Merck kämpft um seine Facebook-Seite

Die vom deutschen Chemieriesen reservierte Seite wurde vom gleichnamigen US-Unternehmen übernommen. Ein Gericht in New York soll klären, wie es dazu kam. Merck schließt auch eine Klage gegen Facebook nicht aus.

Der Darmstädter Chemieriese Merck hat ein New Yorker Gericht angerufen. Es soll klären, warum seine reservierte Facebook-Seite vom US-Rivalen Merck & Co übernommen wurde. Das deutsche Unternehmen hatte sich die Adresse bereits im März 2010 reservieren lassen und mit dem Social Network einen Vertrag über die exklusive Nutzung geschlossen.

Merck KGaA

In einem Schreiben an den New York State Supreme Court kündigt die deutsche Merck KGaA an, „wegen der offensichtlichen Übernahme seiner Facebook-Seite unter www.facebook.com/merck“ Maßnahmen einleiten zu wollen. Vergangenen Monat habe man entdeckt, dass der namensgleiche Rivale die Seite nutze, zitiert Reuters die Eingabe an das Gericht. Der US-Pharmakonzern war einst eine Tochtergesellschaft des deutschen Unternehmens, wurde aber nach dem Ersten Weltkrieg wie andere deutsche Firmen in den USA enteignet und ist seither eine eigenständige Firma. Beide verfügen über Schutzrechte für den Namen Merck in verschiedenen Regionen der Welt.

Wie ein Darmstädter Merck-Sprecher betont, geht es dabei weniger um Merck gegen Merck als darum, die Rolle von Facebook zu klären: „Wir möchten von Facebook wissen, was passiert ist.“ Die tatsächlichen Kosten für einen Verlust der Seite sind dem Sprecher zufolge gar nicht abzuschätzen. Unklar ist, ob Merck KGaA seine Seite überhaupt genutzt oder nur reserviert hatte.

Merck hat das Gericht um Klärung gebeten, da Facebook „nicht kooperationsbereit“ gewesen sei und nur ausweichend reagiert hätte. Im Antrag an das Gericht heißt es: „Vor der Einleitung von weiteren Maßnahmen benötigen wir eine Offenlegung durch Facebook, um die Art des Fehlverhaltens zu bestimmen, Schriftsätze zu erstellen und die richtigen Beklagten zu identifizieren“.

Die deutsche Merck KGaA hat sich deshalb an das Gericht in New York gewandt, weil dort anders als beispielsweise in Kalifornien sogenannte Preaction-Disclose-Pflichten noch vor Klageeinreichung gelten, um die zu Beklagenden identifizieren zu können. Merck scheint in jedem Fall entschlossen, den Kampf um die Facebook-Seite aufzunehmen, und schließt eine Klage wegen Vertragsbruchs nicht aus: „Weil Facebook ein wichtiges Marketinginstrument ist, ist die Seite von großem Wert, und ihre Veruntreuung schadet Merck.“

Themenseiten: Business, Facebook, Gerichtsurteil

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