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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf der CeBIT 2011 ein neues Verfahren vor, mit dem Verkehrsteilnehmer ihre Einträge nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem im Verkehrszentralregister in Flensburg online beantragen können. Bisher muss der Antrag (PDF) schriftlich ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises auf dem Postweg nach Flensburg geschickt werden.
Zur Nutzung des neuen Dienstes ist jedoch der neue Personalausweis erforderlich. Das Verfahren soll ab Mai vom KBA freigeschaltet werden. Der Auszug kommt nach wie vor mit der Post. Erst mittelfristig will man die Auskunft auch online einsehbar machen.
„Durch den neuen Personalausweis wird die Punkteabfrage beim Verkehrszentralregister in Flensburg einfacher. Mit ein paar Mausklicks ist der Antrag gestellt und der Gang zur Post gespart“, erklärt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister ist kostenfrei, egal auf welchem Weg sie beantragt wird.
Die Regeln zur Speicherdauer der Punkte in der sogenannten Verkehrssünderkartei sind komplex: Punkte werden für mindestens zwei, jedoch maximal fünf Jahre gespeichert. Kommen neue Punkte hinzu, verlängert sich die Speicherdauer bisher erworbener Punkte.
Oft hilft nur ein Auszug aus dem Register, um sich Klarheit zu verschaffen. So können Autofahrer überprüfen, ob es sinnvoll ist, an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) teilzunehmen. Dabei werden bis zu vier Punkte abgezogen, allerdings nur bei einem Punktestand von vier bis acht Punkten.
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