Das Landgericht Osnabrück hat heute das Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte aus Düsseldorf, München, Frankfurt, Neu-Isenburg und Ulrichstein eröffnet. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßige Erpressung und Betrug sowie Beihilfe dazu vorgeworfen.
Laut der 211 Seiten umfassenden Anklageschrift haben zwei der sechs Angeklagten im Frühjahr 2004 begonnen, regelmäßige Abmahnungen vorzunehmen, um danach Vertragsstrafen zu provozieren. In einem Teil dieser Fälle soll eine eigens gegründete Gesellschaft gegen mehreren Firmen geklagt habe, weil diese ihnen angeblich per E-Mail unaufgefordert Werbeschreiben, Newsletter oder Grußkarten mit individuellen Inhalten geschickt hatten. Die beiden Angeklagten hätten sich die E-Mails jedoch – teilweise mithilfe eines dritten Angeklagten – selbst zugeschickt.
Die Abmahnungen seien mithilfe einer Münchner Anwaltskanzlei erstellt worden. Den Abgemahnten sei eine Frist gesetzt worden, um eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, für jeden Wiederholungsfall 5000 Euro Vertragsstrafe zu zahlen. Später sollen unter anderem durch provozierte Vertragsstrafen an die Angeklagten diverse Zahlungen geflossen sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem vor, sich mit dem ebenfalls angeklagten Rechtsanwalt und dessen mitangeklagter Sekretärin zwischen Ende April 2004 und Ende August darauf geeinigt zu haben, die Gewinne aus ihren gemeinsamen Geschäften zu teilen. Der Rechtsanwalt habe dazu Betreiber von Online-Plattformen für den Versand von Grußkarten wegen angeblich an einen der Angeklagten unverlangt übersandter Werbegrußkarten abgemahnt und Gebühren abgerechnet, die jedoch gar nicht angefallen sind. Auch im Zuge dieser Masche sollen in einigen Fällen Vertragsstrafen provoziert worden sein.
Einer der Angeklagten habe sich laut Staatsanwaltschaft zudem in 71 Fällen elektronische Grußkarten mit größtenteils abfälligem Inhalt an seine E-Mail-Adresse senden lassen oder selbst geschickt. Als Empfänger der scheinbar ohne Zustimmung erhaltenen Grußkarten habe er den Betreiber der Grußkartenplattform für jede dieser Grußkarten abgemahnt. In den Schreiben wurde der Plattformbetreiber als Mitstörer für die unverlangt erhaltene „Werbung“ verantwortlich gemacht. Außerdem wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 für jede Zuwiderhandlung angedroht sowie die Übernahme der Anwaltskosten gefordert. Auch dabei habe der Münchener Rechtsanwalt und seine Seketärin geholfen. Die erzielten Einnahmen hätten sich die Angeklagten ebenfalls geteilt.
Ein weiterer Punkt der Anklage bezieht sich auf einen von den Angeklagten eingerichteten Onlineversand für Computer und Zubehör. Dieser sei im Wesentlichen als Legitimation für den Versand von Abmahnungen genutzt worden. In 18 Fällen hätten Mitbewerber wegen fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abmahnungen erhalten. Auch die daraus erzeilten Einnahmen hätten sich die Angeklagten geteilt. Bei ersten Verhandlungstermin wurden heute lediglich die Personalien der Angeklagten erörtert und die Anklageschrift verlesen. Bis zum 8. April sind für das Verfahren bereits sechs weitere Verhandlungstage anberaumt.
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