EU fordert Mitgliedsstaaten zur Digitalisierung von Kulturgütern auf

Der "Ausschuss der Weisen" will bis 2016 alle wichtigen Werke im Netz sehen. Die Kosten wären im Vergleich zum Autobahnbau relativ niedrig. Außerdem sieht er eine Regel zu verwaisten Werken ähnlich dem Google Book Settlement vor.

Die Expertengruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas hat der Kommission ihren Abschlussbericht übergeben. Darin fordert der so genannte „Ausschuss der Weisen“ die EU-Mitgliedstaaten auf, bis 2016 alle ihre öffentlich zugänglichen Meisterwerke auf dem Internetportal Europeana verfügbar zu machen – und zwar nicht nur Bücher.

Die Bereitstellung der Sammlungen von Museen und Bibliotheken im Netz brächte nicht nur die reiche Geschichte und Kultur Europas zur Geltung, sondern könne auch mit neuen Vorteilen bei Bildung, Innovation und der Schaffung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder einhergehen, sagte Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes, zusammen mit Androulla Vassiliou zuständig für die Digitale Agenda.

Dem Ausschuss der Weisen gehört die Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek, Elisabeth Niggemann, an. Die anderen Mitglieder sind Maurice Lévy (Chairman und CEO des französischen Werbe- und Kommunikationsunternehmens Publicis) sowie Jacques De Decker (Schriftsteller und Ständiger Sekretär der belgischen Königlichen Akademie der französischen Sprache und Literatur). Sie fordern, dass die Mitgliedstaaten ihre Mittel für die Digitalisierung aufstocken. Die für den Bau von 100 Kilometern Straße notwendigen Mittel würden ihrer Rechnung nach ausreichen, um 16 Prozent aller in den Bibliotheken der EU vorhandenen Bücher oder alle Audio-Inhalte der Kultureinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten zu digitalisieren.

Außerdem unterbreiten die Experten Lösungsvorschläge, wie sich auch urheberrechtlich geschützte Werke online verfügbar machen lassen. Unter anderem empfehlen sie EU-Regeln für verwaiste Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können. Alle urheberrechtlich geschützten Werke, die nicht länger gewerblich vertrieben werden, sollten ihrer Meinung nach online zugänglich gemacht werden. Die Rechteinhaber erhalten dafür eine Kompensation. Eine solche Regelung wäre allerdings eine Umkehrung des bestehenden Urheberrechts, ähnlich dem was Google im Rahmen seines Book Settlement plant.

Themenseiten: Internet, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu EU fordert Mitgliedsstaaten zur Digitalisierung von Kulturgütern auf

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *