Entwurf von US-Geodatengesetz schreibt Durchsuchungsbefehl vor

Nur nach einem richterlichen Beschluss soll die Polizei Standortinformationen erhalten. Von der Exekutive kommt allerdings Gegenwind. Sie sieht ihre Möglichkeit bedroht, schnell an wichtige Daten zu gelangen.

Geodaten-Gesetz in den USA

Senator Ron Wyden und Abgeordneter Jason Chaffetz haben einen Vorschlag (PDF) für ein Geodatengesetz in den USA vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass die Polizei für die Überwachung von GPS-fähigen Geräten einen Durchsuchungsbefehl benötigt.

Die Neuregelung „wird den effektiven Einsatz von Standortdaten fördern und gleichzeitig die Rechte und Privatsphäre von amerikanischen Bürgern schützen, die sich an die Gesetze halten“, sagte Wyden im Gespräch mit ZDNet. Auch Chaffetz zeigte sich optimistisch, was eine Verabschiedung des Vorschlags angeht. Er wurde beiden Kammern des Kongresses vorgelegt.

Schon jetzt hat Wydens und Chaffetz‘ „Geolocational Privacy and Surveillance Act“ – oder „GPS Act“ – Unterstützung von Bürgerrechtlern erhalten. Möglicherweise schließt sich auch eine Koalition namens Digital Due Process dem Vorschlag an. Sie vertritt das Prinzip, dass Standortdaten nur per Gerichtsbeschluss eingesehen werden dürfen. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amazon, AOL, eBay, Facebook und Google.

Die Gegenwehr der Exekutive könnte jedoch beträchtlich ausfallen. Im April hatte sich das US-Justizministerium gegen Durchsuchungsbefehle für Standortdaten ausgesprochen. James Baker erklärte, eine solche Voraussetzung würde „die Möglichkeit der Regierung einschränken, in Untersuchungen schwerer Verbrechen an wichtige Informationen zu kommen“. Diskutiert wurde eine Neufassung des Electronic Communications Privacy Act (ECPA), der aus dem Jahr 1986 stammt.

In den USA ist die Rechtslage bisher unklar, was das Tracking von Handys und Verfolgen von Autos per GPS-Sender angeht. Auf Bundesebene sind die gültigen Gesetze längst veraltet und bestenfalls zweideutig. Auch die Gerichte sind sich uneins, wie einfach oder schwer es für die Polizei sein soll, Bürger elektronisch zu verfolgen, und ob dieselben Regeln für gespeicherte Informationen zu gelten haben.

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