Der Vertrag, der dem New Yorker Holzpellethändler Paul D. Ceglia 84 Prozent an Facebook zuschreibt, ist anscheinend doch gefälscht. Experten sollen festgestellt haben, dass die Tinte auf dem Dokument keine zwei Jahre alt ist. Aus diesem Grund will Facebook Anfang kommenden Jahres einen Antrag auf Abweisung der Klage stellen, wie CBS News berichtet.
Facebook-Anwalt Orin Snyder beschuldigte Ceglia, versucht zu haben, den angeblichen Vertrag aus dem Jahr 2003 künstlich älter erscheinen zu lassen. Ceglias Rechtsbeistand, Dean Boland, konterte laut CBS News, Facebooks Experten hätten bei dem Tintentest keine wissenschaftlichen Methoden angewendet. Dieser habe vor Gericht keinen Bestand. Zudem hätten die Experten eine Farbveränderung des Dokuments herbeigeführt, weil sie es mit ultraviolettem Licht behandelt hätten, sagte Boland.
Ceglia behauptet, er habe 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg abgeschlossen, der ihm 50 Prozent am Social Network zusichert – plus ein weiteres Prozent für jeden Tag, den sich der Launch der Website verzögerte. Weil Facebook am 4. Februar 2004 startete, würde sich daraus ein 84-Prozent-Anteil ergeben.
Zuckerberg hatte im April 2003 tatsächlich für Ceglias Firma StreetFax gearbeitet. Doch erst im Juli 2010 reichte der Holzpellethändler Klage ein und behauptete, er habe die Entwicklung von Facebook mitfinanziert. Anfang August 2010 erklärte Ceglia in einem Interview mit Bloomberg, er habe das Dokument nur wiedergefunden, weil er ein Dreivierteljahr zuvor wegen Betrugs verhaftet worden war und deshalb seine Papiere durchgesehen hatte.
Facebook reichte erst nach knapp einem Jahr, nämlich Ende Mai 2011, Gegenklage ein. Anfang August erklärte es erstmals, es besitze „unwiderlegbare Beweise“ dafür, dass der Vertrag zwischen Ceglia und Zuckerberg eine Fälschung sei.
Ende Juni hatte Ceglia seinen Anwalt verloren; die Kanzlei DLA Piper legte ihr Mandat nieder. Mitte Oktober warf auch der Nachfolger Jeffrey Lake das Handtuch. Ceglia hatte ihm aufgetragen, einer von Facebook beantragten Verfügung auf Herausgabe von Beweisen nicht nachzukommen. Das Social Network behauptete daraufhin, Lake habe seine beruflichen Pflichten verletzt. Indem er die vertrauliche Kommunikation mit seinem Mandanten offengelegt habe, habe er ihn öffentlich eines Fehlverhaltens bezichtigt.
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