Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Mobilfunkanbieter wegen ihrer Werbung für mobile Flatrate-Angebote abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Diese untersagen den Providern, im Internet mit Pseudo-Datenflatrates zu werben, bei denen die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Volumens automatisch gedrosselt wird.
Konkret bemängeln die Verbraucherschützer Werbeslogans wie „Internet-Flat mit bis zu 7200 KBit/s – unbegrenzt surfen solange Sie wollen“ (1&1, United Internet), „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen“ (Deutsche Telekom), „Ohne Limit Surfen und Mailen“ (NetCologne) sowie „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“ (Vodafone). Dass die Bandbreite nach Verbrauch des Inklusivvolumens drastisch reduziert werde, zeige sich erst nach einem Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte.
Je nach Anbieter sinke die Transferrate nach 200 MByte (NetCologne) bis 500 MByte (1&1) Verbrauch bis Ende des Abrechungszeitraums von HSPA- auf GPRS-Niveau – das entspreche einem Leistungsschwund um 99,1 Prozent. „Wo vorher auf dem Handydisplay ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute“, so die Verbraucherzentrale NRW.
Aufgrund der einstweiligen Verfügungen haben die Telekom, NetCologne, 1&1 und Vodafone die irreführenden Aussagen von ihren Webseiten entfernt. Mit Solomo, Medion und Blau Mobilfunk (in Teilen) zeigten sich drei Firmen auch ohne gerichtliche Anordnung einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik und unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung.
Die Verbraucherschützer wollen zudem vor Gericht klären lassen, ob Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat“ oder „Flat Komplett 3G“ ebenfalls als Irreführung zu bewerten sind. Denn auch sie suggerierten dauerhaftes Highspeed-Internet, obwohl einige Anbieter mit einer Zwangsdrosselung arbeiteten.
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5 Kommentare zu Irreführende Flatrate-Werbung: Verbraucherzentrale mahnt Mobilfunkprovider ab
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Netcologne – der letzte Brüller bei mir? Ich wechselte von einem bestehenden 6MBit Tarif, auf 18 MBit – kostet angeblich das Gleiche, ergibt nur keinen Unterschied.
Auf Anfrage via Facebook wurde mir von NetCologne folgendes (Kann ich per Screenshot belegen) mitgeteilt:
„Da die Produkte Doppel-Flat 6 Mbit/s und Doppelflat 18 Mbit/s den gleichen Preis haben, vermarkten wir über unsere Hompage lediglich das Produkt mit 18 Mbit/s. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Leitung die schnelle Bandbreite nicht übertragen kann, da die Entfernung zum Verteiler zu lang ist.“
Ich meine, hey, ich wohne in Köln, nicht auf irgendeinem Kuhkaff…
NetCologne – Geist ist geil mal anders… :D
flatrates
tja und was ist z.b. mit 1&1 Internetflat für Festnetz. Da wird die Geschwindigkeit nach 100GB gedrosselt, steht auch nur ganz versteckt im Kleingedrucktem und es wird trotzdem auch mit „16000“ Flat“ beworden
internet flatrate – bei mb manchen 100mb – 200 mb 300
die grossse sauerei der internet flatrate ist: das man wirklich richtig im kleingedruckten suchen muss AGBs (wenn man es findet) und jeder anbieter irgendwie mit der tollen umts internetflatrate mal geschwindigkeiten von 364 kb (telekom flat smart) 3,2 mbit bzw. 7,2 mbit oder 14,4 mbit oder 21,6 mbit anbietet! dann noch verschiedene uplaodgeschwindigkeiten und vor allem im kleingedruckten stehen mal 100 mb oder 200 mb oder 300 mb oder 500 mb oder 1 gb oder 3 gb oder 5 gb download zur verfügung und dann wird erst auf gprs geddrosselt … ach ja da gibts ja auch noch unterschiede :) Danke, für die seriösen INTERNET FLATRATE ANGEBOTE!!!
deregulierter Markt
Der "freie Markt" sorgt dafür, dass der Verbraucher vorgeführt wird. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, offen und ehrlich ihre Produkte anzubieten. Wenn die Aussagen falsch sind, wie bei den Flat-rates, ist der Kunde der Verlierer. Recht bekommt er nur selten, und dann meist erst vor Gericht.
Der Kunde ist König war gestern, heute istl der Kunde der Blöde!
AW: Irreführende Flatrate-Werbung: Verbraucherzentrale mahnt Mobilfunkprovider ab
Interessant ist auch, das das oberste Gericht Anbietern wie 1&1 Recht gegeben hat auf den Vertrag zu bestehen, auch wenn der Verbraucher den Wohnort wechselt und dort das Angebot überhaupt nicht nutzen kann.