      Hallo an alle, mich hat’s auch erwischt bei. Firma, dank dieser Beiträge war ja einiges zu lesen hab ich heute Widerspruch eingelegt. Das mit der nicht ausgewiesenen MwSt ist mir sofort auf der Rechnung aufgefallen. Hab auch nicht gewusst das es solche P-Rechnungen gibt, Artikel auf Wikipedia gelesen. Werd das in aller Ruhe aussitzen. Danke an alle die, die Beiträge geschrieben haben.

      Gruß Jebone

  • Am 8. November 2011 um 14:21 von Claudia

    Mahnung vier Tage nach Anmeldung
    Ich habe auch gerade mich dazu verleiten lassen, mich dort anzumelden. Dabie bin ich überhaupt keine Gewerbetreibende, ich war lediglich neugierig. Es flatterte dann nach 2 Tagen die erste Rechnung über eine Grundgebühr von 249 Euro ins Haus, zahlbar innerhalb von drei (!!!) Tagen. Per Mail erhielt ich eine weitere Rechnung über die Abogebühr in Höhe von 96 Euro. Ich habe dann sofort per Mail kündigen wollen, aber es kam ein automatischer Reply, dass Anfragen den Account betreffend über eine 0900-Nummer beantwortet werden für den horrenden Preis von fast 4 Euro die Minute. Ich habe dann noch mal per Post ES mit RS gekündigt. Heute, vier Tage nach Anmeldung und zwei Tage nach Erhalt der Rechnung über die Grundgebühr bekam ich bereits eine Mahnung.

    Ja, ich muss sagen, das wirkt alles sehr professionell. Nach professioneller Abzocke.

    • Am 7. Dezember 2011 um 12:08 von Rainer Patton

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      Hallo zusammen,
      Wie würde wohl ein Gericht entscheiden , dass Tausende von Anmeldern von dieser Abzockfirma hinters Licht geführt wurden. Es ist doch eindeutig , dass melagno.de nur ein Ziel verfolgt , nämlich durch unberechtigte Zahlungsforderungen mittels Inkasso Geld einzutreiben. Es gibt immer wieder Leute die aus Angst bezahlen . Last Euch von deren Antwortschreiben und Paragraphen nicht beeindrucken, alles nur Schein.
      Wie bereits schon mehrfach erwähnt nur auf ein Mahnschreiben reagieren und Einspruch erheben. Vieleicht wäre eine Sammelklage sinnvoll.Müßte mit meinem Rechtsanwalt mal besprochen werden.
      Wer hat bisher einen Mahnbescheid erhalten und wie ist die Sache ausgegangen. Mal bitte melden
      Gruß Rainer

    • Am 9. Dezember 2011 um 2:58 von Klaus

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
      Hallo zusammen,
      da ich auch grade die Seite besucht habe und dann in Folge hierher geraten bin, wollte ich auch mal was – hoffentlich sinnvolles – zu diesem Unternehmen sagen:
      Im Header steht deutlich "b2b-Marktplatz für Geschäftskunden". In den AGB – die mit 1 Klick von der Startseite – zu erreichen ist, steht irgendwo der Link zur Preisliste, die man ebenfalls einsehen kann.
      Soweit ist das alles Recht & Gut.
      Als sehr grenzwertig empfinde ich allerdings, das die entstehenden Kosten beim Anmeldeprozess nicht mehr angezeigt werden und auch die AGB nicht im Volltext zu lesen sind.
      Dies mag für Kaufleute annehmbar sein. Keinesfalls jedoch für Endkunden, die sehr viel weitergehende Rechte haben.

      Ich betreibe selbst einen Einzel-/Großhandel. Aber ohne vorherige Zusendung eines Gewerbenachweises lasse ich niemanden einen Account eröffnen! Und erst dann – nachdem ich den potentiellen Kunden über Preise und Konditionen genau aufgeklärt habe – stelle ich eine Rechnung.

      Wenn ich eine Seite in betrügerischer Absicht machen wollte… dann würde ich die exakt so machen wie die Macher von melango.de.

      Falls Sie sich dort angemeldet haben und eine Rechnung bekommen:
      Senden Sie an die Unternehmensadresse im Beisein von 1-2 Zeugen ein Einschreiben mit Rückschein. Erklären Sie einen Irrtum + Widerruf.
      Reagieren Sie nicht auf weitere Schreiben, Forderungen, Drohanrufe. Heben Sie die Schreiben auf.
      Erst, wenn ein Mahnschreiben des Gerichtes eintrifft: Dann kreuzen Sie das Feld an, in dem Sie die Forderung nicht anerkennen. Und das wäre dann auch ein geeigneter Zeitpunkt, mit dem Stapel Papier einen Anwalt aufzusuchen und mit dessen Hilfe Anzeige zu erstatten.

      Ich selbt mache mir ja immer einen Spass daraus und veröffentliche unberechtige Forderungsschreiben auf meinem Blog. Das mögen derartige Unternehmen und auch Inkassounternehmen gar nicht. Aber kein Gesetz hindert mich daran, diese unberechtigen (!) Forderungsschreiben zu veröffentlichen. Es ist ja keine Geschäftskorrespondenz, da ich mit diesen Unternehmen keine Geschäftsbeziehung unterhalte – und auch auch keine schützenswerte Privatkorrespondenz.

      Also: Nicht bangemachen lassen und NICHT zahlen.

      • Am 10. Dezember 2011 um 18:46 von Rainer P.

        Kündigung verweigert, Zeugen sinnvoll
        Hallo Leute und alle Betroffenen,
        ich möchte noch was vom 7.12.11 hinzufügen. Klaus hat recht.
        Melango.de verweigert bewußt die Annahme von Einschreiben und läßt diese zurück senden. Diese Taktik von Melango.de dient einzig und allein der Einschüchterung und der zusätzlichen Verunsicherung von Betroffenen. Ich habe auch meine fristlose Kündigung mittels
        Einschreiben , Fax und Email an Melango.de mitgeteilt. Zusätzlich habe ich mehrere unabhänige Personen meine Schreiben ( Fristlose Kündigung ) zum lesen gegeben und gebeten dies mit der Post an Melango.de wegzuschicken. Auch mittels Fax. waren Personen anwesend. Sollte jemals Melango.de meine rechtskräftige Kündigung vor Gericht in Frage stellen so kann ich mehrere Personen als Zeugen benennen , die meine rechtskräftige Kündigung bestätigen werden. Es nützt also Melango.de überhaupt nichts sämtlichen Brief – und Fax. Verkehr ( Fristlose Kündigung ) zu leugnen oder zurück zu schicken. Wichtig ist auch, dass alle Betroffenen die eine Zahlungsaufforderung durch eine Inkasso Firma erhalten haben, diese auf den unwirksamen Vertrag durch rechtskräftige Kündigung hinweisen und im Wiederholungsfall einer erneuten Zahlungsaufforderung auf den Tatbestand einer Nötigung hinweisen und kostenpflichtig rechtliche Schritte gegen die Inkasso Firma mittels Rechtsanwalt ankündigen. Ansonsten jegliche Zahlungsaufforderungen duch Inkasso ignorieren .
        Auf jeden Fall keine Zahlungen leisten und keine Kompromisse eingehen.
        Wie gesagt , hat Klaus recht. Weder die Widerrufsbelehrung noch der kostenpflichtige Zahlungshinweis ist für Verbraucher ausreichend zur Einsicht erfolgt. Ich denke die Staatsanwaltschaft wartet nur auf Melango.de. ,aber die sind klever und nutzen die Ängste von Betroffenen aus. Wenn geschätzt nur jeder 20. Betroffene zwischen 285 ,00 und
        484 ,00 € bezahlt kann man sich bald einen Porsche leisten.
        Ich jedenfalls habe Melango.de darauf hingewiesen , dass ich Privatperson bin und kein Unternehemer , ,dass der angebliche Vertrag eine arglistige Täuschung darstellt und ich diesen wiederrufe , dass ich den Vertrag wegen eines Irrtums anfechte und fristlos kündige. Zudem fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung sowie der kostenpflichtige Hinweise , eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
        Im übrigen muß Melango.de den Nachweis eines Gewerbebetreibenden erbringen. Also kein Grund zur Beunruhgung und nur auf den Mahnbescheid , falls er überhaupt kommt reagieren.
        Gruß Rainer P.

        • Am 19. Januar 2012 um 12:08 von marcel

          AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
          hallo leute

          leider musste ich feststellen das ich die selbe scheiße gemacht habe wie einige von euch wollte mal nachschauen was die so für Angebote haben aber naja jetzt bekomme ich schon seit Wochen schreiben von denen und heute kam eins das sie Drohen mit einer Strafanzeige was soll ich tun weiterhin nicht reagieren oder was nun bitte um dringende Hilfe

          • Am 7. Februar 2012 um 22:01 von lalilu

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
            hatte heute das selbe schreiben im Briefkasten,ich werde mir definitiv keine Angst machen lassen….dafür haben sie sich zuviel negatives geleistet…kopf hoch das wird schon

  • Am 7. November 2011 um 22:16 von Karsten

    Urteil Gericht
    Auf einer neuen Seite von Melango stellen die Inhaber der Firma sogar ein Urteil vor welches Sie wohl vor Gericht gewonnen haben. Darin enthalten das der User der Geklagt hatte verloren hat. Grund ist das die Gebühren eindeutig auf der Seite angeben waren und deshalb die Forderung gerechtfertig war. Also aufpassen und richtig lesen was so im Netz steht.

    • Am 25. Dezember 2011 um 16:11 von Stephanie

      AW: Ein Urteil, das die IHK Dresden ins Netz stellt – Geschäftsfelder / Recht und Fair Play
      Melango.de GmbH hat keinen Anspruch auf Nutzungsentgelt
      20.12.2011 (…)
      Dagegen wandte sich nun eine Kundin mit einer negativen Feststellungsklage. Das Amtsgericht Dresden stellte in seinem Urteil fest, dass der Melango.de GmbH kein Zahlungsanspruch zusteht. Die 24-monatige Laufzeit und die Entgeltlichkeit der Leistungen von Melango.de ist nach § 305c Abs. 1 BGB überraschend. Eine solche in den Nutzungsbedingungen enthaltene Klausel wird gem. § 306 Abs. 1 BGB nicht Bestandteil des Vertrages. (…)
      Quelle u. Ansprechpartner
      Michael Mißbach IHK Dresden

  • Am 29. September 2011 um 22:18 von david

    Betrugen von Melango
    Melango ist in meinen Augen eine Betrugsfirma.!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Am 11. Oktober 2011 um 1:12 von Dagmar

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      Es ist wirklich sagenhaft, was heutzutage alles möglich ist! Wir arbeiten im gleichen Bürogebäude wie melango.de 3 Etagen höher und waren schon immer erstaunt, dass die Geschäftsführer die teuersten Luxuswagen fahren und fast nie anzutreffen sind… jetzt wird uns klar, warum das so ist…

      • Am 7. November 2011 um 19:31 von Frank

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        Hallo Dagmar,
        was ist da los im Bürogebäude?
        Sind die nie anzutreffen?
        Wäre mal interessant, ob die Leute täglich dort sind.
        Gruss

        Frank

  • Am 26. September 2011 um 12:22 von Michael

    Erst mit dem Gerichtsschreiben reagieren und NIX BEZAHLEN !!!
    Hallo,

    bin leider auch drauf reingefallen. Aber kein Grund zur Sorge:

    1. Auf alle Briefe von Melango nicht antworten
    2. Auf alle Briefe des Inkassounternehmens nicht antworten
    3. Sollte ein Brief vom Gericht kommen, dann mit dem beigefügten Wiederspruchszettel sofort wiedersprechen.
    4. Das wars dann!!!

    Ich kann es aus eigener Erfahrung bestätigen!

    Noch eins: Man könnte doch auch die sofortige Löschung seiner Daten (Datenschutzrecht) bei der Firma Melango GmbH anfordern. So würden Sie sich strafbar machen, wenn sie einen nach Jahren wieder anschreiben. Was denkt ihr darüber?

    Ich bin für absolute Aufklärung. Alle Opfer dieser Betrügerfirma dürfen keinen einzigen Cent überweisen – das ist verlorenes Geld und bestätigt den Vertrag! Lasst euch nicht verrückt machen und beachtet die oben genannten Punkte!

  • Am 24. August 2011 um 12:19 von Nadine

    Arglistige Täuschung
    Habe mich nicht mal bei Melango angemeldet,muß trotzdem über 200,-€ zahlen.Sind die nicht ganz sauber?Ich tu auf jedenfall nichts zahlen.

    • Am 31. August 2011 um 20:31 von Andreas

      AW: Melango.de wegen Abofalle
      Die Agb oben auf der seite null funktion
      kaum hatte ich meine daten eingehackt ging nichts mehr
      ein paar tage später kam eine rechnung von über 285,60 euro zweite rechnung und mahnung 117,81 und dan noch mal 2 mahnungen
      Was wollen die
      Wie kann das DEUSCHE gesetz sowas zulassen brauch hilfe

      • Am 3. September 2011 um 17:11 von Ulrich

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        Hallo Andreas.
        Nicht nervös werden.Du brauchst keine Hilfe.Das ist nur ein Versuch ob diese Leute Geld aus dir pressen können.
        Erst wenn ein gelber Brief bei dir ankommt must du reagieren.(Mahnbescheid)
        Dann hast du 14 Tage Zeit um Einspruch einzulegen. Ist sogar schon Vorgedruck brauchst also nur noch ankreuzen und unterschreiben.
        Klagen werden diese Leute nicht, sie werden aber eine Drohkulisse aufbauen.
        Lass dich davon nicht beeindrucken. Irgentwann hört dieses aber auf.

  • Am 22. August 2011 um 21:05 von Dany

    Klare Abzocke
    Im Schritt 2 steht das wirklich, allerdings im Text mit unsichtbarer Verlinkung… Die haben keine Chance vor Gericht und irgendwann taucht mal einer bei denen auf und Melango gibts nicht mehr… oder den Betreiber ;)

    • Am 24. August 2011 um 13:54 von Melango Oper

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
      Newsletter für melango.de Mitglieder

      Melango.de leitet gerichtliches Mahnverfahren gegen säumige Kunden ein

      Hallo Zusammen ,

      ich habe auch vor 2 Wochen bei Melango.de falsch registiert , ich habe aber falsche Name eingegeben aber richtige Adresse ,ich bekomme dannach eine Rechnung von 285,60 in 5 Tagen zu bezahlen (natürlich auf der falscher name ! ) was soll ich jetzt machen ??
      ich habe dann dieses Nachricht letztens von Melango.de bekommen ! ich habe auch noch nie mit meinen Benutzer name eingelogt weiss jemand was ich nächstes zu tun sollte ?

      danke

      Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxxxxxxxx,
      (Ihre Kundennummer xxxxxxxxxx)

      das Online Portal Melango.de gehört zu den führenden B2B Portalen im deutschsprachigen Internet. Unter der Leitung der gesellschaftsführenden Gesellschafter, Thomas Wachsmuth und David Jähn, hat sich Melango.de, in der Vergangenheit, zu einem stetig wachsenden Handelsportal entwickelt. Gewerbetreibenden bietet die Seite zahlreiche Optionen, die sich sowohl an Anbieter, Käufer und Wiederverkäufer richten. Privatpersonen sind vom Handel auf Melango.de ausgeschlossen. Auf der Seite können gewerbliche Händler ihre Waren in großen Kontingenten und zu günstigen Preisen einem breiten Kundenkreis anbieten. Melango.de dient dabei als Handelsmarkt. Der direkte Handel findet dagegen außerhalb des B2B Portals statt. Über direkte Kommunikationswege können die Kontrakte direkt zwischen den beteiligten Handelspartner vereinbart werden.

      Aus der Handelsstruktur des Marktplatzes ergibt sich ein rechtlicher Rahmen, der Rechtsgültigkeit hat. Demnach ist bereits die Zustimmung zum Handel rechtsverbindlich. Die Handelspartner haben sowohl das Recht auf die Lieferung als auch auf die Bezahlung der vereinbarten Ware. So ist gewährleistet, dass der Handel über die B2B Plattform Melango.de rechtmäßig und zur vollsten Zufriedenheit der Nutzer abläuft.

      Für die Teilnahme am Handel auf Melango.de ist eine sachgemäße Registrierung notwendig. Nur so ist es möglich nähere Angaben zum Produkt sowie zum Anbieter zu erhalten. Dieses Vorgehen dient dem Datenschutz und der ordnungsgemäßen Nutzung des Handelsportals. Zur Registrierung werden lediglich die handelsrelevanten Daten abgefragt. Ferner ist eine Verifizierung des gewerblichen Status erforderlich. Abschließend erhält der Nutzer eine vollständige Auflistung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchsicht. Nach der Akzeptanz der AGB´s kann das Portal mit all seinen Funktionen genutzt werden. Die Anmeldung auf Melango.de erlaubt dem Kunden damit einen unbeschränkten Zugang auf die Lieferantendatenbank, die Mitgliedermagazine sowie auf die Produktdatenbank. Dieser Service ist mit einem monatlichen Entgelt verbunden, welches dem Kunden einen sicheren, bequemen und lukrativen Zugang zum Portal ermöglicht. Ein Widerrufsrecht nach der Anmeldung entfällt, da es sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen Gewerbetreibenden handelt.

      Immer häufiger kam es in letzter Zeit zu Zahlungssäumnissen einiger registrierter Nutzer. Nach Auskunft von Melango.de ist dieser Umstand nicht länger zu tolerieren, schwächt es doch die Möglichkeiten der Betreiber weiter in die Funktionalität und Erweiterung des Portals zu investieren. Zudem gebietet die Fairness ehrliche, zahlende Kunden vor solch einem Verhalten zu bewahren. Nur so können Preiserhöhungen vermieden und ein vertrauensvoller Handel auch weiterhin gewährleistet werden. Im juristischen Sinne bedeutet dieser Vorgang, nach Schilderung von Melango.de, dass Mahnverfahren ab sofort zur Klärung an das zuständige Gericht in Chemnitz übergeben werden. Die Betreiber des B2B Marktplatzes sehen sich, gestützt durch Rechtsurteile wie 1 C 391/09 Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr unde 93 C 619/08 – 41 Amtsgericht Wiesbaden, auf dem Weg einer schnellen und positiven Klärung.

      Nun liegen bereits Urteile zu den ersten, anberaumten Verfahren vor, die Signalwirkung haben dürften. Demnach hat das Amtsgericht Chemnitz in seinem Endurteil Az.: 16 C 1107/10 den säumigen Kunden zur Zahlung verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2009 sowie 15,00 € Mahnkosten zu zahlen." Aus dem Urteil geht hervor, dass die Erhebung der Registrierungsgebühr seitens Melango.de sachgerecht und rechtmäßig ist. Bestätigt sieht sich die Rechtsprechung in einem weiteren Urteil des Landgerichts Chemnitz. Unter dem Aktenzeichen 13 C 1095/10 wurde ein weiterer, säumiger Kunde zur Zahlung verurteilt. So heißt es in dem entsprechenden Aktenvermerk: "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 292,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit 31.12.2009 sowie 25,00 € Mahnkosten und 37,50 € Inkassokosten zu zahlen." Trotz der Genugtuung über die Rechtmäßigkeit der Urteile und der juristischen Unterstützung, bedauert Melango.de zu rechtlichen Schritten gedrängt worden zu sein. Zum Wohle der Handelsplattform und damit auch zum Wohlergehen aller ehrlichen Kunden waren diese Schritte jedoch unvermeidlich. Wer trotz mehrfacher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, verstößt gegen geltendes Recht. Dies spiegeln die zitierten Urteile deutlich wieder. Die Betreiber von Melango.de wünschen sich jedoch eine Signalwirkung, um nicht häufiger den Weg vor Gericht suchen zu müssen. So werden präventiv sowohl die Betreiber als auch die Kunden vor unnötigen und unangenehmen Folgen bewahrt.

      Die Zukunft wird zeigen, ob weiterhin Gerichtsentscheide herbeigeführt werden müssen, um berechtigte Nutzungsentgelte einzufordern. Datenmissbrauch und Zahlungsverweigerungen können auf einem Marktplatz nicht toleriert werden, so die Melango.de Betreiber. Durch elektronische Schnittstellen ist es ferner möglich die Anmeldung sowie die Einverständniserklärung vor Gericht zweifelsfrei zu belegen, so die Verantwortlichen der Seite. Es bringt säumigen Kunden demnach keinen Vorteil die entsprechenden Vorgänge zu leugnen. Die Strategie der Firma sieht vor, die notwendigen Daten in Zukunft bei Prozessbeginn an die Staatsanwaltschaft zu überstellen.

      Das Fazit der Betreiber fällt insgesamt positiv aus. Die Handelsplattform weist steigende Nutzerzahlen auf und agiert auch in Zukunft mit dem Wissen, "das Recht auf unserer Seite zu haben". Mit steigenden Nutzerzahlen ist es jedoch ebenso selbstverständlich, dass auch vereinzelt unlautere Kunden Kapital aus der Nutzung ziehen wollen, ohne dafür die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Die Betreiber führen dies auf die Annahme zurück, "dass es sich bei dem Internet um einen rechtsfreien und anonymen Raum handelt." Wie Eingangs beschrieben ist dem jedoch nicht so. Auch die richterliche Rechtssprechung folgt dieser Auffassung. Ersichtlich wird dies an den angeführten Urteilen des Chemnitzer Landgerichtes. Zukünftige Zahlungsverweigerer werden daher, laut Auskunft von Melango.de, weiterhin mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen müssen.

      melango.de GmbH
      Neefestraße 88
      09116 Chemnitz

      http://www.melango.de

      • Am 25. August 2011 um 13:28 von Joachim Scholz

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
        Auf KEINEN Fall auch nur einen Cent bezahlen, weil damit die Richtigkeit der Rechnung anerkannt wird. Nicht von Drohbriefen von Rechtsanwalt oder Inkasso einschüchtern lassen. Diese Abofallen sind leider keine Straftat, aber geforderten Gelder sind nicht einklagbar, weil kein Vertrag zustande gekommen ist.
        Das Porto für Korrespondenz mit dem Abofallenbetreiber ist raus geschmissenes Geld. Da drauf reagieren die sowieso nicht.
        Du kannst getrost alle Mahnungen in die Mülltonne schmeißen. Nur bei gerichtlichem Mahnbescheid unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Am 15. August 2011 um 13:32 von Dimi

    melango.de
    Ich bin auch einer, der "Dumm" ist weil ich wahrscheinlich nach dem Login auf einen Vertrag und genannte Kosten Aufmerksam gemacht, erwartet habe zu werden. Aber es kam zunächst, nichts! Ich finde das so unternehmen, schlichtweg Abgerissen gehört, sein Vermögen beschlagnahmt.

  • Am 12. August 2011 um 16:08 von Susi77

    noch ein opfer…
    …hallo zusammen,

    ich habe heute auch ein schreiben bekommen, eine forderung über EUR 285,60 für ein Abo von 24 monaten. ich geh da allerdings mit ruhe ran, denn ich bin mir 100% sicher, niemals auf dieser seite gewesen zu sein, geschweige denn mich angemeldet zu haben. es ist mir schleierhaft, wie die an meine postadresse gekommen sind! ich bestelle über ebay oder amazon, ich wüsste gar nicht, warum ich mich auf einer seite wie melango.de anmelden sollte – ich hab im gegenteil noch nie was davon gehört. erst heute, als ich diesen brief bekommen habe, hab ich mal danach gegoogelt. tja, was machen? ich hab nen widerruf geschrieben, den ich morgen per einschreiben losschicken werde und dann mal sehen… ich stress mich einfach nicht. im übrigen ist mir aufgefallen, dass auf dem mitgeschickten überweisungsträger statt sparkasse zwickau nun sparkasse erzgebirge steht, ersterer ist die zusammenarbeit mit melango wohl zu heikel geworden :o) tja, was soll man sagen? erstaunlich, dass solche abzocker überhaupt noch rumschwirren. wenn nicht mal mehr die inkassounternehmen mit einem zusammenarbeiten wollen, sollte man sich doch mal gedanken machen ob sich die masche noch lange lohnt?!

    Dieser Kommentar wurde von der Redaktion leicht gekürzt. Aufrufe zu Gewalt- und Straftaten sowie direkte Beleidigungen können wir aus rechtlichen Gründen auch bei berechtigtem Ärger in den Kommentaren nicht veröffentlichen. Peter Marwan, ZDNet-Redaktion

  • Am 8. Juli 2011 um 17:40 von Melango Gewerbekunden-Marktplatz.de

    Melango/ Gewerbekunden-Marktplatz.de/ Klage/ Widerspruch/ Einspruch
    Liebe Betrogenen,

    bei Melango bzw Gewerbekunden-Marktplatz.de handelt es sich um eine systematischen Betrug. Bitte Leitet eure Mahnungen und sonstige Post einfach an die Staatsanwaltschaft, die euch am nächsten ist weiter und stellt die Rückfrage, ob der deutsche Staat tatsächliche solche Machenschaften unterstützt. Die Staatsanwaltschaft wird, wie in meinem Fall Klage gegen Melango bzw Gewerbekunden-Marktplatz.de erheben.

    Nur wer etwas macht, kann etwas verbessern!

    • Am 9. Juli 2011 um 22:16 von eyewitness

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      hallo ich brauche auch hilfe nach dem melango mir schon mehrer schreiben zukommen lassen hat und ich dem auch immer wieder sprach ..war eine zeit lang ruhe doch heute habe ich ein schreiben bekommen

      in dem da kurz gefasst drin steht das die mich anzeigen wollen und alles was soll ich machen ?

  • Am 30. Juni 2011 um 8:03 von Iptisam

    Melango
    Hallo und Guten Morgen,

    mein bekannter (der sehr schlecht deutsch spricht) hat sich 2010 bei Melango registriert und soll jetzt eine Gebühr von 285 € zahlen. MUss er dies tun? Denn es wird mit Inkasso und Mahnbescheid gedroht…Bitte um Antwort

  • Am 20. Juni 2011 um 19:40 von XPuff666

    Auf Betrug im Gewerbekundengeschäft zu prüfen…
    Außer den Erfahrungen mit der Abofalle gibt es ja reichlich Leute mit negativen Erfahrungen, die als Gewerbekunden da auf Schnäppchen gehofft haben. Und massenhaft das gleiche Spiel: Rechnung erhalten, Ware nicht geliefert, wenn Rückzahlung gezahlter Beträge, dann meist mit kräftigen Abzügen.

    Die Rechnungen werden doch von Melango gestellt und es wird auf deren Konto überwiesen. Also wohl kaum ein reines B2B-Geschäft, wo Melango nur die technische Vermittlungsplattform stellt und alles andere zwischen den Partnern läuft.

    Es sollte dringend geprüft werden (und wird wahrscheinlich schon), ob da nicht Leute mit fingierten Angeboten zur Zahlung bewegt werden, um mit dem Geld Zinsen zu machen, zum Anruf bei 0900-Nummern zu animieren und am Ende noch einen Teil der Beträge einzubehalten, wenn das Geschäft nicht zu Stande kommt. Das dürfte, wenn bewiesen, keine juristisch grenzwertige Abzocke mit Abofallen mehr sein, sondern harter, gewerblicher Betrug.

    Wichtig ist also, die Leute sicher zu bestimmen, die dahinter stehen, nicht nur Strohmänner und Briefkastenadressen.

    • Am 24. Juni 2011 um 21:23 von noname

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
      Ich habe eig. alles soweit schon vor 2 Jahren erledigt, Ich habe bei melango gekündig und widerufen, aber plötzlich kommt dieser Brief!

      Ihr Kundenkonto weist einen Fehlbetrag von 292,32 EUR (eventl. zzgl. weiterer beauftragter Dienstleistung) auf. Leider konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen. Sollten sich Ihre Zahlung und dieses Schreiben zeitlich überschnitten haben, betrachten Sie das Schreiben bitte als gegenstandslos. Ebenfalls betrachten sie das Schreiben als gegenstandslos wenn sie bereits Zahlungen anderweitig geleistet haben.

      Offenkundig sind Sie an einer weiteren Nutzung unseres Angebots nicht interessiert. Wir nehmen diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Da Sie ebenso wie wir ein Gewerbe betreiben werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass auch wir auf eine ordnungsgemäße Beendigung eines Vertragsverhältnisses bestehen müssen und eine ankündigungslose Einstellung der fälligen Zahlungen nicht akzeptieren können. Wir erachten unsere Forderung in Höhe von

      292,32 EUR

      als unstrittig, sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach. Daher werden wir unsere Forderung auf gerichtlichem Weg geltend machen. Wir weisen darauf hin, dass dies für Sie mit Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten verbunden ist.
      Da wir Ihnen und uns diese Unannehmlichkeiten gerne ersparen möchten, unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, diese für beide Seiten unerfreuliche Situation im Wege eines Vergleichs beizulegen. Gegen eine Zahlung von

      100,00 Euro

      Schadensersatz verzichten wir auf unsere Restforderung. Sollten Sie damit einverstanden sein, bitten wir um kurzfristige Zahlung innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Zugang dieses Schreibens. Bei Zahlungseingang wird Ihr Account auf unserer Plattform gesperrt und zeitnah gelöscht, weitere Forderungen gegen sie bestehen dann nicht mehr.

      Wir bitten Sie, diesem aus unserer Sicht sehr entgegenkommenden Kompromissvorschlag zuzustimmen!

      Zahlungen bitte nur an unseren Abrechnungspartner:

      Kontoinhaber: Abrechnungsservice
      Konto: 0190004118
      Sparkasse Mittelsachsen BLZ: 870 520 00
      Verwendungszweck: K08-011502 – 20.05.09

      Bei Zahlungen aus dem Ausland:
      IBAN: DE63870520000190004118
      BIC: WELADED1FGX

      Mit freundlichen Grüßen

      Support für Gewerbekunden
      melango.de GmbH
      Neefestraße 88
      09116 Chemnitz
      Bundesrepublik Deutschland

    • Am 24. Juni 2011 um 21:27 von noname

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
      Ich habe schon wie vereinbart die 100 Euro bezahlt. es kam auch eine bestätigung,

      "Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir räumen Ihnen gern das gewünschte Zahlungsziel ein, und wie beschrieben fallen nach Zahlung der 100€ keinerlei weitere Kosten an."

      doch heute sah ich wieder eine Mail, was bedeutet das jetze ??

      "Anbei ein Überblick Ihrer Daten sowie der Forderung die seit dem 20.05.09 nicht ausgeglichen wurde

      Sehr geehrte(r) Frau/Herr

      die melango.de GmbH fordert sie letztmalig zur Begleichung der offenen Forderungen 292,32 EUR aus der Geschäftsbeziehung vom 20.05.09 auf. Bitte überweisen sie den Gesamtbetrag unter Angabe des Aktz: K08-011502 bis zum 01.07.2011 auf unser unten angegebenes Konto. Bitte vermeiden Sie durch eine pünktliche Zahlung zusätliche Kosten.

      Sollten sie die Entscheidung getroffen haben Ihren Account nicht nutzen zu wollen so unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot um diese für beide Seiten unerfreuliche Situation im Wege eines Vergleichs beizulegen. Gegen eine Zahlung von

      100,00 Euro

      Schadensersatz verzichten wir auf unsere Restforderung in Höhe von 292,32 EUR. Sollten Sie damit einverstanden sein, bitten wir um kurzfristige Zahlung. Bei Zahlungseingang wird Ihr Account auf unserer Plattform gesperrt und zeitnah gelöscht, weitere Forderungen gegen sie bestehen dann nicht mehr.

      Wir bitten Sie, diesem aus unserer Sicht sehr entgegenkommenden Kompromissvorschlag zuzustimmen!
      Sollten wir keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten werden wir über unser Inkasso Mahnbescheid gegen sie erlassen.

      Zahlungen bitte nur an unseren Abrechnungspartner:
      Kontoinhaber: Abrechnungsservice"

  • Am 23. Mai 2011 um 15:11 von Peter Marwan

    Konto von Melango.de bei der Sparkasse Zwickau
    Wie die Kanzlei Ferner heute in ihrem Blog mitgeteilt hat, will die Sparkasse Zwickau offenbar das von Melango.de auf den bisherigen Rechnungen aufgeführte Konto bei der Sparkasse Zwickau nach dem 30. Mai 2011 schließen:
    http://www.ferner-alsdorf.de/2011/05/melango-konto-geschlossen/

    Peter Marwan
    ZDNet-Redaktion

    • Am 25. Mai 2011 um 5:28 von David

      AW: Konto von Melango.de bei der Sparkasse Zwickau
      Ich kann auch nur warnen.
      Ich habe mich angemeldet zu einem Zeitpunkt wo den ihre Website nicht 100 % dargestellt wurde und auch eine Anmeldung war nicht möglich da eine weise Seite angezeigt wurde.

      Sowie wurde der klein gedruckte Text nicht angezeigt und Grafiken waren nicht da und einen Tag später war es da nach dem ich nochmals auf die seite gegangen bin nach dem ich die rechnung bekommen habe.

      Nach rund 3 Wochen nun sieht das ganze nun anderst aus jedoch war ich so schlau und habe screenshorts gemacht und kann nun belegen das die seite so wie jetzt aussieht nicht mal nach einem Tag aussag nach dem ich mich versucht habe anzumelden. Zumal ist die Frage ob es eigendlich erlaubt ist einfach ohne Nachweis Anmeldung von „Gewerblichen Personen“ zu bearbeiten oder ob nicht ein nachweis nötig ist.

      Denn dann könnte ich nun auch Aldi oder Lidl dort anmelden und die würden dann dir Rechnung erhalten also ich war so und habe nach der erste Mahnung Strafanzeige wegen versuch des Betruges erstattet sowie mehr als nur 1 Screenshorts an die Staatsanwaltschaft schicken lassen durch die Polizei.

      Dazu kommt das auch die Firma nicht mal einen Sitz an der angegebenen Adresse hat sprich Briefkasten Firma behaupte ich nun mal.

      Ich habe bereits auch erneut die Medien eingeschalten.

      ALLSO LASST DIE FINGER WEG !!!

      • Am 31. Mai 2011 um 13:24 von Lol ?

        AW: AW: Konto von Melango.de bei der Sparkasse Zwickau
        Ich habe mich damals auch angemeldet. Und 50Euro für die einstellung gezahlt. Damit dachte ich, alles sei erledigt.

        Nun das hier :

        Ihre Anmeldung auf http://www.melango.de.

        Dienstag, 31. Mai 2011
        Anbei ein Überblick Ihrer Daten sowie ihrer derzeit offenen Forderung:

        Ihre E-Mail Adresse: xxxxxxxx@gmx.de

        Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxxxxxxx
        der Firma ,

        Ihr Kundenkonto weist einen Fehlbetrag von 285,60 EUR auf. Leider konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen. Sollten sich Ihre Zahlung und dieses Schreiben zeitlich überschnitten haben, betrachten Sie das Schreiben bitte als gegenstandslos. Ebenfalls betrachten sie das Schreiben als gegenstandslos wenn sie bereits Zahlungen anderweitig geleistet haben.

        Offenkundig sind Sie an einer weiteren Nutzung unseres Angebots nicht interessiert. Wir nehmen diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Da Sie ebenso wie wir ein Gewerbe betreiben werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass auch wir auf eine ordnungsgemäße Beendigung eines Vertragsverhältnisses bestehen müssen und eine ankündigungslose Einstellung der fälligen Zahlungen nicht akzeptieren können. Wir erachten unsere Forderung in Höhe von

        285,60 EUR

        als unstrittig, sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach. Daher werden wir unsere Forderung auf gerichtlichem Weg geltend machen. Wir weisen darauf hin, dass dies für Sie mit Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten verbunden ist.

        Da wir Ihnen und uns diese Unannehmlichkeiten gerne ersparen möchten, unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, diese für beide Seiten unerfreuliche Situation im Wege eines Vergleichs beizulegen. Gegen eine Zahlung von

        100,00 Euro

        Schadensersatz verzichten wir auf unsere Restforderung. Sollten Sie damit einverstanden sein, bitten wir um kurzfristige Zahlung innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Zugang dieses Schreibens. Bei Zahlungseingang wird Ihr Account auf unserer Plattform gesperrt und zeitnah gelöscht, weitere Forderungen gegen sie bestehen dann nicht mehr.

        Wir bitten Sie, diesem aus unserer Sicht sehr entgegenkommenden Kompromissvorschlag zuzustimmen!

      • Am 7. Juni 2011 um 14:55 von Ich halt

        AW: AW: Konto von Melango.de bei der Sparkasse Zwickau
        Hallo zusammen,

        auch ich bin auf die masche wohl rein gefallen. Obwohl ich nicht mal weis, ob ich mich da wirklich angemeldet habe. Ich bin kein Gewerbetreibender. Dennoch habe ich die Rechnung erhalten von 285,60 EUR. Schon eine schweinerei, was die da schreiben und drohen!!!!! 2 Sätze von der Anmeldung und dem offenen Betrag. 18 Zeilen von Drohungen wegen weitergabe an Kirminalpolizei, Staatsanwaltschaft und verschiedene Gerichtsurteile.

        Ich habe genau das gleich erlebt wie David!!!! Die hälfte wurde nicht richtig dargesellt und von den Kosten wurde nichts erwent. Zudem sah die Seite ganz anders aus. Dort wurde auch nicht erwent, das man Gewerbetreibender sein muss. Soviel ich das noch weis, wurde zu dem zeitpunkt nur nach der Emailadresse, Name und Vorname gefragt. Mehr nicht.

        @ David. kannst du mir vielleicht die Screenshorts zukommen lassen? email: martini20m@web.de. Die könnte ich vielleicht auch noch gebrauchen. Auf jedenfall gehe ich jetzt mal zur Polizei und werde auch erst mal Strafanzeige auf Betrügerisches Handeln einreichen. Ein anderer Außweg sehe ich hier nicht mehr. Zudem was hier schon alles geschrieben wurde, bin ich sehr erschreckt.

        Gruß Manuel

        • Am 16. Juni 2011 um 16:09 von Th.R.

          AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
          Hallo zusammen,
          wir bekommen auch immerwieder liebesbriefe von dieser anscheinend seriösen Firma. Wir haben jedesmal schön brav unsere Wiederspruchsschreiben per Einschreiben versand, aber diese in " sreiöse Firma Melango schickt ja nur e-mails zurück. Haben die den Papier, oder kein Geld mehr um dies auf dem Postweg zu tätigen? Auf jedenfall haben wir jetzt das ganze der Staatsanwaltschaft übergeben, waarum soll ich mich den mit so einem Unternehmen ärgern, das können andere besser, und die werden dafür auch noch bezahlt.
          ALSO AN ALLE, LASST DIE FINGER VON MELANGO.DE NICHT SERIÖS, SONDERN SEHR UNSERIÖS EINE REINE ABZOCKERFIRMA WIE ES IM BUCHE STEHT.

  • Am 12. Mai 2011 um 11:43 von Lehmann

    Wahnsinn
    Haben es einige immer noch nicht kappiert. Melango.de ist ebenfalls auch unter folgenden Seiten vertreten: gewerbekunden-marktplatz.de und mitarbeiterblog.melango.de und forum.melango.de und angebote-grosshandel.de und und und und. Ich kann alle nur Warnen. Auch wenn hier im Internet auf manchen Seiten steht das es auslieferungen gibt, dfas stimmt nicht. Die haben Leute die diese Texte ins Netz bringen. Hier auch noch mal der Link zu den Video von Akte09 http://www.b2b-grosshaendleradressen.de/b2b-onlineTV.php Auch die Mitgliederanzahl von 60.000 glaube ich nicht. Es sind mit sicherheit weniger. Die sind eh bald vom Markt. Schade das man keine Selbstjustiz ausüben darf. Was wir mal bräuchten wäre so eine Art Superman, den keiner kennt und auch keinenr kennen will weil er nur gutes macht. Also vorsicht vor Melango, Thomas Wachsmuth, David Jähn

  • Am 6. Mai 2011 um 23:11 von finger weg???????

    melango
    finger weg???????

  • Am 30. April 2011 um 17:46 von Alex Wenisch

    Melango.de
    Jetzt hat er eine neue Masche:

    www. Gewerbekunden-Marktplatz.de

    Vorsicht also

    Die Visage seht Ihr unter

    https://www.xing.com/profile/Thomas_Wachsmuth2

    • Am 7. Mai 2012 um 9:25 von Philipp Müller

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      Der Link zu Xing zeigt leider den falschen Thomas Wachsmuth. Dieser Dr. Wachsmuth ist wohl okay und hat nichts mit der Firma im Solaris-Tower in Chemnitz zu tun.

  • Am 19. April 2011 um 12:27 von Ph.k

    melango
    hmm leider habe ich mich auch angemeldet weil ich mir nix dabei dachte und nix gesehen habe naja ich wollte fragen ist das eigentlich rechtens was die da machen und muss ich die 400 euro anmeldegebühren bezahlen hab mich auch extra noch nicht auf der seite eingeloggt bzw die seite genutzt

    und würde ich mit einen anwahlt durch kommen?

  • Am 14. April 2011 um 22:37 von kezo

    aw aw aw aw
    hallo habe ich mich auch bei melango gemeldet und habe 2 rechungen bekommen beim ernsten mal habe nicht bezahlt beim 2 ten mal auich nicht , Seit Monaten erhalte ich nun Inkossobriefe und Drohungen die rechung wurde immer doppel fach dan habe ich auf rate gemacht monat lich 5 euro ich habe das gefühl das ist voll gerarschung auch mit inkasso aber bin mir nicht sicher was würde es den passieren wen ich nciht bahale diese rechung kann eine mir behilflich sein oder was würde passieren wen wir gericht gehen

  • Am 12. April 2011 um 23:08 von Gregor Rößeler

    Eklatanter Fehler der Betreiber…
    Hallo Torsten,

    folgende Dinge sind mit in den Sinn gekommen, die Du in Deinem Interesse mit Deinem Anwalt Deines Vertrauens prüfen solltest:

    1.Ist es rechtlich statthaft ausschließlich in den AGB evtl. anfallende Preise / Kosten aufzulisten bzw. darauf zu verweisen.
    2.Müssen AGB als AGB (Allgemeine GeschäftsBedingungen) gekennzeichnet sein und NUR diesen Namen tragen.
    3.Falls 1. Statthaft ist: Dürfen der Ausdruck ?Gebührenverzeichnis? mit / als ?Preisliste? verwechselt bzw. verwendet werden ? einen Link ?Gebührenverzeichnis? existiert NICHT. Sorry Torsten ? aber gerade da kannst Du vielleicht sagen, dass Du eine Schwäche bzgl. Analphabetismus hast;) ? Scherz beiseite?
    4.Muss ein Impressum (Anbieterkennung) als solche kenntlich gemacht werden (und nicht erreichbar unter ?Über uns? gem. § 6 TDG / TMG bzw. § 12 MDStV) (s.: Abmahnung bei fehlerhaftem Impressum / Anbieterkennung bei gewerblichen /gewinnorientierten Internetpräsenzen bis zu 50.000,00 EUR).
    5.Müssen die AGB (?Nutzungsbed.?) auf der letzten Anmeldeseite anklickbar sein?
    6.Die Schaltfläche (dig. Signatur / Unterschrift) enthält ?Ich stimme den AGB zu. Jetzt Konto anlegen?. Eine Seite AGB existiert jedoch in keiner Form. Es ist zu prüfen, ob es statthaft ist, in einer vorhergehenden Erklärung ?Nutzungsbedingungen? akzeptiert werden sollen, wenn ?AGB akzeptieren? angeklickt wird (sinngemäß).
    7.Während des gesamten Anmeldevorgangs sind die AGB oder Nutzungsbed. NICHT erreichbar (weder in Self- noch in Popup-Form).
    8.Und noch was ? was GANZ WICHTIGES: Der Anmelder klickt etwas an (?akzeptiert? es also) was es EINDEUTIG auf der Seite NICHT gibt ? nämlich die AGB. Außerdem finden sich die ausschlaggebenden Nutzungsbedingungen erst dann, wenn man auf ?Über uns? klickt. WOHER SOLL DER ANMELDER DAS WISSEN? Antwort: Gar nicht, und der B2B-Partner ist ebenfalls NICHT dazu verpflichtet! Der Betreiber kann und darf nicht erwarten, dass sämtliche Links durchgeklickt werden, um die dubiosen Seiten zu erreichen.
    9.Vieles dieser Dinge sind zwar Wortklaubereien, aber ? in der Tat ? so funktioniert leider (oder Gott sei Dank) die Rechtsprechung!
    10.Der Text auf der Seite [http://www.gewerbekunden-marktplatz.de/index.php/de/RECHTESCHUTZPROGRAMM/p-rechteschutzprogramm] (letzter Absatz) [?] Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, die zu einer für melango.de kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Ihre im Zusammenhang mit einer Abmahnung anfallenden Anwaltskosten werden wir daher nicht ersetzen. [?] ist so oder so nicht statthaft, da die unterlegene Partei grundsätzlich sämtlich durch einen Schaden entstandene Kosten tragen MUSS.
    11.HALT ? STOPP ? ich habe soeben zum zweiten Mal die zweite Seite der Anmeldung aufgerufen! Dort sind in der Tat die Begriffe ?Allgemeinen Nutzungsbedingungen?, ?Preisliste? und ?Datenschutzbestimmungen? mit Links hinterlegt. Dies erkennt der durchschnittliche Benutzer jedoch nur dann, wenn er mit der Maus DARÜBERFÄHRT (hovert). Ob es Pflicht ist, diese Links DIREKT kenntlich zu machen, ist zu prüfen.
    12.UND JETZT KOMMT DAS BESTE AN NR. 11: Klicke ich auf ?PREISLISTE? auf DIESER zweiten Anmeldeseite, erscheint diese Seite: http://www.gewerbekunden-marktplatz.de/index.php/de/_/p-melango_Gebuerentabelle. Das Lustige daran: Hier wird der DRITTE Begriff für das wohl für den Betreiber Gleiche verwendet: Gebührentabelle (nach Preisliste und Gebührenverzeichnis). Punkt 11 und Andere sind Irreführungen (arglistige Täuschung) nach § 123 BGB ff.
    13.Kurzum: Keiner kann Dir vorwerfen, dass Du etwas nicht eingehalten was Du gelesen und ?verstanden? hast (oder haben solltest), weil es schlichtweg nicht lesbar (erreichbar) war. Man kann Dir höchstens Fahrlässigkeit vorwerfen, dass Du blindlings ?irgendwas? akzeptiert hast. Aber Du hast ja eigentlich nur sog. 404-Seiten (http://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Link) akzeptiert?
    14.Auch wichtig: Sollte der Betreiber auf die Idee kommen, die fehlerhaften Bereiche (die dazu geführt haben, dass grundsätzlich kein zweiseitiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist) IM NACHHINEIN zu korrigieren, sei gesagt: Der Zustand der Seite zum jeweiligen Zeitpunkt ist Bestandteil der Anmeldung und ebenfalls rekonstruierbar (u. A. archive.org).
    15.Viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen

    Gregor Rößeler

    GD-System.de Germany and Switzerland
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    UST-ID: DE814469251
    Von: bft | von Ameln [mailto:vonamelnbft@gmx.de]
    Gesendet: Dienstag, 12. April 2011 15:53
    An: GD-System.de | IT, PC und Web Services
    Betreff: Fw: MELANGO.de, Nachricht NA08-150469

    —– Original Message —–
    From: MELANGO.de
    To: vonamelnbft@gmx.de
    Sent: Monday, March 28, 2011 1:14 PM
    Subject: MELANGO.de, Nachricht NA08-150469

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    Nachricht: NA08-150469 Vorgang: V08-088561 Datum:
    Kontakt-ID:28.03.2011
    K08-058869
    Bestellung BE08-087764 (23.03.2011)

    Benutzername: vonamelnbft@gmx.de
    Kennwort: 6rih2

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr von Ameln der Firma bft Tankstelle,

    wir haben Ihrem Schreiben entnommen, dass Sie Ihre Zahlungspflicht mit dem Grunde verweigern, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein. Sie berufen sich insoweit auf die nach dem Gesetz als Verbraucher zustehenden Rechte, z.B. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen etc.. Diese Rechte stehen Ihnen bei der Registrierung als Unternehmer auf http://www.melango.de aus folgenden Gründen nicht zu:

    Das Angebot auf http://www.melango.de richtet sich ausdrücklich an Unternehmen und Händler im Sinne des § 14 BGB. Auf diesen Umstand wird u.a. im Rahmen des Anmeldeprocedere wie auch in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen. Auch die Art und Anzahl der auf der B2B-Handelsplattform angebotenen Waren geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass sich die dortigen Angebote gerade nicht an Endverbraucher richten. (AG Chemnitz: Az.: 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10).

    Trotz dieser deutlichen Hinweise haben Sie sich unter dem Firmennamen bft Tankstelle für den kostenpflichtigen Dienst angemeldet und sind damit gegenüber unserer Gesellschaft als Unternehmer bzw. Händler aufgetreten. Wer aber bei einem Rechtsgeschäft wahrheitswidrig als Unternehmer/Händler auftritt, kann sich nicht auf den Schutz des § 13 BGB und die damit einhergehenden Verbraucherschutzrechte berufen (BGH, Urteil vom 22.12.2004, VIII ZR 91/04). Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 7.11.2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden.

    Unter Berücksichtigung dessen können wir zusammenfassen, das ein wirksamen Vertrag zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft zustande gekommen ist und wir einen Anspruch auf Zahlung unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen (vgl. § 6, Abs. 1 bis 5 Allgemeinen Nutzungsbedingungen und § 3, Abs. 1, 2 Gebührenverzeichnis) nach den uns vorliegenden Informationen besteht.

    Informationen zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:

    Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Abs. 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Melango.de GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.

    Hinweis:

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag und ein negativer Eintrag bei Creditreform. Etwaig ausstehende Zahlungen bitten wir, nun unverzüglich auszugleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.

    Ihre Zahlung richten Sie bitte an unseren Abrechnungsspartner:

    Kontoinhaber: Büroservice
    Konto: 2500004239 bei der Sparkasse Zwickau BLZ: 870 550 00.

    Zahlung aus dem Ausland:

    IBAN: DE70870550002500004239 / BIC: WELADED1ZWI

    Mit freundlichen Grüßen

    Mahnwesen und Vollstreckung

    • Am 2. Juli 2011 um 11:12 von Ralf

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
      Hallo Thorsten,
      Aufgrund meiner Erfahrung und der ganzen Berichte hier und auf anderen Foren rate ich Jedem keine Cent an Melango zu verplempern!!!!!!!!
      Berichte in denen geschildert wird Melango hätte mit Hilfe der Justiz gesiegt und wäre deshalb überlegen sind getürkt!
      Sollte sich Melango wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen müssten sie nämlich die Kunden die sich hinter ihren angeblichen Verkaufsangeboten (die mit Sicherheit alle nur Fakes sind) offenlegen.
      Und da wo nichts ist kann man bekanntlich auch nichts offenlegen!

      Wir haben uns auch vor über einem Jahr bei Melango angemeldet.
      auf der Seite von Melango.de ist so einiges fehlerhaft (Eigentlich sogar Vortäuschung falscher Tatsachen).
      Wir haben uns angemeldet nachdem wir uns für ein Angebot interessierten.
      Im Angebot wurde vom Betreiber vermerkt das erst nach der Anmeldung die Kontaktdaten zur Verfügung stünden.
      Gleichzeitig gab es dort einen Link zur Registrierung.
      Bei der Anmeldung (das ist noch ein Fehler) gibt es keine Auswahlmöglichkeit über die Art der Mitgliedschaft bei Melango.
      Nach der Anmeldung wurden wir dann als Businessuser begrüßt.
      Beim erneuten Versuch nun die Kontaktdaten des Anbieters zu bekommen erhielten wir nun die Antwort dass dies nur als Premiumuser möglich ist, was in etwa nochmal so viel kostet wie die „einfache“ Anmeldung.
      All das habe ich mit Screenshots und Download der HP-Seiten Dokumentiert.
      Nachdem wegen der ausstehenden Zahlung, ein Brief eines Inkasso-Unternehmens zu uns ins Haus flatterte.
      Habe ich mit den gesammelten Daten geantwortet. Das Inkassounternehmen hat daraufhin ihre Aktivitäten eingestellt!
      Jetzt nach über einem Jahr habe ich wiedermal diese dubiosen Mails mit den Zahlungsaufforderungen erhalten.
      Ich werde wie immer nicht darauf reagieren!

  • Am 21. Februar 2011 um 22:52 von joachim wunderlich

    melango keine abo-abzocke
    melango ist meiner meinung nach keine aboabzocke! diese seite ist nur für unternehmer und die müssen alle verträge, auch im internet, bis ins detail durchlesen.

    • Am 20. März 2011 um 1:44 von Chris das Opfer von Melango

      AW: melango ist eine abo-abzocke
      Hallo Leute!
      Ich bin genau so ein Opfer wie ihr!
      Ich habe weder ein Gewerbe, oder mich auf der Seite MELANGO angemeldet,
      Ich habe auf einmal eine Rechnung von Melango erhalten mit der Grundgebühr von 285,60? die ich innerhalb von 7 Tagen zu zahlen habe, auf dieses Schreiben habe ich natürlich nicht reagiert, weil man heut zu tage, sehr viele schreiben bekommt, dann eine Woche später habe ich eine Rechnung von Aufname Gebühren (117,81?) bekommen die ich auch innerhalb von 7tagen zu begleichen hätte, Auch auf dieses Schreiben habe ich nicht Reagiert,dann ein paar Tage später habe ich eine Email von Inkasso Büro (Außendienst) bekommen das ich eine Rechnung von ca. 420 euro zu zahlen habe,darauf hin habe ich Reagiert und geschrieben das ich mich auf der Seite nicht angemeldet habe, oder der gleichen.
      Daraufhin bekamm ich eine Email das es bindend ist und ich eine Anzeige machen muss, weil jemand dann meine Daten Verwendet hat, wie soll ich jetzt weiter gehen, was kann ich dagegen machen ? ich habe keine Lust die Rechnungen zu bezahlen, weder noch einen Anwalt zu bezahlen!
      Kann mir einer Weiterhelfen?
      Ich werde versuchen mich ans Fernsehen zu wenden, und die sache öffentlich zu machen, weil die seite von den kosten her sehr ungenau, bzw. hat meinen keinen durchblick!
      Ich bitte alle opfer sich zu melden damit man dieser Abzock Seite das Handwerk legen kann!
      Gemeinsam kann man es schaffen, wir sind alle opfer einer intrige, wogegen wir uns währen müssen, und andere leute vor beschützen müssen, und dies geht echt nur durch das Internet und Fernsehen wie z.B. Sat 1. RTL u.s.w.
      MFG

      • Am 3. Juli 2011 um 18:10 von Freundblase

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
        Genau so wurde bei mir auch verfahren.’Inkassobüro hat mir nun geschrieben ich sollte innerhalb einer Woche 420 Euro bezahlen.Ich habe keine Lust mir nen Anwalt zu nehmen.Ich werde erstmal nicht reagieren

      • Am 30. August 2011 um 17:02 von ella

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
        wie kann man sich bei dir melden? wiso deckt doch betrugsfälle auf.

    • Am 20. März 2011 um 1:45 von Chris das Opfer von Melango

      AW: melango ist eine abo-abzocke
      Hallo Leute!
      Ich bin genau so ein Opfer wie ihr!
      Ich habe weder ein Gewerbe, oder mich auf der Seite MELANGO angemeldet,
      Ich habe auf einmal eine Rechnung von Melango erhalten mit der Grundgebühr von 285,60? die ich innerhalb von 7 Tagen zu zahlen habe, auf dieses Schreiben habe ich natürlich nicht reagiert, weil man heut zu tage, sehr viele schreiben bekommt, dann eine Woche später habe ich eine Rechnung von Aufname Gebühren (117,81?) bekommen die ich auch innerhalb von 7tagen zu begleichen hätte, Auch auf dieses Schreiben habe ich nicht Reagiert,dann ein paar Tage später habe ich eine Email von Inkasso Büro (Außendienst) bekommen das ich eine Rechnung von ca. 420 euro zu zahlen habe,darauf hin habe ich Reagiert und geschrieben das ich mich auf der Seite nicht angemeldet habe, oder der gleichen.
      Daraufhin bekamm ich eine Email das es bindend ist und ich eine Anzeige machen muss, weil jemand dann meine Daten Verwendet hat, wie soll ich jetzt weiter gehen, was kann ich dagegen machen ? ich habe keine Lust die Rechnungen zu bezahlen, weder noch einen Anwalt zu bezahlen!
      Kann mir einer Weiterhelfen?
      Ich werde versuchen mich ans Fernsehen zu wenden, und die sache öffentlich zu machen, weil die seite von den kosten her sehr ungenau, bzw. hat meinen keinen durchblick!
      Ich bitte alle opfer sich zu melden damit man dieser Abzock Seite das Handwerk legen kann!
      Gemeinsam kann man es schaffen, wir sind alle opfer einer intrige, wogegen wir uns währen müssen, und andere leute vor beschützen müssen, und dies geht echt nur durch das Internet und Fernsehen wie z.B. Sat 1. RTL u.s.w.
      MFG

      • Am 28. März 2011 um 22:43 von Noname

        AW: AW: melango ist eine abo-abzocke
        Hallo,
        ich bin selbst auf Melango reingefallen und habe mich trotz vieler Schreiben von Melango und deren Inkassounternehmenentschieden nicht zu reagieren und nicht zu zahlen. Nach einem Anruf vor über 3 Monaten vom Inkassounternehmenmit dem Hinweis, dass jetzt gerichtlich gegen mich vorgegangen werden wird, hab ich nie wieder etwas von denen gehört.

        • Am 7. April 2011 um 23:19 von Silberfrau

          AW: AW: AW: melango ist eine abo-abzocke
          Hallo zusammen,
          ich hab so die Schnauze voll von den sogenannten tollen Firmen. Es bleibt einem wohl nichts anderes übrig bevor man sich irgendwo“ kostenlos registrieren“ kann, solche Foren durdchzulesen.
          Traurig diese Welt!
          Ich weiss, einfach nicht reagieren und erst recht nicht bezahlen.
          Ich habe noch niemals von nur einem Fall gehört oder gelesen der wegen soch einer sogenannten Anmeldung vor Gericht kam.
          Auserdem wissen die tollen Firmen ja wohl selbst; wieviel Dreck sie am Stecken haben.

  • Am 10. Januar 2011 um 13:23 von Bastian

    Melango DIESE VERBRECHER
    was die treiben ist ein dicker hund aber mit uns kann man es ja machen abzocke ohne ende kaum angebote die ich ich als händler kaufen würde

    dabei wollte ich nur schauen was die im angebot haben und einmal schaun Kost jetzt 400? hgb und bgb lassen mich auch im stich mann sollte dem geschäftsführer echt die leviten lesen eins muss man ja sagen da ham die Ossis aber schnell gelernt einen abzuzocken!!!!

    leider ist meine anmeldung bei melango vor weihnachten gewesen rechnung kam erst 2011 und jetzt steh ich da

    und da wundern sich die leute das immer mehr pleite gehen man soll sich selbständig machen und abzocken lassen aber wer schützt uns händler denn noch

    • Am 11. Januar 2011 um 20:01 von Boby

      AW: Melango DIESE VERBRECHER
      Hallo,ich habe selbsverständlich ungewollt Vertrag abgeschlossen,dann kam die Rechnung über 285,60 erhalten,die ich,damit ich Ruhe habe,auch bezahlt habe.Und jetzt,die Ganoven schicken mir eine neue Rechnung per Email über 117,81.Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten,also so geht es nicht,ich werde es weiterleiten.
      Hat jemand so eine Rechnung auch erhalten ?
      Gruß
      Boby

      • Am 24. August 2011 um 7:33 von Detlef Sonntag

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
        Hallo. Ich habe auch eine Rechnung von 285,00 Euro erhalten. Wie sind Sie da rausgekommen und was haben Sie dagegen unternommen? Wäre Ihnen sehr dankbar.
        mfg Detlef Sonntag

      • Am 27. September 2011 um 16:28 von nadiye doran

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        Ich auch aber soll nicht bezahlen laut der polizei habe mich erkundigt.

  • Am 14. November 2010 um 14:49 von Michael

    Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter.
    Ich selbst habe mich bei Melango angemeldet. Bereits in der Testphase,welche keine Gebühren kostete, habe ich Monitore, MP3-Player, Hanyakkus,…bestellt und auch immer gleich bezahlt.Es ist nie etwas von der Ware angekommen und mein Geld habe ich nur teilweise und mit hohen Telefonkosten „0900“ wieder zurück erhalten. Aber immer mit ca. 10 Euro Abzug pro Bestellung.

    Dann hatte ich selbst einen Posten mit Handyzubehör eingestellt.Welcher auch einen Käufer fand.Auch dieses Geld hat Melango einbehalten und nie an mich zurück bezahlt.

    Seit Monaten erhalte ich nun Inkossobriefe und Drohungen, wenn ich nicht bezahle,kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid. Das beste daran ist,dass Melango aus einem Akkount von mir gleich zwei gemacht hat und nun gleich zweimal den Mitgliedsbeitrag berechnet.

    Da ich selbst insgesamt noch ca.180,00 Euro von Melango bekommen sollte,zahle ich gar nichts.

    Melango ist in meinen Augen eine Betrugsfirma,welche weder Ware hat,noch Interesse irgend welche Waren weiter zu vermitteln!

    Fakt – Finger weg!!!!

    PS: mein Einzelposten an Handyzubehör wurde mind. 3 mal an Mitglieder verkauft (diese haben brav an Melango bezahlt), obwohl er nur einmal angeboten wurde, dafür habe ich schriftliche Beweise!!!

    • Am 15. November 2010 um 18:12 von Katja Knitzsch

      AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter.
      Bei Melango kann man keine Waren bestellen! Du kannst nur direkt beim Verkäufer bezahlen. Und wenn der Verkäufer dir 10 Euro abzieht, kann Melango nichts dafür!

      Die Firma hat ihre Büro im Solaris Turm in Chemnitz. Dort arbeiten ca. 25 Personen.

      Melango ist nichts anderes als ein Kleinanzeigen-Marktplatz nur halt für Gewerbe und Handel. Verstehst du das nicht? Oder bist du ein Mitbewerber, der Melango hier schlecht reden will?

      • Am 14. Juli 2011 um 17:25 von demirpercin@freenet.de

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        mal ganz ehrlich..melango.de verkauft nur an großhändler händler usw.. wie es hier einige behaupten..die Firma sind betrüger..eine firma die nur an Groß und einzelhändler verkauft muß sich ersteinmal den gewerbeschein und Steuernummer bestätigen lassen die zeigt das der jenige eine Firma hat oder selbstständig ist… tut er es nicht dann handelt er grob fahrlässig mit der absicht Leute von vorne rein überm tisch zu ziehen….denn wer nur mit großhändler oder Händler arbeitet ???? muß auch vorm Geschäftsabschluß sich davon überzeugen das er auch mit dafür vorgesehenen firmen oder händlern zu tun hat……Die Firma melango verstößt hier ganz klar…gegen die Regeln…

      • Am 27. September 2011 um 16:25 von Nadiye Doran

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        Ich persönlich habe bei der polizei angerufen die haben gesagt nicht bezahlen es sind betrüger. Die haben sogar gemeint beim Kripo anzeige erstatten werde ich auch machen.

        • Am 11. August 2012 um 14:03 von Waldi

          ..und ist da schon was raus gekommen bei der Kripo?

    • Am 2. Dezember 2010 um 17:52 von Rüdiger 02.12.2010

      AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter.
      Alles vorsätzlicher Betrug. Wir haben einfach nur so – ohne Anmeldung – bei Melango – über Melango recherchiert. Natürlich über unseren PC. Sind auch keine Gewerbebetreibende – sondern Privatpersonen. Wir erhielten dann 2 Rechnungen von Melango.de über insgesamt knapp 500,00 Euro, für Aufnahmegebühren und Jahresrechnung. Unverschämtheit. Per Fax kann man denen nichts lt. Ihrer Schreiben zufaxen, da vorsichthalber von denen nur Ihre Adresse in Chemnitz angegeben wurde und die vollkommen überteuerte 0900er Telefonnummer. Haben denen nun auf dem normalen Postweg den Widertspruch geschickt. Auch mitgeteilt, dass Betrugsanzeige gemacht wird und die Sachen zum Verbraucherschutzbund gesandt. Nun rechnen wir mit viel Terror, von Anwälten, Inkassounternehmen usw.
      Also – Seid sehr VORSICHTIG. Am besten nicht mal die Addi von denen im PC eingeben.

      • Am 6. Dezember 2010 um 19:23 von knufy

        AW: AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter. Vorlage!!!
        Einschreiben mit Rückschein und vorsorglich per Fax schicken:

        Ihre unberechtigte Forderung ? ?Rechnungs-Nr. xxxx xxxxx/ Kunden-Nr. xxx-xxxxxx?

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        mit Schreiben vom xx.xx.xxxx machen Sie einen Betrag in Höhe von 403,41 Euro für die angebliche Inanspruchnahme eines 24 monatiges Abo Vertrags gegen mich geltend.

        Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen – Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
        Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem kostenpflichtigen Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

        Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.

        Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

        Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

        Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

        Mit freundlichen Grüßen

        • Am 4. Januar 2011 um 16:54 von Alex

          AW: AW: AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter. Vorlage!!!
          Mir geht es genauso. Am 30.12 habe ich mich angemeldet, da war nichts von einem Beitrag oder einer Zahlung zu sehen, doch nach der Anmeldung kam mir eine E-mail zugeflogen darin wurde ich aufgefordert ich moechte doch bitte 250 euro sofort bezahlen alls anmeldegebuer. Ich habe sofort angerufen und mitgeteilt das sie mich bitte wieder loeschen koennen da von einem beitrag von 250 euro nichts zu sehen war.
          2 Tage spaeter kamm ein Schreiben von melango, da wurde ich aufgefordert den betrag sofort zu ueberweisen da ansonsten die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingeschaltet wird, da es schon oefters vorgekommen ist das die Leute sich anmelden und dann nicht Zahlen.

          Was soll ich tun..
          Natuerlich werde ich nicht zahlen das ist klar.
          Da gehe ich bis aufs Blut.

          • Am 9. Januar 2011 um 22:00 von Wolfgang Teich

            AW: AW: AW: AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter. Vorlage!!!
            Mir ging es genauso. Ich habe im März 2010 diese Rechnung von Melango einmal per E-Mail, und danach per Post bekommen, ich habe sofort per Einschreiben wiedersprochen, da E-Mails, oder Faxe von mir nicht akzeptiert wurden.
            Nach mehreren Mahnungen, und Androhungen, ein Inkassobüro einzuschalten, eine schlechte Kopie eines Gerichtsurteils habe ich auch bekommen,ich möchte mal sagen die Post kam im Wochentackt, hatte ich die Nase voll, und ging zur Verbraucherzentralle Hamburg. Dort sagte man mir,das diese Art der Abzocke gerade von dieser Firma bekannt sei,man riet mir überhaupt nicht mehr zu reagieren,nur wenn ein gerrichtlicher Mahnbescheid kommen würde, dann müßte ich reagieren. Da hielt ich mich auch dran.Es folgten immer wieder Briefe eines Inkassobüros, in denen die Kosten von mal zu mal immer weiter stiegen, auch kündigte mir das Inkasso- Büro einen Hausbesuch an, dann hies es mann hätte mich nicht angetroffen. Einige Wochen war dann Ruhe, aber dann kam eine E-Mail, des Inkasso-Büros, in der es hies" Melangolo möchte mich gerne als Kunden behalten, und hätte in Auftrag gegeben, das mir sämtliche Kosten, 24.Mon Abo, Verzugszinsen, Mahn, und Inkasso-Gebühren,usw erlassen werden, wenn ich 75,00 ? inerhalb von 10 Tagen zahle. Diese Aufforderung bekam ich 2 mal,aber ich zahlte nicht. Seit nunmehr ca. 2 Monaten habe ich Ruhe, und hoffe, das es dabei bleibt . Viel Erfolg Ihnen.

          • Am 14. Januar 2011 um 0:32 von Markus

            AW: AW: AW: AW: AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter. Vorlage!!!
            Hallo zusammen,
            ich habe auch ungewollt einen Vertrag mit Melango abgeschlossen, wollte mir eigentlich nur mal die Angebote ansehen, die die so groß anpreisen.
            Den Vertrag, der mir mit einer Rechnung von 285,60 bestätigt wurde, habe ich am gleichen Tag per Einschreiben gekündigt.
            Daraufhin bekam ich eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
            Sehr geehrte(r) Frau/Herr XXXXX

            im Schritt 2 der Anmeldung kann man nicht nur die Nutzungsbedingungen sowie die Gebührentabelle einsehen, sondern auch den Satzteil „und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Status bei der Nutzung der B2B-Handelsplattform Melango“ lesen. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ Mein Konto einrichten“ bestätigt man an dieser Stelle also erneut, dass man selbst als Geschäftsmann tätig ist oder zumindest ein Gewerbe angemeldet hat. Das Amtsgericht und das Landgericht Chemnitz haben inzwischen mehrfach bestätigt, dass unsere Verträge rechtsgültig sind: Aktenzeichen: 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10.

            Demnach ist ohne Weiteres sowohl die Kostenpflicht als auch die Laufzeit der Mitgliedschaft erkennbar. Ein Rücktrittsrecht oder ein Anfechtungsrecht ist nicht erkennbar. Andernfalls wäre die Rede davon gewesen, dass die Nutzung kostenfrei ist. Dieses ist aber zweifelsfrei nicht der Fall.

            Entscheidend ist dabei auch nicht, ob Sie die Gebührentabelle zur Kenntnis genommen und verstanden haben. Entscheidend ist, dass Sie diese ohne Weiteres hätten zur Kenntnis nehmen können und auch müssen und bei Ihrer Anmeldung darüber hinaus auch durch Anklicken des Buttons „Ja ich stimme den AGBs zu. Jetzt Konto anlegen“ noch bestätigt haben, das Sie diese Nutzungsbedingungen bei Anmeldung akzeptieren.

            Im Übrigen war auch für das Landgericht Chemnitz zweifelsfrei erkennbar, dass die Benutzung von Melango ausschließlich Händlern, Gewerbetreibenden und Kaufleuten im Sinne des HGB, und somit allein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung steht. Bei der Registrierung müssen die Nutzer versichern, dass sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

            Sie haben sich bei Melango.de zur Nutzung unserer Dienstleistungen und unter Anerkennung der AGB und Gebührentabelle angemeldet, so dass dies zur Kosequenz hat, dass Sie auch verpflichtet sind, die entsprechende Vergütung zu zahlen.

            Die Anmeldung bei unserem kostenpflichtigen Onlineservice in der Absicht, nicht zu zahlen, kann strafrechtlich relevant sein und einen Betrug darstellen. Die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung zu unserem Onlineservice kann ebenfalls eine Straftat darstellen. Etwaig ausstehende Zahlungen bitten wir, nun unverzüglich auszugleichen.

            Freundliche Grüße

            Kundenservice
            Mahnwesen und Vollstreckung

            Wir bestätigen Ihnen hiermit die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit. (Diese beträgt mindestens 24 Monate ab Anmeldung.)

            Was ist davon zu halten?
            Hat sonst noch jemand eine solche Mail bekommen und was ist dran an den Aussagen mit dem Amtsgericht?
            Ich habe eigentlich nicht vor, den Sch…. zu bezahlen.
            Viele grüße Markus

          • Am 27. Oktober 2011 um 21:17 von Herbert

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
            Hallo,
            ja ich habe die gleiche mail bekommen!
            wollte mal fagen ob ich jetzt bezahlen soll???
            denn die haben voll das Rad ab!

          • Am 28. Mai 2011 um 16:53 von Jusch

            AW: AW: AW: AW: AW: Auser Abzocke und Betrug nichts dahinter. Vorlage!!!
            Danke für Eure Informationen, ich habe jedenfalls schon die Staatsanwaltschaft angeschrieben in dieser Angelegenheit. Ich bin selber als Schöffe bei Gericht tätig. Ich werde mich jedenfalls an diesem Thema festbeißen. Kann mir jemand bitte die Kontakte dieser Firma Melango geben ? Ich benötige hier mehr Details, ansonsten kann die Staatsanwaltschaft auch nicht so viel tun.Evtl. eine Handy Nr. des Geschäftsführers.

          • Am 30. August 2011 um 16:58 von Ella

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
            Das ganze ist ja nun schon über 1 Jahr her, hast du noch mal was von denen gehört?

  • Am 1. Oktober 2010 um 21:32 von RoK-Security

    Super Recherche
    @Susi: Ich werde morgen mal vorbei kommen und einen Vertrag mitbringen in dem du mir 1000 ? überweisen musst. Da du dir das "Kleingedruckte" anscheinend nicht zur Genüge durchliest sollte das ja funktionieren.
    Man kann ohne Probleme die Gebührentabelle einsehen. Und das du keine Ware bekommen hast liegt nicht an Melango.de, sondern an dem Anbieter der Ware. Melango.de ist nur die Plattform für solch einen Handel. Also alles legal und regelkonform.
    Man sollte die AGB’s echt besser durchlesen bevor man auf OK klickt.
    Und an den Autor sei gesagt: BESSER RECHERCHIEFREN!!!

    • Am 4. Oktober 2010 um 17:02 von john

      AW: Super Recherche
      ich halte von beiden seiten nichts: ich kann abzockerfirmen nicht verstehen, jedoch ungebildete menschen die nicht lesen und schreiben können, auch nicht. ich habe mit die anmeldung heute angeschaut: es ist tatsache das auf die gebühren und den gewerblichen status deutlich hingewiesen wird. nur wer nicht lesen kann oder will, nimmt die kosten und die vorraussetzungen nicht war.

    • Am 13. Oktober 2010 um 15:40 von markus1

      AW: Super Recherche
      Ach wieder mal so ein Mitarbeiter von dieser geliebten Firma!

      Sorry, dass was da läuft ist KLARE Abzocke, das nicht nichts mit seriösem Geschäftsgebaren zu tun.
      Bei einer Anmledung sind KEINE Kosten ersichtlich.
      Es ermittelt die Staatsanwalt gegen MElango, leider ist unser deutsches Recht zu undurch lässig.. :-(

      Wer mehr wissen will schaut mal unter:
      http://www.blogwave.de/melango-opfer-aufgepasst-hier-gibt-es-hilfe.html#comments

      • Am 10. Juni 2011 um 13:12 von sonja

        AW: AW: Super Recherche
        hallo

        hab schon wieder eine letzt außergerichtliche mahnung erhalten,die 2.

        wie soll ich mich verhalten,die eine sagen tod stellen ,die anderen igno

        momentan hab ich echt schiß vor diesen betrügern

        die 2 rechnungen sind nicht identisch,sondern ganz anders aufgebaut ,ohne mwst

        danke lg sonja

    • Am 13. Oktober 2010 um 23:07 von BeweisVideo

      @Super Recherche von Melango
      Soweit ich das vor einem Jahr recherchiert hatte, ist Melango eine Einmannfirma und ein Kumpel von der Inkassofirma.

      Ist ja auch ein super Geschäftsmodell: 60.000 Kunden mal 400 Euro = 24.000.000 Euro = 24 Millionen Euro.

  • Am 29. September 2010 um 19:46 von andy_pipkin

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
    Jetzt mal ehrlich…. wer heutzutage glaubt, alles im Netz Angebotene sei gratis und ohne Kosten verbunden, der hat es nicht anders verdient "abgezockt" zu werden!!!
    Dummheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe!

    • Am 30. September 2010 um 11:47 von matze

      AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
      Hier scheint schon wieder ein Mitarbeiter von Melango.de sich zu wort zu melden. Anscheinend machen die alles um ihre Firma in einem bessren licht dazustellen.

      • Am 30. September 2010 um 12:17 von susi

        AW: AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
        Das nennt man arglistige Täuschung, wenn man sich registriert; Dann kostet es fast 400 euro, und wenn man was bestellt sieht man das geld nur zum Teil wieder und keine Ware!!!! Ist ein tolles Geschäft!!!!! das hat mit nicht lesen können nichts zutun!!! Sondern wie man das einbaut bei der Registrierung; Nämlich gar nicht! Erst wenn man angemeldet ist steht plötzlich was da von Gebühren!!!So ist das Arglistige Täuschung!!!!

        • Am 2. Oktober 2010 um 8:40 von Sebastian

          AW: AW: AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
          Nein, das stimmt nicht! Die Kosten stehen im zweiten Schritt der Anmeldung. Melango.de hat mit der Ware nichts zu schaffen. Die sind doch nur ein Handelsportal wo Mitglieder untereinander handeln können. Die Kritik kann ich nicht nachvollziehen und 60 000 andere Mitglieder sicher auch nicht.

          • Am 13. Oktober 2010 um 23:01 von Beweisvideo

            @Stefan von Melango
            Für wie unterbelichtet haltet Ihr bei Melango die Leute. Genau wegen dieser dubiosen Schutzbehauptung habe ich damals das Beweisvideo gemacht. An welcher Stelle im Video steht da etwas von Kosten http://www.youtube.com/watch?v=EOkJPiwChV4

            Verarscht euch selbst.

          • Am 15. Juni 2011 um 11:08 von Kugelbunt

            Wachsmuth und Jähn
            Die Herren Wachsmuth und Jähn, beide Geschäftsführer von Melango, haben nichts besseres zu tun, als die mehr als berechtigten, negativen Kommentare über ihren gewerblichen Betrug anonym herunterzuspielen. Es gibt nicht einen einzigen zufriedenen „Kunden“ von Melango, da es nichts weiter als eine Abofalle ist und keinerlei Dienstleistungen abbietet. Selbst die sonst so allzeit bereiten Inkasso-Unternehmen haben sich von Melango losgesagt, so dass man den Betrogenenen jetzt per E-Mail das großzügige Angebot unterbreitet, sich für die einmalige Zahlung von 100,- EUR aus dem „Vertrag“ zu kaufen. Jeder, der sich dem fügt und Herrn Wachsmuth und Herrn Jähn auch nur einen Cent bezahlt, macht sich am Erfolg solcher Betrüger mitschuldig!!!

          • Am 2. September 2011 um 10:01 von Tim

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
            Man kann die nicht mal erreichen. Kann mir mal jemand sagen wie man die Erreichen kann? Keine Emaiö, kein Telefon, nehmen keine Briefe an. Also ich weiß nicht. Sparkasse erzgebirge angerufen die haben denen das konto auch gekündigt und ja also wenn da mal nicht was falsch läuft

          • Am 7. Oktober 2011 um 21:27 von plik.industrieservice@gmx.de

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
            hier einige tel. Nr. 0371-4047067-35599285-65118299-35599272-35599273-35599284 Fax 0371-367542.
            viel glück.

          • Am 29. Januar 2012 um 11:13 von seifert

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
            Anonym machen die zwei Herren alles. Wer nicht zahlt wird über Facbook schwarz gemacht wird dann als Kinderschänder und als Verbrecher hingestellt gedroht das sie alle Nachbarn anrufen und sie dich in der ganzen Stadt verleumden oder du zahlst

          • Am 5. Mai 2012 um 10:12 von Maren

            AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
            Auch ich habe mich bei Melange seit über 2 Jahren angemeldet alles schien ganz ok am Anfang bis die Registrierung durch war und ich sah was sie von mir forderten ich war ganz erschrocken da zuvor nichts davon genannt wurde also habe ich zwei Tage später versucht zu kündigen ich rief 1. dort an da wurde mir am Telefon gesagt das dies nicht ginge das ich ja Gewerbebetreibende bin und somit nicht aus dem Vertrag kommen würde mir wurde regelrecht gedroht ich müsse die Zahlung an Melange durchführen nun ich wandte mich schnellstens an einen Anwalt meines Vertrauens der schrieb einen Brief an Melange machte mir aber wenig Hoffnung… seit nun mehr zwei Jahren bekomme ich nun regelmäßig Post in meinen Emails von Melange das ich aus dem Vertrag kommen würde wenn ich ich eine Zahlung von 89 Euro zahlen würde ich tat dies jedoch bis heute nicht , da ich auch merkte das Melange von seiner ehemalige INKASSO Firma verlassen wurde ! Neulich kam eine erneute INKASSO Firma auf mich zu aber auch dieser werde ich keinen Cent überweisen! Es liegt alles beim Anwalt und dank Euch hier fühle ich mich im Recht da alles auf eine Betrügermasche hinaus geht , den egal wo man sich anmeldet oder was man im Netz macht hat man ein Recht auf Kündigung! Ich werde mich einer so erpresserischen Firma nicht beugen den ich sehe mich verpflichtet andere Menschen davor zu beschützen in dem ich nicht nachgebe und weiter mit meinem Anwalt gegen diese Betrüger vor gehe… Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen werde ich alle Beweise gegen diese Firma vorlegen auch hier diese aus dem Internet . Ich kann Euch nur empfehlen durchzuhalten und nicht nach zugeben …. Gemeinsam sind wir Stark reagiert nicht kämpft weiter gegen so Verbrecher!

        • Am 17. Mai 2011 um 18:36 von Steffen

          AW: AW: AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
          Und was macht man wenn man darauf reingefallen ist bzw hat sich angemeldet und man hat noch nicht bezahlt aber man weiß das dies alles betrügerei sei ?? und man zahlt nicht was kommt da auf einen zu ??
          bitte um auskunft ??
          MFG Steffen

    • Am 5. März 2011 um 17:34 von lala

      AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
      Sagmal, du bist warscheinlich der Geschäftsführer!
      Ich würde mich in deine Stelle zurückziehen.

    • Am 29. April 2011 um 19:08 von Frank

      AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
      Hier mal ein Link für Dich:
      http://www.gewerbekunden-marktplatz.de/index.php/de/Login/v-Login

    • Am 12. August 2011 um 16:10 von Susi77

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      diese aussage ist ja wohl ne frechheit… ich hab vorher noch nie was von melango.de gehört noch mich da registriert, hab erst angefangen überhaupt nach denen zu googeln, als ich das kackfreche schreiben bekam! was hat das mit dummheit zu tun? ich frag mich viel mehr, wo die meine adresse herhaben! denk zweimal nach, bevor du schreibst…

      • Am 28. September 2011 um 18:17 von Winter

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt
        So geht es uns auch, erst durch die Mails sind wir auf diesen Verein aufmerksam geworden. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit großen renomierten Firmen zusammen, die uns zuverlässig mit tollen Produkten beliefern. Da werden wir sicher nicht den Fehler machen, und uns auf eine so billige Imitation von ( dafür muss ich mich entschuldigen ) Ebay einzulassen. Ich werde jedes rechtliche Mittel aufbringen, um mich gegen diese Zahlung zu wehren.

      • Am 7. Dezember 2011 um 14:30 von Funny

        AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
        mir gings genauso… muss einen betrag von 484,60 zahlen. hab mich da nicht angemeldet, bin noch nicht mal gewerbekunde oder händler! hab dort angerufen. dann wird der auch noch pampig wo ich gesagt habe ich zahl das nicht! werde das zu Anzeige bei der Polizei bringen!!! Schwazes Schaf trifft das PR’IMA!

    • Am 3. Dezember 2011 um 21:32 von Geraldine

      AW: Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als „Schwarzes Schaf“ gebrandmarkt
      Da magst du wohl Recht haben. Nun wer aber davon ausgeht, er würde mit dieser Verar…an der Menschheit weit kommen der hat da wohl die Suppe ohne uns gekocht daher freue ich mich zu zu sehen wie er in dieser selbst eingebrockten Suppe untergeht. Ich schmeiß mich da echt weg vor lachen…nenene

    • Am 26. Oktober 2014 um 18:30 von hosemann

      wer logisch denken kann aber noch mehr

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