Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, den Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler, die sogenannte „letzte Meile“, in wichtigen Punkten zu ändern. Insbesondere verlangt die Behörde klare und nachprüfbare Regeln zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch, kürzere Informations- und Bereitstellungsfristen sowie die Einführung von Vertragsstrafen. Außerdem fordert sie die Telekom auf, mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer zu definieren.
„Unsere Vorgaben an den Standardvertrag versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der DT AG abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Ich gehe davon aus, dass die DT AG die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. Dann können künftig behördliche Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen werden mussten, überflüssig werden“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bisher muss die Telekom in einem mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang einen Schaltverteiler aufbauen. Die Nutzung der Schaltverteiler durch konkurrierende Anbieter ist ein wichtiger Aspekt bei der Erschließung der weißen Flecken mit Breitband auf dem Land. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und der des Endkunden. Dadurch wird eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwändigen Tiefbauarbeiten.
Die Telekom hat bis Ende Januar 2011 Zeit, um den Vertragstext mit den aktuellen Vorgaben in Einklang zu bringen. Den geänderten Vertragstext muss sie der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Erfüllt der Konzern die Erwartungen nicht, wird die Bundesnetzagentur den Vertrag selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen.
Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, einem Verband von Telekom-Wettbewerbern, begrüßt die Entscheidung: „Mit den neuen klareren Vorgaben für die Telekom beim Zugang zum Schaltverteiler hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Breitbandstrategie im Sinne der Verbraucher und des TK-Wettbewerbs gemacht.“
Im Sommer hatte der VATM von der Bundesnetzagentur gefordert, Druck auf die Telekom auszuüben. Die Wettbewerber hatten der Telekom damals vorgeworfen, den Technologieausbau durch den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verschleppen: „Trotz der von Politik und Medien positiv bewerteten Zugangsanordnung der Bundesnetzagentur und der Festlegung von Entgelten gibt es weiterhin große Probleme bei der Bereitstellung von Schaltverteilern – vor allem durch das Fehlen oder die Mängel von Informationen, die für den Ausbau dringend erforderlich sind“, so Grützner damals.
Ein Telekom-Sprecher wies gegenüber ZDNet darauf hin, dass dem Unternehmen ebenso wie den Wettbewerbern und der Bundesnetzagentur daran gelegen sei, den Bestellprozess für Schaltverteiler zu standardisieren und zu vereinfachen und gerade keine langwierigen, jeweils individuellen Verhandlungen und Vor-Ort-Termine durchführen zu müssen. Deshalb habe man im Sommer freiwillig Grundzüge eines vereinfachten Standardangebots vorgelegt. Die Änderungswünsche, die die Bundesnetzagentur jetzt vorgelegt hat, werde die Telekom natürlich berücksichtigen.
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