Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Rundfunkgebühren wird für Mittwoch erwartet.
Wer nicht schon ein anderes Gerät angemeldet hat, muss für PCs und internetfähige Handys Rundfunkgebühr zahlen, auch wenn er keine Onlineangebote öffentlich-rechtlicher Sender nutzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstinstanzlich mit drei Urteilen bestätigt. Der 6. Senat hat die Revisionen zweier Rechtsanwälte aus Bayern und Rheinland-Pfalz sowie die eines Mathematikstudenten zurückgewiesen (Aktenzeichen 6 C 21.09, 6 C 12.09 und 6 C 17.09.)
Die Kläger hatten sich geweigert, Gebührenforderungen der GEZ zu erfüllen. Sie versuchten geltend zu machen, dass sie ihre Computer allein für Studium und Beruf bräuchten. Dass man mit ihnen auch Radio hören könne, sei eine „aufgedrängte Leistung“, die sie nicht wollten und auch nicht nutzten.
PCs und internetfähige Handys gelten seit 2007 als „neuartige Rundfunkgeräte“, weil sich damit über das Internet Rundfunkprogramme empfangen lassen. Die GEZ-Gebühr von monatlich 5,76 Euro wird allerdings nur fällig, wenn im selben Haushalt oder Betrieb noch kein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Betroffen sind daher vorrangig Freiberufler und Einzelhaushalte. Derzeit sind dies etwa 200.000 der insgesamt 42 Millionen Gebührenzahler, wie die Nachrichtenagentur AFP meldet.
In anderen Fällen hatten Gerichte bisher uneinheitlich entschieden. Beispielsweise befreite das Verwaltungsgericht Braunschweig im November 2008 einen Verein von der Rundfunkgebührenpflicht für seinen PC. Er hatte mit der Begründung geklagt, das Gerät diene ausschließlich zur Verwaltung der Daten der Vereinsmitglieder und nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen. Der NDR führte hingegen aus, es handele sich um ein sogenanntes „neuartiges Rundfunkgerät“, mit der Empfang von Rundfunkprogrammen grundsätzlich möglich ist. Daher müssten auch Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Das Gericht folgte allerdings der Auffassung des Klägers. In der Urteilsbegründung schreibt das Gericht, dass bei einem herkömmlichen Gerät kaum eine andere Nutzung als der Rundfunkempfang denkbar sei. Daher sei es zulässig, allein aus dem Besitz eines betriebsbereiten Gerätes die Gebührenpflicht abzuleiten. Anders verhalte es sich bei sogenannten neuartigen Rundfunkempfangsgeräten, unter anderem Notebooks, UMTS- und WLAN-Handys, PDAs und internetfähigen Navigationssystemen. Sie seien multifunktional, und aus dem bloßen Besitz könne nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Das Braunschweiger Gericht hatte die gegenteiligen Auffassungen des Verwaltungsgerichts Hamburg (Az. 10 K 1261/08) und des Verwaltungsgerichts Ansbach (Az. AN 5 K 08.00348, PDF) ausdrücklich gerügt: Es bestünden Bedenken, dass die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs unabhängig von der tatsächlichen Nutzung gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 HS 2 des Grundgesetzes verstieße. Die genannten Gerichte hätten diese Problematik verkannt.
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10 Kommentare zu Bundesverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühren für PCs
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GEZ ruinieren
Okay, ruinieren wir die GEZ:
1. Die erste Gebühr nicht zahlen (ein Monat)
2. Die nächste Gebühr – die des zweiten Monats – dann wieder zahlen (mit ausdrücklichem betreff, dass es eben die rate für monat 2 ist)!
3. wieder bei 1.
Was kommt?
Eine Mahnung … für Monat 1. Sinnigerweise werden die versuchen, dass ganze für Monat 3 auf das Mahnverfahren für Monat 1 zu hängen, rechtlich sicher ist das aber keinesfalls. Es werden also viele, einzelne Mahnverfahren. Nicht beeindrucken lassen, der Trick ist nun: Wenn das ALLE Machen, hat die GEZ millionen gerichtsverfahren durch zu führen. LOL, das dauert ewig, solange man sich nicht auf eine „Sammlung der Ansprüche“ einläßt.
UNd das kostet!!!
Jetzt reicht es langsam
Zu mir sagte mal jemand die Raubritter wären ausgestorben!
Ich bin der Meinung es gibt sie noch, sie haben nur eine andere Form angenommen, sich der Zeit angepasst und sind moderner geworden!
LG Karl
GEZ vs. GIS
Ich habe zwar sofort verstanden, worum in diesem GEZ-Artikel geht, klar, habe aber erst jetzt (als Össi ;-)) nachgelesen, wofür die Abk. „GEZ“ überhaupt steht.
Sprach ich zuerst von überalteten, überholten Gebührengesetzen, dann muß ich jetzt trotz fortgeschrittener Stunde schon noch kurz festhalten, daß eine Institution mit vollem Namen „Gebühreneinzugszentrale“ schon sehr vehement an usuale Begriffe aus dem dritten Reich erinnert, was mich gerade sehr erschüttert hat. Klingt doch schauderhaft, oder nicht? Ziehen die auch Park-, Wasser-, Kanal- und sonstige gebühren ein? So als „Zentrale“ meine ich …?
In Österreich heißen die Eintreiber der öffentlich rechtlichen Gebühren wenigstens „Gebühren Info Service“ (GIS), was sie nicht minder angriffig macht, aber wenigstens ist der Name massiv neuzeitlicher.
Na ja … Offenbar macht man sich über jahrzehntelange Gewohnheiten keinerlei Gedanken mehr, weder bei überholten Gebühren, noch bei Namensvergaben.
Mußte ich einfach auch noch „loswerden“ ;-).
scusi,
Suzi Q.
Wirkliche richtige Argumentationen?
Für mein Verständnis ist es völlig unerheblich, ob ein wie-auch-immer-TV-fähiges Gerät unter den Begriff „neuartiges Rundfunkgerät“ fällt oder nicht.
Der einzige Umstand, der zur Einhebung einer Gebühr berechtigen darf, ist nicht die Art eines Gerätes, sondern die Konsumation eines Dienstes.
Konsumiere ich kein TV, nehme ich diesen Dienst nicht in Anspruch, sollte ich dafür auch nicht bezahlen müssen. So EINFACH sollte die Sache sein. Und auch so logisch.
Wäre ja noch schöner, müßte ich der Bank Zinsen für einen Kredit bezahlen, den ich gar nicht in Anspruch genommen habe, nur weil ich als Unternehmer ein „potenzielles Kredit-„Gerät“ bin … Schließlich KÖNNTE ich ja einen Kredit aufnehmen wollen/müssen/sollen – und da würden eben Zinsen fällig werden.
UND: Da gäbe es mannigfaltige weitere Beispiele des Alltags, wo für nicht konsumierte Leistung bezahlt werden müßte, nur weil ich irgendwo in der Lage wäre, etwas zu konsumieren, dies aber nicht tue.
Die TV-Betreiber, die so sehr um ihre Gebühren fürchten, sind es nämlich, die dafür Sorge zu tragen haben, daß DERjenige bezahlt, der ihre Leistung auch tatsächlich konsumiert. Nicht ICH, der ein „neuartiges Rundfunkgerät“ verwenden MUSS, weil ich einfach kein anderes mehr im Handel erhalte.
UMDENKEN und vor allem BEMÜHEN, Freunde, nicht Festhalten an alten Gewohnheitsrechten und -strukturen aus dem vorigen Jahrtausend und fix damit rechnend, daß Einnahmen sowieso von allen „neuartigen Rundfunkgeräten“ herein kommen, sondern mehr bemühen mit dem Gebotenen, damit erst einmal Kunden SCHAFFEN (und nicht einfach rechtlich gesichert finden) und bei diesen Kudnen dann kassieren, die euer Angebot auch tatsächlich dann in Anspruch nehmen.
Für meine Begriffe (bin aber kein RA) haben sich die beiden Rechtsanwälte nicht sehr bemüht. Ein Gesetz, das den derzeitigen Anspruch der TV-Macher berechtigt, ist in Zeiten wie heute schlichtweg überholt. DIESES gilt es, zu „bekämpfen“.
An Argumentationen dürfte es heute nicht mehr fehlen. Vielleicht eine Aufgabe für weitere Rechtsanwälte für die nahe Zukunft, um etwas differenzierte Präzedenzfälle in Bälde an Tageslicht zu bringen.
Liebe Grüße aus Wien,
Sizu Q.
AW: Wirkliche richtige Argumentationen?
Leider wurden bei diesen Gerichtsverfahren nicht die gesetzliche Grundlage angegriffen, sondern nur der Einzelfall diskutiert. Das Gesetz – naja; Rundfunkstaatsvertrag, aber das ist ja so ziemlich das Gleiche – ist die Basis und nach dieser wurde gerichtet.
Aber genau das Gesetz ist es, dass man hier angreifen sollte, denn hier steckt ja des Übels Wurzel.
gegrüßt!
Was kommt noch ??
Au weia, so schlecht geht es Deutschland, liebe Regierung, ich muss euch sagen das meine Waschmaschine einen USB-anschluss hat, muss ich jetzt Gebühren zahlen ? Da potenziell Internetfähig ? Kein Wunder das Schwarz-Gelb solche Umfrage erebnisse hat, bitte teilt mir mit was Merkel,Westerwelle und CO an GEZ bezahlen, das müssen ja mehrere Hundert ? sein, oder zahlen die das etwa nicht ? Kann man da auch kündigen wegen permanent schlechten Programm ? Die Tagesschau antwortet noch nicht mal auf emails wegen meiner Meinung nach unsachlicher Berichterstattung und deswegen soll ich jetzt auch noch mein Smartphone versteuern? Ich sage nur: Müll im TV, egal ob privat oder „rechtlich“ !
Grüße von lasstmichinruhedamit
Leute lasst euch nicht verar…..
Jetzt reicht es langsam
Wie kann das Bundesverwaltungsgericht so ein Urteil fällen? Jede Frau ab 15 Jahren ist auch im Gebährfähigen Alter also in der Lage Kinder zu bekommen auch wenn sie es nicht möchte. Elterngeld bekommt sie deswegen aber nicht. Warum sollte ich dann für jeden PC bzw Handy bezahlen nur weil es die Technichen vorraussetzungen hat.
Das geht soweit das wir bald KFZ Steuer zahlen auch wenn wir kein Auto haben nur weil wir die Technichen vorraussetzungen (das Alter) besitzen um eines zu haben.
Erst die Tabacksteuer nun dies, tolle Woche macht weiter so.
Manchmal kommt es mir so vor als wollen einige es unbedingt Brennen sehen.
Wenn ich noch was übrig hätte ich würde mir Wasserwerfer-Aktien zulegen denn das Land wird Aufrüsten müssen um uns weiter klein zu halten.
AW: Jetzt reicht es langsam
Na ja, zumindest müssen Sie nichts befürchten, falls mal eine Rechtschreibsteuer kommt. Die technischen Voraussetzungen besitzen Sie offenbar ja nicht … Im ernst: In zwei oder drei Jahren, wenn die Haushaltsabgabe für PCs kommt ist das doch eh egal.
AW: Jetzt reicht es langsam
Oder so:
… deshalb Kfz-Steuer bezahlen müssen, weil Sie zwar (gerade) kein Auto besitzten, aber dummerweise einen Führerschein.
In diesem Fall wird Ihnen der Gesetzgeberaber bestimmt entgegenkommen
Zb so:
Sie könnten von der Abgabe befreit werden, wenn Sie für diesen Zeitraum wo Sie kein Auto angemeldet haben, den Führerschein beim Landratsamt abgeben
Demokratisch und fair – oder etwa nicht ?.
AW: Jetzt reicht es langsam
Sie haben völlig recht.
Ich appeliere hier an irgendeine Internet-Firma einen Dienst zur Verfügung zu stellen, der von Jedem Internetfähigen Rechner genutzt werden kann. Egal was dieser Dienst kann, hauptsache dafür werden Nutzungsgebühren in Millionenhöhe fällig und diese stellen sie bitte der GEZ für jeden Rechner den sie haben in Rechnung. Is ja egal ob sie es nutzen oder nicht, sie könnten ja…
Dann will ich mal sehen, wie plötzlich dieses „man könnte ja“ nicht mehr gültig ist.
Was für eine Sauerei sich der Staat hier mal wieder erlaubt. Für jeden und alles gilt die Nachweispflicht, nur nicht für väterchen Staat. Warum muss die GEZ eine Nutzung von öffentlich Rechtlichen Programmen nicht beweisen? Jeder Haushalt verfügt heute über eine Gerät, dass den Fernsehempfang erst möglich macht (gibt ja kein analoges TV mehr) Dvb-t, Sat oder Kabelreceiver, für die meisten Programme braucht man eine Smartcard. Warum also nicht auch für die öffentlich Rechtlichen? Wär doch kein Akt, im Vergleich zum finanziellen Aufwand den die GEZ treibt um „schwarzseher“ aufzuspüren… GEZ zahlen und Smartcard bekommen, wenn ich nicht will, prima. Das gleiche beim Radio… Werbefinanzierte Sender frei, ohne Werbung zahlen. Öffentlich Rechtlich…hmmm zahlen und Werbung tja, das ist was sie so gerne haben. Was für eine Sauerei.