Ein kalifornisches Kammergericht in Alameda hat einen Vergleich (PDF) in einer Sammelklage von Sybase-Aktionären gegen SAP vorläufig genehmigt. Der Walldorfer Softwarekonzern lieferte allen Personen, die zwischen 12. Mai und 29. Juli 2010 Anteilsscheine an Sybase hielten, zusätzliche Informationen über den Kauf.
Kläger, die nach wie vor unzufrieden sind, können noch bis 22. August Beschwerde einlegen, wie SAP mitteilt. Um den 9. September findet demnach eine letzte Anhörung statt, in der das Gericht entscheiden wird, ob es den Vergleich endgültig genehmigt.
SAP hatte Sybase im Mai 2010 für 5,8 Milliarden Dollar oder 65 Dollar je Aktie übernommen. Damit lag das Angebot 44 Prozent über dem durchschnittlichen Kurs der Sybase-Aktie der vorangegangenen drei Monate.
Die Aktionäre von Sybase klagten gegen die Übernahme, weil ihnen der Preis – 5,8 Milliarden Dollar – zu niedrig schien. Zudem fühlten sie sich nicht ausreichend informiert.
Bloomberg zufolge zahlen Firmen für Enterprise-Software-Unternehmen, die über 500 Millionen Dollar wert sind, im Durchschnitt 41 Prozent mehr, als die Aktie zuletzt am Markt wert war. Der durchschnittliche Multiplikationsfaktor für Berechnungen auf Basis des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abgaben (EBITDA) liegt bei 20,2.
In den USA sieht sich SAP gleich mit mehreren Prozessen konfrontiert. Erst Mitte Mai war es zu einer Strafe von 345 Millionen Dollar verurteilt worden. Ein Bundesgericht in Texas entschied, dass Versata Software Schadenersatz für verschiedene Enterprise- und CRM-Produkte zusteht, die SAP vor Mai 2010 verkauft hatte.
Im TomorrowNow-Prozess steht immer noch die Entscheidung aus, wie hoch die Abfindung ist, die SAP tatsächlich zahlen muss. Es setzt alles daran, die zuletzt auf 1,3 Milliarden Dollar angesetzte Strafe nach unten zu drücken.
Oracle hatte Mitte Dezember seinerseits weitere 212 Millionen Dollar gefordert – als Ausgleich für entgangene Zinsen. Der zuständige Bundesrichter setzte den Betrag allerdings auf 16,5 Millionen Dollar herab. Mitte Juli wird sich das Gericht voraussichtlich wieder mit dem Fall befassen.
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