Internetzensur beerdigt: Das Ende eines peinlichen Gesetzes

Seit gestern ist es offiziell: Die schwarz-gelbe Koalition will das Internetzensurgesetz aufheben. Das ist mehr als überfällig, denn das im Februar 2010 in Kraft getretene Gesetz wurde gar nicht angewandt. Während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2009 einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, für ein Jahr keine Sperren vorzunehmen. Doch das ist verfassungswidrig.


Mit solchen Warnhinweisen wollte die Bundesregierung die Internetzensur in Deutschland einführen (Bild: BKA).

Ähnlich wie beim Atom-Moratorium hat die Regierung ihre Kompetenzen überschritten und die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit missachtet. Auch die Bundesregierung muss sich an die geltenden Gesetze halten. Das muss beispielsweise jeder wissen, der den sogenannten Einbürgerungstest bestehen möchte.

Wenn sich kurz nach der Einführung eines Gesetzes herausstellt, dass man es eigentlich nicht mehr haben möchte, geht kein Weg daran vorbei, es durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren wieder aufzuheben. Eine Nichtanwendung durch Regierungserlass ist ein direkter Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Natürlich ist es peinlich, ein Gesetz im Juni 2009 zu beschließen, und es im September 2009 bereits zu bereuen. Da muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, im Gesetzgebungsverfahren nicht die nötige Sorgfalt angewandt zu haben. Das gilt insbesondere für den Fall, wenn das Gesetz die verfassungsmäßigen Grundrechte einschränkt.

Inhaltlich ist das Gesetz eine Katastrophe: Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornografie schreibt es die Errichtung einer Zensurinfrastruktur bei jedem Provider mit mehr als 10.000 Kunden vor. Jeder, der von der Materie etwas versteht, weiß, dass es für diesen Zweck nicht nur nicht dienlich, sondern sogar kontraproduktiv ist.

So darf es nicht verwundern, wenn man den einzelnen Beteiligten unterstellt, mit dem Gesetz ganz andere Absichten verfolgt zu haben. Das Interesse des BKA ist offensichtlich: Eine bundesweite Sperrinfrastruktur, die vom BKA kontrolliert wird, ist der Traum jeder Polizeibehörde. Bei „Zensursula“ von der Leyen haben sicherlich andere Faktoren eine Rolle gespielt: Die Vermutung gehen von einer PR-Aktion im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl bis hin zur völligen Unkenntnis über die Sachlage mit dem Glauben, tatsächlich etwas gegen Kinderpornografie erreichen zu können.

Auf jeden Fall kam es anders, als es sich die Initiatoren vorgestellt hatten: Gegen das Gesetz wurde die beteiligungsstärkste Petition in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht. Die Piratenpartei konnte sich profilieren und erzielt seitdem regelmäßig um die zwei Prozent bei Bundes- und Landtagswahlen. Insgesamt beendeten zahlreiche Bürger ihre allgemeine Politikverdrossenheit und beäugen seitdem die Arbeit von Bundestag und Regierung kritisch. Das war nicht im Sinne des Erfinders.

Die etablierten Parteien begannen gezwungenermaßen, sich mit dem Thema Netzpolitik auseinanderzusetzen. Mit Ausnahme der Union rückten alle im Bundestag vertretenen Parteien von dem Gesetz ab. Doch auch in der CDU/CSU rumorte es: Zunächst sprach sich die Junge Union gegen das Internetzensurgesetz aus. Ihr liefen die Mitglieder in Richtung Piratenpartei davon.

Im Februar wandte sich auch der Netzrat der CSU auf einem Kongress vom Internetzensurgesetz ab. Hinzu kam eine Verfassungsklage, die vom AK Zensur eingereicht wurde. Die verbleibenden Befürworter in der Union mussten befürchten, dass das Gesetz vom obersten deutschen Gericht für verfassungswidrig erklärt wird. Das hätte möglicherweise auch die von der Koalition beschlossene Nichtanwendung auf die Tagesordnung gebracht.

Die jetzt beschlossene Aufhebung kann die FDP als Erfolg, den sie auch dringend nötig hat, für sich verbuchen. Aber viel Widerstand musste Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Schluss wohl nicht mehr brechen. Auch in der Union bröckelt die Zustimmung zur Internetzensur, die die FDP stets abgelehnt hat.

In Kürze wird es ein unrühmliches Gesetz nicht mehr geben. Das ist gut. Der ganze Prozess von der Einführung über die Nichtanwendung bis hin zur Aufhebung ist es weniger: Kinderpornografie ist eines der schlimmsten Verbrechen. Wer jedoch ein solches Verbrechen vorsätzlich als Mittel zur Erzielung ganz anderer Zwecke einsetzt, handelt auch nicht gerade aus hehren Motiven.

ZDNet.de Redaktion

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