Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag (PDF) für neue Datenschutzregeln vorgelegt. Sie sollen die Grundlage für eine Novelle der 1995 verabschiedeten Datenschutzrichtlinie bilden, die Bestimmungen über den Schutz persönlicher Daten und deren Austausch enthält.
Die Neufassung soll beispielsweise festlegen, was mit Personendaten geschieht, wenn man ein Flugzeug besteigt, ein Bankkonto eröffnet oder Fotos im Internet veröffentlicht. Andere Bereiche sind das dauerhafte Löschen von Profilinformationen von Social-Networking-Websites sowie die Übertragung von Daten und Bildern von einem Dienst zu einem anderen.
Wenn es nach der EU-Kommission geht, müssen Online-Dienste künftig gegenüber ihren Nutzern offenlegen, welche persönlichen Daten aufgezeichnet werden, was mit den Informationen geschieht und wie sie verändert oder gelöscht werden können. Unter anderem sollen Nutzer das Recht erhalten, „vergessen zu werden“, wenn ihre Daten nicht länger gebraucht werden.
Die Regeln würden für alle 27 Mitgliedsstaaten gelten. Ziel ist es, Unklarheiten zu beseitigen, die bei Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden über den Umgang mit online gesammelten Daten bestehen. Die EU-Kommission nimmt bis zum 15. Januar 2011 Kommentare zu den Vorschlägen entgegen.
„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht“, sagt EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Um dieses Recht zu garantieren, brauchen wir klare und konsequente Datenschutzbestimmungen. Außerdem müssen wir unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren.“ Die Kommission werde nächstes Jahr neue Bestimmungen vorschlagen, um die Rechte des Einzelnen zu stärken und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu verringern, um den freien Datenverkehr im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten.
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