Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat zwei Männer aus Erfurt zu mehrjährigen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt, weil sie im großen Stil mit gefälschter Software gehandelt haben. Die beiden 35-Jährigen müssen für dreieinhalb beziehungsweise drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten jahrelang illegal kopierte Programme von Microsoft, Adobe und Corel über das Internet verkauft haben. So sollen sie mindestens 1,3 Millionen Euro umgesetzt haben.
Nach Geständnissen der beiden Erfurter war das Verfahren zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Kennzeichenverletzung und versuchten Betrugs in 961 Fällen sowie Urkundenfälschung in zehn Fällen. Günstig für die Angeklagten wirkte sich aus, dass sie Bereitschaft signalisierten, für den finanziellen Schaden aufzukommen.
Die Geschädigten haben laut der Entscheidung Anspruch auf 1,1 Millionen Euro. Von den Finanzermittlern der Staatsanwaltschaft wurden Immobilien, Autos, Lebensversicherungen und knapp 40.000 Euro Bargeld der Beklagten sichergestellt. Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, die Adobe und Microsoft als Nebenkläger vertrat, beziffert den Schaden auf Seiten der Softwarehersteller auf über 6 Millionen Euro.
Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen“, sagte Microsofts Anwältin Swantje Richters.
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