Das Land Baden-Württemberg und der Bund haben sich auf Eckpunkte für die weitere Entwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verständigt. Es bekommt mehr Autonomie und wird künftig selbst Dienstherr seiner Beamten sowie Arbeitgeber seiner Angestellten sein.
Das KIT wurde im Oktober 2009 gegründet. Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes Baden-Württemberg. Es fungiert als Universität und als nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft. Es soll irgendwann das deutsche Pendant zum Massachusetts Institute of Technology (MIT) werden.
Außerdem werden die unterschiedlichen Tarifbestimmungen der Beschäftigten am Campus Nord und Campus Süd harmonisiert. Das Institut wird weiterhin Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, jedoch keine „staatliche Einrichtung“.
Weiter soll das KIT in weitem Umfang selbst Eigentümer des Vermögens werden. Die Mittel aus dem Landes- und Bundeshaushalt werden dem KIT als Mittel zur selbständigen Verwendung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugewiesen.
Ebenso ist die Bauherreneigenschaft in Sicht: In einer fünfjährigen Experimentierphase soll das KIT Baumaßnahmen auf dem Campus Ost eigenverantwortlich durchführen. Dafür will das Land jährlich ein Baubudget in Höhe von 4 Millionen Euro bereitstellen.
„Wir begrüßen es, dass wir künftig mehr Gestaltungsspielraum haben. So können wir die wissenschaftliche Qualität in Forschung, Lehre und Innovation weiter steigern“, sagte KIT-Präsident Eberhard Umbach. Einzelheiten zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land sind auf der Website des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst einsehbar.
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