Im Patentstreit zwischen Microsoft und der kanadischen Firma i4i hat der US Supreme Court Microsofts Patentanwalt in die Mangel genommen. Das geht aus einem Transkript der Anhörung hervor.
Vor knapp zwei Wochen hatte Microsoft einen Schriftsatz eingereicht, der eine neue Sicht auf Patente forderte. Es wollte dafür aber keine „klaren und überzeugenden Beweise“ vorlegen müssen, wie von i4i verlangt. Stattdessen hat sich der Softwarekonzern auf eine Beweiskraftregelung verlassen, die in den meisten Zivilprozessen greift: die „Preponderance of the evidence„, die amerikanische Entsprechung zum deutschen „Regelbeweismaß“.
Microsoft-Anwalt Thomas Hungar argumentierte mit einem Fall aus dem Jahr 1934, der dieses geringere Beweismaß voraussetzt. Zudem habe der Supreme Court selbst nahegelegt, dass ein hohes Beweismaß wenig sinnvoll sei, wenn das Patentamt diese Beweise nie in Betracht gezogen habe. „In diesem Fall war es in jeder Hinsicht ein Fehler, klare und überzeugende Beweise für die Ungültigkeit des Patents zu verlangen“, sagte Hungar.
Nach Ansicht der Richter Antonin Scalia, Ruth Bader Ginsburg und Elena Kagan belegt der Fall Grogan und Huddleston aber das Gegenteil. „Die Argumentation dieses Urteils ist sehr weit gefasst“, sagte Kagan dem Transkript zufolge. Wer sich mit dem Fall befasse, würde keineswegs zum selben Schluss kommen wie Hungar. „Wer ein Patent verletzt und dann dessen Gültigkeit anzweifelt, wird viel Überzeugungskraft brauchen – und versagen, wenn seine Beweise nicht mehr als ein dubioses Überwiegen von Gründen sind“, erklärte Richterin Ginsburg.
Hungar zufolge ist ein hohes Beweismaß im vorliegenden Fall weder durch das Gesetz gerechtfertigt, noch in der Praxis sinnvoll – insbesondere, wenn vor einer Jury verhandelt werde.
An der Anhörung nahmen acht Richter teil. John Roberts, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, war nicht anwesend, weil er Microsoft-Aktien in einem Wert von über 100.000 Dollar besitzt. Eine Entscheidung des Supreme Court wird Ende Juni erwartet.
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