Die Free Software Foundation (FSF) hat sich mit der Open Source Initiative (OSI) zusammengetan und fordert nun ebenfalls eine kartellrechtliche Untersuchung der umstrittenen Novell-Patentverkäufe an die CPTN Holding. Dahinter verbergen sich neben Microsoft auch Apple, Oracle und EMC, wie im Dezember bekannt wurde.
FSF und OSI haben das US-Justizministerium und das deutsche Bundeskartellamt nun aufgefordert, eine neuerliche Untersuchung einzuleiten. Erst vergangene Woche hatte das Bundeskartellamt erste Nachforschungen eingestellt.
Nach Angaben der OSI hat das Department of Justice den Erhalt des Antrags bestätigt. Als Begründung für ihren Vorstoß führen die Organisationen Bedenken an, dass die CPTN die Patente nicht gegen einzelne Produkte sondern gegen die Free and Open Source Software-Gemeinde (FLOSS) verwenden könnte – „einen der wenigen echten Konkurrenten auf dem Markt“, wie es in einer Mitteilung heißt.
Nach Ansicht von OSI und FSF sind vor allem Oracle und Microsoft Gegner der FLOSS-Bewegung. Das gelte für Betriebssysteme, Middleware, Virtualisierung sowie Storage. In diesen Bereichen seien FLOSS-Produkte wie Linux, Android, Apache, KVM und Xen Hypervisor eine erhebliche Konkurrenz. Zudem hätten Oracle und Microsoft in Berichten an die US-Börsenaufsicht SEC Open-Source-Software als „Wettbewerbsbedrohung“ bezeichnet.
Den Organisationen zufolge besteht auch die Gefahr, dass die an der CPTN beteiligten Firmen Absprachen treffen könnten, was dem Wettbewerb schadet. Es müsse auch geklärt werden, ob die CPTN vorhabe, Lizenzen für die Patente nur nach strategischen Gesichtspunkten zu verteilen, um mögliche Mitbewerber zu kontrollieren. Im Rahmen des Konsortiums hätten die Unternehmen zudem keinen Grund mehr, FLOSS als Alternative zu proprietärer Software zu unterstützen.
Anfang der Woche hatte die Europäische Kommission ihre Zustimmung zum Verkauf der Novell-Patente an die CPTN signalisiert. Der für Wettbewerb zuständige Kommissar Joaquin Almunia sagte, es sei „unwahrscheinlich“, dass die EU Bedenken gegenüber der Transaktion erheben werde oder dass das Geschäft gegen europäische Wettbewerbsgesetze verstoße. Eine abschließende Entscheidung aus Brüssel steht aber noch aus.
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