Schwedisches Berufungsgericht bestätigt Haftbefehl für Wikileaks-Gründer Assange

Damit hat auch der am 20. November ausgestellte internationale Haftbefehl Bestand. Assange hält sich derzeit vermutlich in Großbritannien auf. In Schweden soll er eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt haben.

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Ein schwedisches Berufungsgericht hat am Mittwoch den Ende vergangener Woche von einem Bezirksgericht erlassenen Haftbefehl für den Wikileaks-Gründer Julian Assange bestätigt. Wie The Local berichtet, wurde der von Assange eingelegte Einspruch abgelehnt.

Dem Bericht zufolge ist das Berufungsgericht teilweise zu anderen Ergebnissen gekommen als die Vorinstanz. Die Gründe für den Haftbefehl beständen aber weiter.

Damit bleibt auch der am 20. November ausgestellte internationale Haftbefehl für den Gründer der Whistleblower-Website Wikileaks in Kraft. Vermutlich halte sich Assange derzeit in Großbritannien auf, heißt es in dem Bericht.

Die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny hatte in der vergangenen Woche erklärt, ohne Haftbefehl sei eine Vernehmung Assanges nicht zu erreichen. Er soll im August eine Frau vergewaltigt und eine andere sexuell belästigt haben.

Assange hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Schmutzkampagne gegen ihn und Wikileaks bezeichnet. Nach Angaben seines Anwalts Björn Hurtig hat er mehrfach angeboten, sich von der Polizei vernehmen zu lassen. Ny will laut The Local davon nichts gehört haben.

Assange wurde weltweit bekannt, nachdem Wikileaks etwa 77.000 als geheim eingestufte Dokumente über den US-Militäreinsatz in Afghanistan veröffentlicht hatte. Ende Oktober erschienen trotz Warnungen des Militärs und anderer US-Regierungsvertreter die ersten von fast 400.000 Geheimdokumenten zum Krieg im Irak.

Vor Kurzem kündigte Wikileaks per Twitter eine weitere große Veröffentlichung an. „Die kommenden Monate werden die Welt verändern, wenn Geschichte neu definiert wird“, heißt es darin.

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