Urteil: Motorola könnte Verkauf von iPhones und iPads untersagen lassen

Allerdings müsste es Sicherheitsleistungen in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen. Eine höhere Instanz könnte das Urteil dann kassieren. Apple hat eine Berufung schon angekündigt.

Das Landgericht Mannheim hat im Patentstreit Motorola gegen Apple zugunsten von Motorola entschieden. Apple verstößt nach seiner Auslegung gegen das GPRS-Patent mit der europäischen Nummer 1010336 B1 und US-Nummer 6.359.898. In dem Urteil wird es Apple ausdrücklich untersagt, Geräte in Deutschland zu vertreiben, die dieses Patent verletzen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Patente

Veröffentlicht hat das Urteil FOSS-Patents-Blogger Florian Müller. Ihm zufolge setzen iPhone, iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4, iPad 3G und iPad 2 3G die fragliche Technik ein. Das iPhone 4S sei nach Beginn des Prozesses erschienen, verstoße aber aller Voraussicht nach ebenfalls gegen Motorolas Schutzrecht. Apple kommentierte gegenüber ZDNet: „Wir werden auf dem direkten Weg Berufung einlegen. Weihnachtseinkäufer in Deutschland dürften kein Problem haben, das gewünschte iPad oder iPhone zu bekommen.“

Es ist bislang offen, ob es sich für Motorola lohnt, das Urteil durchsetzen zu lassen. Motorola müsste dann Sicherheitsleistungen in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen und könnte nicht sicher sein, ob eine höhere Instanz eventuell anders entscheidet. Dennoch handelt es sich um einen wichtigen Sieg für Motorola und seine Anwaltskanzlei Quinn Emanuel, die in den USA diese Woche schon eine von Apple beantragte einstweilige Verfügung gegen Samsung abwehren konnte. Müller nennt es das erste substanzielle Urteil im Rechtsstreit der beiden Firmen.

Für Motorola, das Google aufgrund seiner Patente gern übernehmen würde, ist das Mannheimer Verfahren nicht der einzige Prozess gegen Apple. Im Oktober 2010 hatte das Unternehmen behauptet, Apples iOS-Geräte verletzten 18 seiner Patente. Die Gegenklage des iPhone-Herstellers ließ nicht lange auf sich warten: Demnach verstoßen einige von Motorolas Smartphones, darunter Droid, Droid 2 und Droid X, gegen sechs Schutzrechte von Apple.

Mannheimer Urteil zugunsten von MMI gegen Apple

Themenseiten: Apple, Mobil, Mobile, Motorola, Patente, iPad, iPhone

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4 Kommentare zu Urteil: Motorola könnte Verkauf von iPhones und iPads untersagen lassen

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  • Am 13. Dezember 2011 um 14:19 von Karsten

    urteil Punkt2
    Kann Apple jede einzelne GPRS – Verbindung nachweisen die mit einem iPhone oder iPad gemacht wurden? Unter welchem Anbieter und dadurch auch von welcher Person?

  • Am 9. Dezember 2011 um 23:34 von Android

    Nuklearer Winter
    steve jobs höchst persönlich wollte UND hat es auch so gesagt und schriftlich hinterlassen, einen nuklearen krieg gegen alle konkurenten. er hat gesagt, er wolle falls nötig das gesammte apple vermögen darauf verwenden. *ich* sage, wer durch das schwert lebt, wird durch das schwert umkommen. motorola bekommt die GSM patente, samsung die UMTS patente und dann hat apple seinen nuklearen winter !

    • Am 12. Dezember 2011 um 10:09 von Addy

      AW: Urteil: Motorola könnte Verkauf von iPhones und iPads untersagen lassen
      Was ein Blödsinn, diese ganze Bekriegerei. Sollen die Kunden doch entscheiden, was sie kaufen wollen. Ich würde mir immer wieder ein iPhone kaufen und habe das auch gemacht. Wer sein Nokia oder Samsung oder Motorola liebt, soll es weiter kaufen, aber was soll dieser ganze Patentblödsinn. Da verdient nur einer dran: Anwälte. Wir Kunden dürfen am Schluss die ganze Scheiße bezahlen und haben nicht ein einziges Stück besser. Nichts. Null.

  • Am 9. Dezember 2011 um 18:11 von itbane

    Sicherheitszahlung 10 Mio?
    Laut dem angehängten Gerichtsurteil, beläuft sich die Sicherheitszahlung, die MMI zu leisten hat auf 100 Millionen Euro – nicht die im Artikel genannten 10 Millionen.

    Antwort der Redaktion:
    Danke für den Hinweis. Ist korrigiert.

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