Die Europäische Kommission hat einen Bericht (PDF) zur Netzneutralität veröffentlicht. Sie kündigt darin weitere Untersuchungen an, weil die vergangenen Herbst gesammelten Daten „unvollständig oder unpräzise“ seien.
Auch hätten die Mitgliedsstaaten die Neufassung (PDF) der EU-Richtlinien zur elektronischen Kommunikation noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Die Frist dafür läuft am 25. Mai ab. Deshalb sei es wichtig, zunächst die Implementierung der Bestimmungen abzuwarten, um zu sehen, ob sie greifen.
Die EU-Kommission hat dennoch schon jetzt das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) mit einer zweiten Studie beauftragt. Sie soll Vorwürfe prüfen, die sich im Zuge der Befragung vom Herbst ergeben haben. Beispielsweise hätten Provider Nutzern einen Anbieterwechsel erschwert sowie die Übertragung bestimmter Inhalte bewusst blockiert oder verlangsamt.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende des Jahres vorgestellt werden. Danach will die EU-Kommission nach Prioritäten entscheiden, ob „zusätzliche Richtlinien“ zur Netzneutralität oder „stringentere Maßnahmen“ notwendig sind, „um den Wettbewerb und die Auswahl zu erreichen, die Verbraucher verdienen“, heißt es im Kommissionsbericht.
Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes verkündete indes, der wahre Wert des Internets liege darin, dass es uns allen gehöre. „Als eine Plattform für freie Meinungsäußerung, Gemeinschaft und Geschäfte könnte es sogar unser wertvollstes Gut sein.“ Die EU wolle mittels wettbewerbsrechtlicher Regelungen Transparenz und Qualität von Internetdiensten sowie die Möglichkeit sicherstellen, den Anbieter problemlos zu wechseln.
Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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