Das Bundeskriminalamt hat bislang siebenmal über den so genannten Bundestrojaner heimlich auf Computer zugegriffen. Das geht aus einer von der Bundesfraktion der Linken veröffentlichten Anfrage an das Innenministerium hervor (PDF, Antwort zu Frage 23). Bislang hatte die Zahl der richterlich genehmigten Zugriffe über den Bundestrojaner als Geheimsache gegolten.
Wie oft Bundestrojaner von Geheimdiensten eingesetzt wurden, ist nach wie vor nicht öffentlich bekannt. Allerdings können Abgeordnete diese Information einsehen.
In der Antwort auf die Anfrage der Linken schlüsselt das Innenministerium auch zum ersten Mal auf, wie oft der Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wurde. Seit 2007 hat man demnach in 34 Fällen die so genannte Quellen-TKÜ durchgeführt. Bei dieser Abhörmaßnahme darf nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden – bei einer computerbasierten Kommunikation sind das Chats, VoIP oder Mails. Dabei sind dem Innenministerium zufolge keine Daten erhoben oder Programme installiert worden. Da Chat und Mails aber meist verschlüsselt übertragen werden, müssen die Ermittler in den Rechner eindringen und die Inhalte vor oder nach einer Verschlüsselung ableiten.
Das unterscheidet die Quellen-TKÜ von einer Online-Durchsuchung. Letztere darf eigentlich nur für die Terrorabwehr eingesetzt werden, wenn Gefahr für Leib und Leben, Freiheit der Person oder Gefährdung des Staates bestehen. Eigentlich waren die Parlamentarier von einer niedrigeren Fallzahl ausgegangen. Denn solche Ausspähaktionen erfordern nicht nur einen richterlichen Beschluss, sondern sind zudem sehr teuer.
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