Die Europäische Kommission hat ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google eingeleitet. Sie will untersuchen, ob das Unternehmen seine Vormachtstellung auf dem Suchmarkt missbraucht hat. Die Einleitung des Verfahrens folge Beschwerden von Suchdienstanbietern, die ihre Services in Googles Suchmaschine benachteiligt sähen, teilte die Kommission mit.
Zudem soll geprüft werden, ob Google seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen weiter oben platziert. Die Einleitung des Verfahrens bedeute allerdings nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen könne, sondern nur, dass der Fall eingehend untersucht werde, so die Kommission.
Google bietet zwei Arten von Suchergebnissen an: Einerseits unbezahlte, die auch als „natürlich“, „organisch“ oder „algorithmisch“ bezeichnet werden; andererseits sogenannte „bezahlte“ oder „gesponserte“, also Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder rechts der regulären Resultate angezeigt werden.
Google soll unbezahlte Suchergebnisse von Diensten, die mit seinen eigenen Angeboten konkurrieren, in der Rangfolge herabgestuft haben. Als Beispiel nennt die Kommission vertikale Suchdienste wie Preisvergleichsportale. Auch die Qualitätskennzahl – den „Quality Score“, der die Preise für Werbung bei Google beeinflusst – soll das Unternehmen manipuliert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Werbepartnern Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie daran gehindert zu haben, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Websites zu schalten. Auch Computer- und Softwarehändler könnten von derartigen Absprachen betroffen sein.
Die Untersuchung ist laut Kommission an keine rechtlichen Fristen gebunden. Die Dauer des Prüfverfahrens sei durch Faktoren wie die Komplexität des Falls sowie die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Parteien bedingt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht Google ein hohes Bußgeld.
Im Juli hatte sich EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erstmals zur Vormachtstellung von Google im europäischen Suchmarkt geäußert. Er bestätigte die Ermittlungen, die auf Drängen der britischen Preissuchmaschine Foundem, einer juristischen Suche aus Frankreich (ejustice.fr) und vom Preisvergleichsportal Ciao eingeleitet worden waren.
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2 Kommentare zu EU eröffnet Kartellverfahren gegen Google
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Marktmacht oder Sandkastenspiele?
Die europäische Kommission prüft, ob Google seine Vormachtstellung auf dem Suchmarkt missbraucht. Sicherlich ist es wichtig, dass Kartellbehörden über solche Verstöße wachen. Bei den Stromkonzernen kennen wir die Praxis ja schon lange: Öl wird billiger, Strom teurer. Begründet mit den gestiegenen Rohstoffkosten. Das ist eine Gleichung, die der Bürger versteht: 1+1=5 zzgl. Mehrwertsteuer.
Bei einer Suchmaschine wie Google verstehe ich den Klageweg nicht so wirklich. ‚Beschwerden von Anbietern von Suchdiensten über eine Benachteiligung in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen‘. Weiterhin sollen Google eigene Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt dargestellt werden.
Ich sehe das mal ganz pragmatisch: Ich betreibe eine Suchmaschine und durchsuche auch andere, die das Gleiche machen, wie ich. Wenn ich dann feststelle, dass andere besser sind als ich, dann schreibe ich das ganz vorne hin. Ist ja auch fair, wenn ich offen sage, das die Qualität der Mitbewerber besser ist oder?
Vielleicht sollte man mal in die entsprechenden AGBs reinschauen. Gibt es für Google überhaupt eine Verpflichtung Seiten zu indizieren? Kann ich mein Recht auf Aufnahme in den Google-Index einklagen? Halte ich eher für fraglich.
Bei den bezahlten Suchergebnissen oder Diensten könnte man über entsprechende Regelungen noch diskutieren. Hier habe ich schließlich als Kunde gewisse Rechte. Aber auch hier stelle ich mal ein Szenario in den Raum: Ich verlege ein städtisches Anzeigenblatt, in dem auch Werbeanzeigen abgedruckt werden. Muss ich jetzt Anzeigen rucken, die meine Konkurrenz bucht und mich alt aussehen lässt?
Schauen wir mal ein wenig genauer hin, wer da zu den Betroffenen gehört. Zum einen die Franzosen. Klagen meiner Meinung nach gegen alles, bekommen aber selbst nichts richtig hin (bin durchaus bereit, diese gewachsene Meinung zu vertreten) und wollen ein wenig abkassieren.
Zum anderen steht Microsoft als Mitbewerber da. Seit Jahren versucht dieser Bürosoftware verkaufende Laden sich mit dem Internet zu beschäftigen und zu punkten. Bisher alles in die Tonne oder wie man neudeutsch sagt, alles Bing.
Selbst durch die Erfahrung reicher geworden, was man mit Klagen alles erreichen kann, wird als Strohhalm natürlich der Rechtsweg gewählt.
Vielleicht stehe ich mit meiner Meinung da alleine, aber warum verziehen sich die Firmen nicht in die Entwicklung zurück und präsentieren dann etwas, was Google Paroli bietet? Momentan sehe ich die Klage stark vereinfacht als Mittel zum Zweck: Googles Produkte sind besser als die anderen, also müssen wir gegen die klagen, weil wir es selbst nicht auf die Reihe bekommen.
Bringt mich auf eine coole Idee. Ich verklage jetzt SAP. Wir haben auch ein ERP-System geschrieben, aber SAP ist erfolgreicher als wir. Und die haben ja die letzte Klage auch so richtig verloren. Macht jemand mit, außer den Franzosen?
AW: Marktmacht oder Sandkastenspiele?
Zu der Frage "Kann ich mein Recht auf Aufnahme in den Google-Index einklagen?? habe ich einen interessanten Ansatz in einem Artikel gefunden.
Dieser heißt ?Recht auf Aufnahme in den Google-Index? Klage in Deutschland möglich??
Dort wird näher auf die Frage eingegangen.
Im Ergebnis erscheint dies zumindest rechtlich möglich.
Zu finden unter dem Punkt ?Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Index?
http://www.infodocc.info/medienrecht-apr/news-e/article/60recht-auf-aufnahme-in-den-google-index-klage-in-deutschland-moeglich.html
Vielleicht hilft das ja bei der Frage weiter.
Gruß
M. Meier