Die US-Senatoren Ron Wyden und John Thune haben einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der eine steuerliche Regelung für digitale Güter und Dienstleistungen vorsieht. Der Digital Goods and Services Tax Fairness Act (S. 971; H.R. 1860) soll gewährleisten, dass staatliche und regionale Regierungen keine Produkte besteuern können, von denen es keine ähnlich gearteten materiellen Güter gibt. So sollen unnötige Zahlungen vermieden werden.
Schon im Juni vergangenen Jahres hatte ein ähnlicher Vorschlag Einzug in den Kongress gehalten, war aber im Sande verlaufen. Ausgangspunkt waren sogenannte „iTaxes“, die in verschiedenen Bundesstaaten erhoben worden waren – Steuern auf digitale Güter beziehungsweise Downloads wie E-Books, Musik, Klingeltöne und Apps.
„Obwohl ich verstehe, dass Staaten und regionale Verwaltungen nach neuen Möglichkeiten suchen, Einnahmen zu erzielen, ist es dennoch Fakt, dass Steuern sowohl den Gebrauch von Gütern als auch Innovation eindämmen“, sagte der demokratische Abgeordnete Wyden. „Es wäre ein Fehler, die wachsende Branche an digitalen Gütern und Diensten auszupressen, bevor sie ihr volles Potenzial erreicht.“
Der Republikaner Thune erklärte, das Gesetz würde „Klarheit und Einheitlichkeit bezüglich der Besteuerung digitaler Güter“ bieten. Er bezeichnete es als „gut für Endkunden und Arbeitgeber gleichermaßen“.
Kelly William Cobb von der Bürgerrechtsvereinigung Americans for Tax Reform (ATR) sagte, der Gesetzvorschlag stelle sicher, dass gewählte Behördenvertreter auch zur Rechenschaft gezogen werden können, sollten Bundesstaaten Download-Steuern einführen. „Kein Gesetzgeber sollte derzeit laut darüber nachdenken, die Steuern zu erhöhen“, erklärte er gegenüber ZDNet. „Aber hinter den Kulissen verordnen Bürokraten in den Finanzministerien der Länder Steuern auf digitale Güter – ohne Leistungsverantwortung und ohne Bewusstsein der Öffentlichkeit.“
Für Wyden sind Internetsteuern ein Thema, das ihn seit seinem Start im Kongress begleitet. Er war unter anderem an der Ausarbeitung des Internet Tax Freedom Act von 1998 beteiligt.
Vorratsdatenspeicherung: Freibrief für den Gesetzgeber
Den Prozess gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht haben die Kläger nur formal gewonnen. Der Gesetzgeber darf die Daten trotzdem erheben lassen. Der Datenschutz wurde um über 25 Jahre zurückgeworfen.
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