Die Deutschen Telekom hat nach eigenen Angaben einen Anspruch auf eine Entschädigung, falls die geplante Übernahme der Tochter T-Mobile USA durch AT&T scheitern sollte. Das Unternehmen widerspricht damit einem Bericht von Reuters, wonach es unter bestimmten Bedingungen leer ausgehen könnte.
„Die Meldung von Reuters stellt die Fakten falsch dar“, sagte der Telekom-Sprecher Andreas Fuchs gegenüber ZDNet. „Die Vertragsstrafe wurde genau für den Fall vereinbart, dass Regulierungsbehörden ihre Zustimmung verweigern.“ Es sei auch die Möglichkeit berücksichtigt, dass sich AT&T aus dem Geschäft zurückziehe, weil die US-Regierung zu viele Kompromisse und Zugeständnisse verlange, oder dass die Forderungen über das hinausgingen, was ursprünglich mit der Deutschen Telekom vereinbart worden sei.
Vertragsstrafen sind bei Firmenübernahmen üblich. Sie sollen den Verkäufer schützen, falls das Geschäft scheitert. Allerdings sind die vereinbarten 6 Milliarden Dollar – davon 3 Milliarden Dollar in bar – ungewöhnlich hoch. Sie sprechen dafür, dass AT&T davon überzeugt ist, die Transaktion erfolgreich abschließen zu können.
Das US-Justizministerium vertritt inzwischen jedoch die Ansicht, dass die Übernahme von T-Mobile zu einem „substanziell geringeren Wettbewerb“ in der Mobilfunkbranche führen wird. In der vergangenen Woche reichte es bei einem Bundesgericht in Washington DC einen Antrag ein, um die Transaktion aufzuhalten.
Für die Deutsche Telekom, die schon länger nach Möglichkeiten sucht, aus dem US-Markt auszusteigen, wären die 6 Milliarden Dollar ein Trostpflaster. Im abgelaufenen Quartal hatte die US-Tochter erneut hohe Kundenverluste zu beklagen. Zudem fehlt dem Unternehmen das benötigte Frequenzspektrum, um ein eigenes 4G-Netz aufbauen und mit den anderen großen Anbietern konkurrieren zu können. Mit der Abfindung würde die Deutsche Telekom von AT&T auch Mobilfunkfrequenzen im Wert von 2 Milliarden Dollar erhalten.
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