Google+ um automatische Gesichtserkennung erweitert

Anders als bei Facebook ist die Funktion nicht standardmäßig aktiviert, sondern muss erst in den Datenschutzeinstellungen eingeschaltet werden. Einer Verknüpfung eines Fotos mit seinem Profil muss der Nutzer zudem ausdrücklich zustimmen.

Google+ beherrscht ab sofort wie Facebook Gesichtserkennung. Mit der Funktion Find My Face können Nutzer Gesichter in hochgeladenen Fotos markieren und einem Namen zuordnen. Das Feature soll in den nächsten Tagen allen Google+-Mitgliedern zur Verfügung stehen, wie Entwickler Matt Steiner in einem Google+-Eintrag schreibt.

Die automatische Gesichtserkennung ist bei Google+ nicht standardmäßig aktiviert. Nutzer müssen die Option erst in den Privatsphäreeinstellungen einschalten.

Opt-in-Verfahren: Die automatische Gesichtserkennung muss in den Datenschutzeinstellungen von Google+ erst aktiviert werden (Bild: Google).
Opt-in-Verfahren: Die automatische Gesichtserkennung muss in den Datenschutzeinstellungen von Google+ erst aktiviert werden (Bild: Google).

Mit diesem Opt-in-Verfahren geht Google einen anderen Weg als Facebook, das sich mit seiner von vornherein aktivierten Gesichtserkennung den Unmut von Datenschützern zugezogen hat. So wirft der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem Social Network vor, mit der Funktion in ihrer jetzigen Form europäisches und deutsches Datenschutzrecht zu verletzen.

Durch die automatische Gesichtserkennung könne Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen, führt Caspar aus. Voraussetzung dafür sei eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert werden. Facebook habe diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen. Eine unmissverständliche Erlaubnis der Betroffenen werde aber sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert.

Diese Forderung will Google mit einem „doppelten Zustimmungsmechanismus“ erfüllen, wie Google-Sprecherin Lena Wagner der Nachrichtenagentur DAPD sagte. „Jeder Nutzer muss zustimmen, dass er das möchte.“ Wer dazu nicht bereit sei, der werde gar nicht von der automatischen Gesichtserkennung erfasst. Zudem müsse jeder Google+-Nutzer in einem zweiten Schritt stets noch einmal seine Erlaubnis für die Verknüpfung eines Fotos mit seinem persönlichem Profil erteilen, sobald jemand aus seinen Kreisen ein Bild mit seinem Gesicht hochlade. Generell ist die Tag-Funktion nur für Personen aus den eigenen Kontaktkreisen verfügbar.

Eine weitere Neuerung von Google+ vereinfacht das Teilen von Fotoalben. Statt per E-Mail oder Google+-Eintrag auf ein Album hinzuweisen, kann jetzt auch einfach ein Link weitergegeben werden. Dieser muss zunächst in der Albenansicht unter dem Punkt „Album über Link teilen“ im Optionsmenü generiert werden. Anschließend kann er via E-Mail oder andere Soziale Netze verbreitet werden.

Ist die automatische Gesichtserkennung aktiviert, verknüpft Google+ Gesichter auf Fotos mit dem passenden Nutzerprofil (Bild: Google).
Ist die automatische Gesichtserkennung aktiviert, verknüpft Google+ Gesichter auf Fotos mit dem passenden Nutzerprofil (Bild: Google).

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