Hadopi-Gesetz: 60 Franzosen droht das Internet-Aus

Bis zu einen Monat könnte ihnen die Regierung per Gerichtsbeschluss den Zugang sperren. Zudem erwarten sie Geldstrafen von bis zu 1500 Euro. Die Hadopi-Behörde kann allerdings nur Urheberrechtssünder belangen, die in Peer-to-Peer-Netzen unterwegs waren.

Hadopi Frankreich Netzsperren

60 französischen Internetnutzern könnte die Regierung in Kürze für bis zu einen Monat den Online-Zugang sperren, weil sie gegen das Hadopi-Gesetz verstoßen haben. Zudem droht ihnen eine Geldstrafe von 1500 Euro, wie die britische BBC berichtet. Die dazugehörige Behörde will den Betroffenen nun Hausbesuche abstatten, um mehr über die Umstände der Urheberrechtsverletzungen herauszufinden.

Rund 650.000 Anwender haben bisher eine erste Warnung per E-Mail erhalten, weitere 44.000 eine zweite per Einschreiben. Die Zahlen stammen von der gleichnamigen Behörde, die das umstrittene Hadopi-Gesetz vollstreckt. Sie hatte Ende September ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt.

Gegenüber dem französischen Fernsehsender TF1 sagte die Hadopi-Verantwortliche Marie-Françoise Marais, die verschickten Briefe wirkten allem Anschein nach als Abschreckung. Dieses Ergebnis sei jedoch „mit Vorsicht zu genießen“. Man sei derzeit damit beschäftigt, Berichten nachzugehen, wonach Filesharer verschiedene Techniken anwandten, um einer Entdeckung und strafrechtlicher Verfolgung zu entgehen. Bisher könne die Behörde solche Urheberrechtssünder nicht belangen, weil sich das Gesetz ausschließlich auf Peer-to-Peer-Dienste beziehe.

Hadopi war Ende September 2009 verabschiedet worden; Präsident Nicolas Sarkozy erließ das Gründungsdekret am 31. Dezember. Im Januar 2010 nahm die dazugehörige Behörde ihren Dienst auf. Das Gesestz erlaubt es, illegales Herunterladen von Software, Musik oder Filmen mit Internetsperren zu sanktionieren.

Eine Sperre muss von einem Gericht genehmigt werden. Unklar ist nach wie vor, wie sie technisch durchgesetzt werden soll – etwa wenn sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen, wie es in Firmen oder Bildungseinrichtungen üblich ist. Zudem hatte im Mai 2009 das Europäische Parlament entschieden, dass ein Internetanschluss nicht ohne gültiges Gerichtsurteil gesperrt werden darf.

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