Samsung erreicht keinen Verkaufsstopp für iPhone 4S in Frankreich

Ein Richter bezeichnete den Antrag als "unverhältnismäßig". Samsung muss Apple 100.000 Euro an Gerichtskosten erstatten. Kommende Woche wird in Italien über ein Verkaufsverbot des Smartphones entschieden.

Ein Pariser Gericht hat Samsungs Antrag auf ein Verkaufsverbot für Apples iPhone 4S in Frankreich abgewiesen. Wie die Tageszeitung Le Fiagro berichtet, erklärte der zuständige Richter, es gebe „ernste Zweifel an der Plausibilität der mutmaßlichen Rechtsverletzung“.

Äußerlich unterscheidet sich das iPhone 4S kaum vom iPhone 4 (Bild: Apple).
Äußerlich unterscheidet sich das iPhone 4S kaum vom iPhone 4 (Bild: Apple).

Le-Figaro-Reporter Benjamin Ferran meldete via Twitter, das Gericht habe Samsungs Antrag als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Es verpflichtete die Südkoreaner demnach auch dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen – laut Richter rund 100.000 Euro. Patent-Blogger Florian Müller war als einer der ersten auf das Urteil aufmerksam geworden.

Am 5. Oktober hatte Samsung in Frankreich und Italien Beschwerden eingereicht, wonach Apples Smartphone drei seiner UMTS-Patente verletzt. Bei einer Anhörung am 17. November verteidigte sich der iPhone-Hersteller: Der 3G-Chip des iPhone 4S werde von Qualcomm produziert, das sehr wohl einen Lizenzvertrag mit Samsung habe. In Italien wird kommende Woche über ein Verkaufsverbot für Apples jüngstes Smartphone entschieden.

Apple und Samsung streiten seit Monaten darum, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind. Begonnen hatte die Auseinandersetzung im April mit einer von Apple bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch die Justiz in Australien, Deutschland, Japan, den Niederlanden und Südkorea sowie die US-Handelsbehörde International Trade Commission.

Themenseiten: 3G, Apple, Business, Gerichtsurteil, Hardware, Mobile, Patente, Samsung, iPhone

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