Facebook und Google klagen gegen Vorratsdatenspeicherung in Frankreich

Insgesamt wollen mehr als 20 Internetfirmen gegen die Bestimmungen vorgehen. Sie müssen Nutzerdaten ein Jahr lang vorhalten. Dazu gehören neben Namen, Anschriften und E-Mail-Adressen auch Passwörter.

Facebook, Google und rund 20 weitere Internetfirmen wollen gegen eine in Frankreich erlassene Verfügung zur Vorratsdatenspeicherung klagen. Die Regelung legt fest, dass sie Nutzerdaten ein Jahr lang speichern müssen. Vertreten werden die Unternehmen vom Verband der Internet Community Services (ASIC), wie die Nachrichtenagentur AFP AFP berichtet.

Die Anordnung verpflichtet in Frankreich tätige E-Commerce-Sites, E-Mail-Anbieter und auch Videodienste, Kundendaten vorzuhalten. Dazu gehören vollständige Namen, Anschriften, Pseudonyme, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie Passwörter. Auch Informationen, die dazu dienen, die Daten zu prüfen oder zu ändern, müssen gespeichert werden.

„Es sind einige Dinge problematisch“, sagte Benoît Tabaka, Vorsitzender des ASIC. „Zum Beispiel hat sich die Regierung nicht mit der Europäischen Kommission beraten.“ Die Verpflichtung, Passwörter zu speichern, um sie an Polizeibehörden weiterzugeben, sei schockierend.

Die Klage soll heute im Lauf des Tages beim Conseil d’État eingereicht werden, das in Frankreich die Funktion eines obersten Verwaltungsgerichts besitzt. Neben Google und Facebook vertritt ASIC auch den Videodienst Dailymotion und das Auktionshaus Ebay.

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