BDK-Chef Klaus Jansen (Bild: BDK)
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den gestern in Dresden abgehaltenen fünften Nationalen IT-Gipfel als „reine Schauveranstaltung“ kritisiert. Er fordert die Bundesregierung auf, den Datenschutz in der digitalen Welt mit einem Internetminister, einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundestages und schärferen Haftungsregeln für Internetdienste neu aufzustellen.
Der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die Politik verharrt weiter in der Zuschauerrolle, während das Ende der Privatheit im Netz schnell näherrückt.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte er auf, die „Netzpolitik endlich zur Chefsache“ zu machen. „Wir brauchen einen Internetminister im Kanzleramt, der die drängenden Probleme mit Nachdruck und aus einem Guss löst.“
Zudem müsse die Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich gestärkt werden, so Jansen weiter. „Er muss absolut unabhängig sein, was er unter der Dienstaufsicht des Bundesinnenministers aber nicht ist.“ Daher schlägt BDK-Chef vor, den Datenschutzbeauftragten wie den Wehrbeauftragten dem Parlament zu unterstellen.
Zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet will Jansen „deutlich schärfere Regeln“ etablieren. Anbieter von Internetdiensten sollten dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte nicht zuzulassen. „Und wer es unterlässt, rechtswidrige Daten herauszufiltern, dem müssen spürbare zivil- und strafrechtliche Sanktionen drohen.“
Derweil hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Datenschutz im Internet als unzureichend kritisiert. Von zentraler Bedeutung sei, dass Nutzer- und Persönlichkeitsprofile nur dann angelegt werden dürften, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt habe, sagte Schaar dem Hamburger Abendblatt. „Demgegenüber reicht mir der Vorschlag des Bundesinnenministers de Maizière, eine Einwilligung erst bei Veröffentlichung derartiger Profile zu verlangen, nicht aus.“ Das Datenschutzrecht müsse internetfähig gemacht werden, wozu beispielsweise ein gesetzlicher Anspruch auf Widerspruch bei Geodatendiensten wie Google Street View und ein Verfallsdatum für im Internet veröffentlichte Daten gehöre.
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