Grooveshark wehrt sich gegen Vorwürfe von Universal Music

Der Streamingdienst wirft der Plattenfirma vor, die Presse eingeschaltet zu haben, bevor ihm selbst die Klageschrift vorlag. Grooveshark will die Auseinandersetzung nicht in der Öffentlichkeit, sondern lieber vor Gericht austragen.

Grooveshark will sich gegen Anschuldigungen seitens Universal Music zur Wehr setzen. Sie basierten auf einer „krassen Fehlinterpretation von Informationen“, heißt es vonseiten des Streamingdiensts. Universal hat gerade erst eine neue Klage gegen Grooveshark eingereicht. Seine Datenbank soll mehr als 100.000 illegal kopierte Lieder enthalten – viele stammen demnach von Mitgliedern der Führungsriege des Dienstes selbst.

Grooveshark Logo

„Universals Vorwürfe basieren fast gänzlich auf einem anonymen, offenkundig falschen Internetblog-Kommentar und Universals krasser Fehlinterpretation von Informationen, die Grooveshark ihm selbst ausgehändigt hat“, sagte Marshall Custer, Leiter der Rechtsabteilung des Streamingdiensts. „Während Universal gezielt die Medien in Kenntnis gesetzt hat, bevor es Grooveshark eine Kopie seiner Beschwerde zukommen hat lassen, will Grooveshark diese Auseinandersetzung vor Gericht austragen, und nicht über die Presse.“

Universal Music ist das größte der vier Major Label und vertritt Künstler wie U2, Elton John und Lady Gaga. Die Plattenfirma fordert eine Verfügung zur Schließung des Diensts. Nach eigenen Angaben besitzt sie Unterlagen und E-Mails, die ihre Vorwürfe belegen.

Universal verlangt zudem die Maximalstrafe von 150.000 Dollar pro Urheberrechtsverletzung. Selbst wenn nur 1000 geschützte Werke illegal hochgeladen worden sind, könnte sich der Schaden für Grooveshark also auf mehrere Hundert Millionen Dollar belaufen.

Grooveshark hatte sich lang darauf verlassen, für Urheberrechtsverletzungen seitens seiner Nutzer nicht verantwortlich zu sein – vornehmlich aufgrund der Safe-Harbor-Bestimmung im Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Allerdings schützt diese nur vor Fehlverhalten seitens der Nutzer – nicht jedoch seitens Angestellter.

Themenseiten: Business, Gerichtsurteil, Streaming, Universal Music, Urheberrecht

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