Ein US-Bundesrichter hat den gegen Jammie Thomas-Rasset verhängten Schadenersatz von 1,5 Millionen Dollar auf 54.000 Dollar reduziert (Bild: Jammie Thomas-Rasset).
Ein US-Bundesgericht hat den Schadenersatz, den die Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset wegen Urheberrechtsverletzungen an die Musikindustrie zahlen muss, erneut gesenkt. Wie der Rechtsanwalt und Blogger Ben Sheffner meldet, sind statt 1,5 Millionen Dollar für 24 über die Tauschbörse illegal angebotene Songs nun nur noch 54.000 Dollar fällig. Im November 2010 hatte ein Gericht im US-Bundesstaat Minnesota in dritter Instanz den Schadenersatz pro Song auf 62.500 Dollar festgelegt. Diese Summe wurde nun auf 2250 Dollar reduziert.
Der Rechtstreit zwischen der Recording Industry Association of America (RIAA), die die Interessen der vier großen Musiklabels vertritt, und Thomas-Rasset dauert sei 2006 an. Von Anfang an hatte sich die Beklagte geweigert, die Klage durch einen Vergleich beizulegen. Daraufhin war sie in zwei früheren Instanzen für schuldig befunden worden und sollte zwischenzeitlich sogar 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen.
„Das Gericht ist mit dem Fall vertraut. Es hat in drei Verhandlungen den Vorsitz geführt und über zahllose Anträge entschieden“, schreibt Richter Davis in seinem Urteil. „Es hat sich mit dem unverschämt hohen Urteil in diesem Fall auseinandergesetzt, der der erste seiner Art war, der vor Gericht ging. Das Gericht mischt sich zwar nur ungern in die Entscheidung der Geschworenen ein, aber Verfassung und Recht zwingen es, zu handeln.“
„Wir stimmen mit der Entscheidung nicht überein und prüfen unsere nächsten Schritte“, heißt es in einer Stellungnahme der RIAA. Thomas-Rassets Anwälte standen für einen Kommentar nicht zur Verfügung. Davis stellt in seinem Urteil klar, dass Thomas-Rasset für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist und dass das Urheberrecht geschützt werden muss. Sie müsse zudem bestraft werden, da sie bei ihrer Vernehmung vor Gericht gelogen und versucht habe, die Schuld auf ihre Kinder und einen früheren Freund zu schieben.
Der Schadenersatz sei aber übertrieben, so der Richter weiter. „Um das öffentliche Interesse an einem durchsetzbaren Urheberrecht zu schützen, die Kläger zu entschädigen, und um von künftigen Urheberrechtsverletzungen abzuschrecken, muss Thomas-Rasset eine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung zahlen.“ Die von der RIAA vorgelegten Argumente rechtfertigten jedoch nicht die von der Jury festgelegten 1,5 Millionen Dollar.
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