Der texanische Staatsanwalt Gregg Abbott hat Google im Zuge einer Kartelluntersuchung schriftlich dazu aufgefordert, eine ganze Reihe interner Dokumente auszuhändigen – darunter auch die Formeln zur Berechnung von Anzeigentarifen. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob Google Suchergebnisse manipuliert hat.
Vor allem geht es der Staatsanwaltschaft um Informationen über bis dato unter Verschluss gehaltene Algorithmen, die die Basis von Googles Suchmaschine und seines Anzeigendienstes AdWordsbilden. Die Untersuchung schließt auch die Produktsuche (ehemals Froogle) sowie Google Shopping ein.
Abbott sucht nach Hinweisen auf eine „manuelle Beeinflussung oder Veränderung“ von Suchergebnissen, wie Bloomberg berichtet. Selbst Informationen über die Rivalen am Suchmarkt Yahoo und Microsoft haben die Fahnder im Visier – ebenso wie etwaige Beschwerden bezüglich dem Kauf und der Platzierung von Werbeanzeigen in den Suchergebnissen. Beispielsweise hatten die US-Firmen TradeComet und myTriggers Kartellklagen gegen Google eingereicht. TradeComets Klage wurde wegen eines falschen Gerichtsstands zurückgewiesen, das von myTriggers angestrengte Verfahren ist in Ohio anhängig.
Der Kartellprozess war vergangenen September eingeleitet worden. Google hatte damals volle Kooperation angekündigt. Unklar ist, ob der Suchanbieter der von Abbot angeordneten sogenannten Civil Investigative Demand – ähnlich einer Subpoena – bereits nachgekommen ist. Vertreter der texanischen Staatsanwaltschaft waren zu keiner Stellungnahme bereit.
Ähnliche Ermittlungen gegen Google laufen auch in Europa: Das britische Preisvergleichsportal Foundem und die französische Suchmaschine ejustice.fr werfen Google vor, ihre Angebote bei der Suche zu benachteiligen. Google lenke Nutzer auf konzerneigene Dienste um.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu US-Kartellverfahren: Staatsanwalt verlangt Einsicht in Googles Suchalgorithmen
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.