Motorola erwirkt Verkaufsverbot gegen Apple-Produkte in Deutschland

Apple muss auch Schadenersatz an Motorola zahlen. Die einstweilige Verfügung richtet sich jedoch nur gegen Apple USA. Nach Ansicht von Anwälten könnten dadurch Lieferungen von Apple an seine deutsche Tochter verhindert werden.

Patente

Das Landgericht Mannheim hat auf Antrag von Motorola Mobility eine einstweilige Verfügung gegen Apple erlassen. Damit wird dem iPhone-Hersteller untersagt, mobile Geräte in Deutschland zu verkaufen, die zwei Motorola-Patente verletzen, schreibt Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents. Zudem muss Apple Motorola für Patentverstöße seit dem 19. April 2003 Schadenersatz in nicht genannter Höhe zahlen.

Das Versäumnisurteil bedeutet Müller zufolge jedoch nicht, dass Apple hierzulande sofort den Vertrieb von iPhone und iPad einstellen muss, da sich die Klage gegen Apple USA richtet und nicht gegen das für den Verkauf zuständige deutsche Tochterunternehmen. Allerdings handle es sich auch nicht um eine rein symbolische Entscheidung. Nach Ansicht von Anwälten könne die Verfügung Apple USA davon abhalten, die Apple GmbH mit Geräten zu beliefern, so der Patentexperte weiter. Apple habe auch die Möglichkeit, gegen die Verfügung vorzugehen.

„Wir werden weiterhin unsere Rechte zum Schutz dieser Vermögenswerte geltend machen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Technologien für Nutzer verfügbar sind“, sagte die Motorola-Sprecherin Jennifer Erickson auf Nachfrage von ZDNet. „Wir hoffen, dass wir eine Lösung finden, damit wir uns wieder auf die Entwicklung großartiger Innovationen konzentrieren können, von denen die Branche profitiert.“

Apple bezeichnete das Urteil von Mannheim als ein „Verfahrensproblem“, das keine Auswirkungen auf den Ausgang des Prozesses habe. „Es betrifft zurzeit weder unser Geschäft noch den Verkauf von Produkten in Deutschland“, ließ Apple-Sprecherin Kristin Huguet wissen.

Bei den von Motorola eingeklagten Schutzrechten handelt es sich um die europäischen Patente 1010336 B1 und 0847654 B1. Sie beschreiben ein „Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines von einem Mobiltelefon initiierten Transfers für ein Paketfunksystem“ sowie ein „Verfahren für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkrufempfängern“. Die Patente wurden 2003 beziehungsweise 2002 gewährt.

Ein Verkaufsverbot gegen Apple in Deutschland oder gar Europa hätte dramatische Auswirkungen für den iPhone-Hersteller. Europa war im Geschäftsjahr 2011 Apples zweitgrößter Markt, hinter den USA. Zudem kommt der größte Teil der Mobilfunkkunden in der Region aus Deutschland.

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