EU-Vereinbarung über Ladegeräte tritt in Kraft: iPhones weiter ohne Micro-USB

Smartphones müssen künftig über einen Micro-USB-Anschluss verfügen. Die sogenannte Apple-Klausel erlaubt aber weiterhin proprietäre Anschlüsse. In diesem Fall muss ein Adapter oder ein USB-Kabel mitgeliefert werden.

Mit einem USB-Kabel und Trafos für die Steckdosen verschiedener Länder und den Zigarettenanzünder ist man künftig gut ausgestattet - jedenfalls, wenn man kein iPhone hat. Echte Apple-Fans schließen ohnehin nur weiße Kabel an ihre Geräte an.
Mit einem USB-Kabel und Trafos für die Steckdosen verschiedener Länder und den Zigarettenanzünder ist man künftig gut ausgestattet – jedenfalls, wenn man kein iPhone hat. Echte Apple-Fans schließen ohnehin nur weiße Kabel an ihre Geräte an.

Am 1. Januar tritt eine bereits im Juni 2009 getroffene Vereinbarung zwischen zahlreichen Handyherstellern und der EU-Kommission in Kraft, in der sich die Hersteller verpflichten, ein einheitliches Ladegerät anzubieten. Neue Modelle kommen dann fast ausschließlich mit einem Micro-USB-Adapter.

Die meisten Hersteller von Smartphones, etwa HTC, Samsung, Motorola und LG, liefern ihre Geräte bereits mit Micro-USB-Anschluss aus. Allerdings haben die Hersteller darauf bestanden, dass auch proprietäre Buchsen verwendet werden dürfen.

In der sogenannten Apple-Klausel ist festgelegt, dass sie in diesem Fall einen Adapter oder ein USB-Kabel mitliefern müssen, das in die Buchse des Handys passt. Apple darf seine iPhones daher weiter ohne Micro-USB-Anschluss ausliefern.

Nokia zeigt, dass es auch anders geht: Es verbaut zwei Buchsen in seine Geräte, so dass sowohl Micro-USB-Kabel als auch alte Nokia-Ladegeräte verwendet werden können.

Die Vereinbarung gilt darüber hinaus nur für Handys, die tatsächlich eine USB-Schnittstelle zur Datenverbindung besitzen. Außerdem ist sie auf Modelle mit einer Akkukapazität zwischen 400 und 2000 Milliamperestunden beschränkt. Auf deutsch heißt das, die Vereinbarung gilt nur für Smartphones.

Micro-USB-Stecker und Buchse müssen über eine gute Qualität verfügen, sich also mindestens 10.000-mal ein- und ausstecken lassen. Erst beim 10.001. Mal dürfen Stecker oder Buchse gemäß USB-Standard 1.01 kaputtgehen.

Ferner ist festgelegt, dass Kabel und Transformator getrennt ausgeliefert werden. Der Transformator muss eine USB-Standard-A-Buchse enthalten. Das mitgelieferte Kabel kann wahlweise in den Transformator oder in einen PC zum Laden beziehungsweise Datenaustausch eingesteckt werden.

Die Transformatoren dürfen eine Stromstärke von 500 bis 1500 Milliampere haben; das entspricht einer Leistung zwischen 2,5 und 7,5 Watt. Transformatoren im unteren Bereich können damit leistungsstarke Smartphones nicht laden. Das gilt insbesondere, wenn eine CPU-intensive Anwendung über einen längeren Zeitraum läuft.

Wer beispielsweise sein Smartphone im Auto als Navigationsgerät nutzt, sollte ein Zigarettenanzünderkabel mit ausreichender Leistung verwenden. Ansonsten entlädt sich das Handy, obwohl es an eine Stromquelle angeschlossen ist.

Keine Gefahr besteht hingegen, wenn ein zu starkes Netzteil angeschlossen wird. Da die Transformatoren spannungsstabil bei 5 Volt arbeiten, kann keine Überspannung auftreten. Zudem verfügen alle Geräte mit Lithium-Akku über ein Powermanagement, das die Leistung der Stromquelle nach Bedarf reduziert.

Allerdings wurde an der Vereinbarung auch andere Kritik laut: Es gibt Befürchtungen, dass einige Hersteller in Zukunft ganz auf Ladegeräte im Lieferumfang verzichten werden, um Kosten zu sparen. Die Auslieferung ohne Ladegerät ist explizit erlaubt. Das soll die Produktion von Netzteilen reduzieren und den CO2-Ausstoß verringern. Die GSM-Association schätzte 2009, dass jährlich 51.000 Tonnen an überflüssigen Ladegeräten und 13,6 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden können.

Themenseiten: Apple, Handy, Kommunikation, Mobil, Mobile, Politik, Smartphone, iPhone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu EU-Vereinbarung über Ladegeräte tritt in Kraft: iPhones weiter ohne Micro-USB

Kommentar hinzufügen
  • Am 1. Januar 2011 um 10:27 von Fuchs

    Wenn schon dann richtig!
    Ich finde diese Ausnahmen einfach nur blöd. Diese Verordnungen werden doch von der Industrielobby gemacht und nicht von fähigen Leuten.

    Kann so eine Regel nicht einfach lauten: „Alle Mobiltelefone, Navigationsgeräte, Digitalkameras und sonstige Mobile Mediaplayer müssen ohne Ausnahme über MicroUSB Buchsen verfügen. Es dürfen keinesfalls Ladegeräte mitgeliefert werden.

    Bei Druckern geht es doch auch ohne „Druckerkabel“ und wir alle haben uns daran gewöhnt. Bei der Gelegenheit könnte man das mitliefern von USB Kabeln zu jeder Digicam und MP3-Player auch gleich verbieten.

    Wenn die EU einmal Nägel mit Köpfen machen würde…

    Fuchs

  • Am 31. Dezember 2010 um 9:29 von Paul

    Wo soll das Problem sein?
    Ich finde das völlig OK, wenn Hersteller kein Ladegerät mitliefern. Wer sein Handy immer über einen USB-Anschluss am Computer auflädt, braucht keins. Wer eins braucht, kauft es einfach im Laden, denn wenn Fremdhersteller Ladegeräte in Massenproduktion ohne sinnloses Styling herausbringen, werden sie bestimmt preiswerter als die Original-Ladegeräte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *