Bericht: Google wollte 100 Millionen Dollar für Musikrechte zahlen

Seine Maßnahmen gegen Urheberrechtssünder waren den Plattenfirmen aber zu lasch. Außerdem soll Google sich geweigert haben, Details zu seinem Musikdienst zu nennen. Die Verhandlungen scheiterten nach rund einem Jahr.

Google-Chairman Eric Schmidt (li) begrüßt 2009 den damaligen CEO von Universal Music, Doug Morris (Bild: ZDNet).
Google-Chairman Eric Schmidt (li) begrüßt 2009 den damaligen CEO von Universal Music, Doug Morris (Bild: ZDNet).

Google hat den vier großen US-Labels ursprünglich 100 Millionen Dollar für Lizenzen für seinen Cloud-Musikdienst geboten. Die Verhandlungen seien aber nach rund einem Jahr abgebrochen worden, berichtet Business Week. Googles kürzlich gestarteter Musikdienst liefert deswegen weniger Funktionen als geplant.

Grund für den Abbruch der Verhandlungen waren laut Business Week Forderungen seitens der Plattenfirmen, wonach Google energischer gegen Musikpiraterie und die illegale Verbreitung kopiergeschützter Inhalte vorgehen sollte. Eine mit der Situation vertraute Person erklärte gegenüber ZDNet, Google habe zudem keine Details zu seinen Plänen nennen wollen. Laut einer dritten Quelle gaben Meinungsverschiedenheiten über geschäftliche Dinge den Ausschlag.

Die Plattenfirmen üben schon länger Druck auf Google aus. Ihrer Ansicht nach befindet sich der Suchmarktführer in einer guten Position, das Finden illegaler Kopien zu erschweren. Oft landen Google-Anzeigen auch auf Seiten, denen die Verbreitung kopiergeschützter Inhalte vorgeworfen wird.

Google hat schon mehreren Änderungen zugestimmt. Unter anderem schließt es Urheberrechtsverletzer aus seinem Werbeprogramm AdSense aus. Zudem werden bestimmte Begriffe, die in Verbindung zu Piraterie stehen, nicht mehr in den Vorschlägen für Suchbegriffe angezeigt.

Ende vergangener Woche hatte der Justizausschuss des US-Senats einstimmig ein „Protect IP Act“ genanntes Gesetz verabschiedet, das es Behörden erlaubt, Sanktionen gegen außerhalb der USA ansässige Websites zu verhängen. Wenn sie gegen das Urheberrecht verstoßen, könnte die US-Regierung künftig ihre IP-Adresse aus dem Web verschwinden lassen. Das Gesetz muss noch vom vollständigen Senat abgesegnet werden.

Außerdem haben Vertreter beider Parteien und beider Kammern des US-Repräsentantenhauses Google kürzlich aufgefordert, seine Suchmaschine stärker zu überwachen. Google selbst äußerte sich indes kritisch zu drastischen Anti-Piraterie-Maßnahmen wie dem Protect IP Act. So warnte Google-Chairman Eric Schmidt vor zwei Wochen, dass das Gesetz der Regierung die Möglichkeit einräume, die Redefreiheit einzuschränken.

Themenseiten: Cloud-Computing, Google, Internet, Urheberrecht

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1 Kommentar zu Bericht: Google wollte 100 Millionen Dollar für Musikrechte zahlen

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  • Am 1. Juni 2011 um 16:40 von crissfader

    DISCover – Verlage sind Auslaufmodelle
    Eine NEUE Dekade der digitalen Musikverbreitung beginnt und die Majors (4 großen Plattenlabels) sind wieder nicht dabei. Ihr Standpunkt ist unangemessen und abseits von der Realität, was sich in rote Zahlen durch Total-Buy-Out-Verträge erkennbar macht.

    Total-Buy-Out = Total-Verlust
    Total-Buy-Out-Verträge waren gestern, freie digitale Verwertung ist heute. Amazon tut es, Google wird es tun und Facebook zukünftig auch. Sie sind die wegweisenden Technologietreiber der zukünftigen Musikverwertung übers Internet, was die Netlabels in den 90ern waren und die Filesharingbörsen ab der Jahrtausendwende. Sie bestimmen den Ton und definieren den Preis. Den Preis und Ton direkt mit dem Urheber zusammen, um Produktions- und Lizenzierungsprozesse schlank zu halten. Sie bieten proprietäre Systeme an, wo Majorlabels und Verwertungsgesellschaften zukünftig aussen vor bleiben.

    Rechtliche Regulierung ist gescheitert

    Keine rechtliche Regulierung in Sicht. Die Musikindustrie und nationalen Gesetzgebungen hatten zwei Jahrzehnte Zeit bekommen, Verwertungsmodelle und Rechtsrahmen am digitalen Zeitalter nach internationalen Abkommen (RBÜ, Rom-Abk, WUA, TRIPS) anzupassen. Stattdessen werden immernoch Klagen vor Gericht geführt, rechtswidrige Klauseln gegenüber den Urhebern und ihren Persönlichkeitsrechten avanciert und eine redliche Branchenübung NICHT umgesetzt.
    Der Technologische Wandel ist unaufhaltsam. Einer rechtlichen Regulierung wird es auch zukünftig an Durchsetzungskraft mangeln, wie es schon im 18. Jahrhundert beim Notendruck der Fall war. Eine Vertragsparität nach dem Pareto-Prinzip im digitalen Zeitalter, können nur die neuen Anbieter am Markt gewährleisten, die Technologietreiber sind und wo Kosten noch übersichtlich sind.

    Neue Nutzungsarten, ?Disc?-jockey war gestern

    Durch Netlabels, angefangen in den 90ern, hat sich auch eine Remix-Kultur entwickelt, die neue Sounds und innovative Musiktechniken hervorbrachte. Beatmatching, Loops oder Scratching machte eine neue Musikkomposition hörbar. Über Tapes (Kassetten) wurden DJ-Mixe verkauft, die durch Computer, CD brennen mit mp3 abgelöst wurde und letztendlich über Filesharingbörsen und Webradios, Anerkennung international durch Napster oder Last.fm gefunden haben. Jeder kann heute mit günstiger Software seine eigenen Musikmixe zusammenstellen und vermarkten. Jeder ist somit heute Musicjockey.

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