PS3-Hacker Geohot wehrt sich gegen Sony-Klage

Der 21-Jährige bietet den Jailbreak für die Spielkonsole weiter auf seiner Website an. Seiner Ansicht nach ist sein Vorgehen durch den Digital Millennium Copyright Act gedeckt. Ihm geht es nicht darum, Raubkopien zu ermöglichen.

Sony PS3 Slim

Der 21-jährige Hacker George Hotz hat in einem Interview gegen eine einstweilige Verfügung von Sony protestiert. Das Unternehmen will die Verbreitung eines von Hotz entwickelten Jailbreaks für die Spielkonsole Playstation 3 (PS3) verhindern. Hotz bietet ihn aber weiterhin an.

„Zurzeit können Sie – immer noch völlig legal – meine Website besuchen und meinen Jailbreak für Ihre PS3 herunterladen“, erklärte Hotz in dem Interview. „Der Jailbreak sorgt dafür, dass sie selbsterstellte Applikationen installieren können.“

Sony wird solche Äußerungen nicht gerne hören. In der Klageschrift des Unternehmens heißt es, dass Hotz durch das Anbieten eines Jailbreaks für die PS3-Firmware 3.55 „wirksame technische Schutzmaßnahmen“ umgangen habe. Man befürchte, dass dadurch „die Nutzung und das Abspielen von raubkopierten Playstation-3-Spielen auf dem PS3-System“ ermöglicht werde.

Der 21-Jährige bestreitet das. Auf die Frage, ob sein Jailbreak die Nutzung von raubkopierten Spielen erlaube, sagte er: „Nein. So wie die Raubkopien früher hergestellt wurden, geht es mit meinem Jailbreak nicht. Ich habe mir extra Mühe bei der Arbeit daran gegeben, weil ich nur die Eigenentwicklung von Programmen ermöglichen wollte. Andere Dinge, die ich nicht unterstütze, wie Produktpiraterie, sollten nicht funktionieren.“

Hotz äußerte sich auch zu Sonys Behauptung, dass sein Jailbreak gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoße. Dieses amerikanische Gesetz erlaubt den Besitzern von Mobiltelefonen, einen Jailbreak ohne Angst vor Strafen auf ihren Geräten zu verwenden. Allerdings werden andere Geräte nicht explizit erwähnt. „Meiner Ansicht nach sollte hier dieselbe Regel gelten“, erklärte der Hacker. „Wenn man einen Jailbreak für ein bestimmtes geschlossenes System verwenden darf, warum nicht auch für ein anderes?“

Sonys einstweilige Verfügung ist die jüngste Aktion im Kampf des Unternehmens gegen PS3-Hacker, die gegen die Entfernung der Option „Other OS“ auf der Konsole im März 2010 vorgehen. Mit dieser Option konnten PS3-Besitzer andere Betriebssysteme wie Linux auf der Spielkonsole installieren. Durch die Abschaffung sollte die PS3 ein „sichereres System“ werden.

Hotz glaubt nicht, dass die Umgehung der PS3-Sicherheitsmaßnahmen der eigentliche Grund für die einstweilige Verfügung war. Er habe eine Ahnung, dass er mit einem bestimmten Fehler den Zorn der Sony-Rechtsabteilung auf sich gezogen habe: „Ich habe Sony geärgert.“

Themenseiten: Hacker, Jailbreak, Konsole, Kopierschutz, Linux, Open Source, Personal Tech, Sony Europe Limited; Zweigniederlassung Deutschland

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