Laut der Studie „Herstellung und Verbreitung Kinderpornografie über das Internet“ des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover stellen kostenlose Tauschbörsen den größten Markt für kinderpornografisches Material dar. „Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht festzustellen, dass hier ein Markt besteht, auf dem eine Regulierung des Preises nach Angebot und Nachfrage stattfindet“, erklärte Bernd-Dieter Meier, Direktor des Instituts. Allerdings sei es durchaus möglich, dass mit Kinderpornografie Geld verdient werde.
Das Marktvolumen sei nicht schätzbar und könne auch nicht für einzelne Staaten bestimmt werden. Es handle sich einerseits um grenzüberschreitende Sachverhalte und es sei andererseits von einem Dunkelfeld auszugehen, das schwer fassbar sei.
„Ein digitales Kinderpornobild lässt sich leider beliebig oft kopieren. Gerade in Peer-to-peer-Netzwerken und in Newsgroups besteht ein breites, nahezu unerschöpfliches und grundsätzlich kostenfreies Angebot“, so Meier weiter. Neue Bilder und Filme würden vermutlich in erster Linie zunächst über geschlossene Benutzergruppen verbreitet. Personen, die in diese hermetischen Bereiche gelangen wollten, müssten die Keuschheitsprobe ablegen, das heißt neues kinderpornografisches Material liefern.
Beispielsweise bei Foren, zu denen der Zutritt nur ausgewählten Personen gewährt wird, stünden Strafverfolger vor einer Herausforderung. Denn der Zugang werde nur bei persönlicher Bekanntschaft oder durch Lieferung von Bildern und Filmen oder möglicherweise auch gegen Geld geöffnet.
Die Ergebnisse der Studie beruhen auf Experteninterviews und Aktenuntersuchungen aus dem Jahr 2008. Auf über 50 Prozent der ausgewerteten Bilder waren schwere Missbraushandlungen (gewalt- und gravierende sexuelle Handlungen) von Erwachsenen an Kindern zu sehen.
„Die Studie gibt erstmals wissenschaftlich aufgearbeitet nähere Einblicke in die Herstellung und den Vertrieb von Kinderpornografie über das Internet“, sagte Uwe Schünemann, Niedersächsischer Innenminister und Vorsitzender des Bündnisses gegen Kinderpornografie White IT, bei der Vorstellung der Untersuchung in Berlin. Eine kriminologische Grundlagenforschung über die Herkunft und Verbreitung sowie den Umgang mit kinderpornografischem Material sei eine entscheidende Voraussetzung, um den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Nach derzeitiger Rechtslage sei der Einsatz verdeckter Ermittler in geschlossenen Benutzergruppen nur eingeschränkt möglich. „Wir sind in diesem besonders abgeschotteten, hochkriminellen Bereich größtenteils blind. Aus diesem Grund müssen wir die Einsatzmöglichkeit von verdeckten Ermittlern nach der Strafprozessordnung (§ 110a StPO) auf die Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise auch auf die Herstellung und Verbreitung dieser kinderpornografischen Inhalte erweitern“, forderte Schünemann.
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