Einen Kampf gegen das generelle Geschäft mit gebrauchter Software zu führen, ergibt für die Hersteller wenig Sinn. Schließlich können die Hersteller von einem solchen auch profitieren. Unternehmen, die alte Lizenzen und die dazugehörigen Programme erwerben, sind potenzielle neue Kunden für Support- und Wartungsdienste. Und daran haben Software-Produzenten wie Microsoft oder Adobe naturgemäß Interesse.
Das sieht auch Usedsoft-Mitbegründer Reiner Hirschberg so. Bevor gebrauchte Lizenzen von Firmen erworben werden, versuchten die Hersteller zwar Druck auf diese Unternehmen auszuüben und sie vom Kauf abzubringen. „Sobald aber der Kauf vollzogen ist, findet sich schnell eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Hersteller und dem neuen Nutzer, um Wartung und Support weiter zu gewährleisten“, so Hirschberg.
Es können also alle Seiten vom Handel mit Gebrauchtsoftware profitieren – auch die Käufer. Denn durch den Erwerb von gebrauchten Lizenzen können Firmen bis zu 50 Prozent der sonst üblichen Kosten einsparen. Und falls sich die Hersteller bei der Wartung und dem Support doch quer stellen, gibt es für Desktop-Systeme von Software-Produzenten wie Microsoft oder IBM/Lotus einige Drittanbieter, die entsprechende Dienste zur Verfügung stellen.
Doch häufig läuft das Geschäft mit Gebrauchtsoftware gar nicht an den Produzenten der Programme vorbei. Händler wie etwa Preo Software kooperieren mit den Herstellern, um rechtlichen Problemen frühzeitig aus dem Weg zu gehen. Oppermann hält dies für den besten und zukunftsträchtigsten Weg: „Nur durch die Einbeziehung des Herstellers werden die Interessen aller Beteiligten – also Hersteller, Gebrauchthändler und Anwender – sichergestellt.“ Sogar noch besser wäre seiner Meinung nach die Einbindung einer neutralen Clearing-Stelle.
Auch Hansen sieht die Lösung darin, die Software-Produzenten mit ins Boot zu holen: „Ich denke, dass die Händler von Gebraucht-Software künftig eher als Makler auftreten werden.“ Deren Funktion wäre es dann, die Zustimmung der Hersteller einzuholen sowie Käufer und Verkäufer zusammenzubringen.
Generell empfiehlt Oppermann Firmen, die am Erwerb von gebrauchter Software interessiert sind, sich an einige wichtige Vorgaben zu halten:
- Unternehmen sollten nur vollständige und legale Lizenzen erwerben. Denn Software-Lizenzen setzen sich häufig aus mehreren physikalischen Bestandteilen zusammen. Neben dem Datenträger gehören nicht selten auch Verpackung und Handbuch zur Lizenz beziehungsweise unterschiedliche Urkunden, Dongles oder Lizenznummern. Welche Bestandteile die jeweilige Software-Lizenz enthält, erfahren Interessierte auf den Seiten der Software-Häuser.
- Anwender müssen sich im Vorfeld über verfügbare beziehungsweise benötigte Support- und Serviceleistungen informieren.
- Die Lizenzübertragung sollte auch seitens des originären Softwareherstellers bestätigt werden.
- Anwender sollten vor dem Kauf gegebenenfalls den Hersteller der Software kontaktieren und sich über die Übertragung informieren. Abweichenden Aussagen sollten mit dem Anbieter der gebrauchten Software diskutiert werden. Bei größeren Unternehmen gilt es, die Anforderungen der Wirtschaftsprüfer (IT-Audit/Compliance) beziehungsweise Regelungen im Rahmen der Corporate-Governance-Strategie zu beachten.
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