Der Insolvenzverwalter der Qimonda AG, Michael Jaffé, hat beim Landgericht München I eine Feststellungsklage gegen Infineon eingereicht. Er wirft dem Halbleiterkonzern vor, der Tochter Qimonda bei der Ausgründung des Speichergeschäfts zu wenig Kapital bereitgestellt zu haben.
In dem Verfahren soll geklärt werden, ob es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts unter dem Namen Qimonda um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt hat. Infineon habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben. Daher sei der Konzern verpflichtet, „Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen der Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals der Qimonda zurückbleibt (Unterbilanzhaftung)“, heißt es in der Klageschrift.
Infineon hält die Klage für unbegründet. „Mit der Klage soll eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sieht, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern“, teilt der Halbleiterhersteller in einer Presseinformation mit.
Mehrere Gutachten hätten bereits gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Neugründung bei der Qimonda nicht gegeben gewesen seien. Schon bei der Ausgründung des Speichergeschäfts sei der Vorgang gerichtlich geprüft und für korrekt erklärt worden.
Selbst wenn die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung vorliegen würden, sei die vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Rechtsfolge vollkommen unangemessen, da mit der Klage lediglich die Unterlassung einer registerrechtlichen Formalität gerügt werde, so Infineon. Der Konzern weist alle Vorwürfe zurück und will sich durch alle Instanzen dagegen zur Wehr setzen.
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